Vielen Dank für die vielen Informationen und Gedankengänge,
ich werde eine Frist setzen, wenn sie sich bis dahin nicht rührt werde ich die Zahlung erstmal aussetzen.
Vielen Dank.
Vielen Dank für die vielen Informationen und Gedankengänge,
ich werde eine Frist setzen, wenn sie sich bis dahin nicht rührt werde ich die Zahlung erstmal aussetzen.
Vielen Dank.
Ja Danke, die Idee ist gut und würde ich auch so machen aber für mich stellt sich gernerell erstmal die Frage ob ich meine Zahlung einfach einstellen kann oder ob ich mich da irgendwo hinwenden sollte?
Das ist schon richtig das niemand in userem Land auf der Straße leben muss aber man macht sich halt trotzdem seine gedanken.
Wer Sie finanziert...wenn nicht das Amt bzw. ich dann keiner.
Das ist ja die Frage ob sie Unterhaltsansprüche hat...21 Jahre, keine Bemühung für eine Ausbildung und kein Job.
Die Mutter hat sich wo meine Tochter 16 Jahre alt war aus dem staub gemacht und keiner weiß wo und ob sie noch lebt.
Da sie ja wahrscheinlich im Moment keine Leistung vom Jobcenter bezieht weiß ich nicht wo ich mich hinwenden soll.
Ich hadere auch sehr mit mir die Zahlungen einzustellen...schließlich ist es meine Tochter und ich möchte ja nicht das sie auf der Straße landet.
Das Jobcenter hat ihr volles berechnetes Geld bezahlt und ich sollte meine Finanzen offenlegen.
Nach der Berechnung sollte ich eine bestimmte, schon vom Jobcenter geleistete Geldsumme, an das JobCenter überweißen.
Es stand so drin: "Sie werden demnach hiermit aufgefordert, den Betrag von XXXX € bis ... unter Angabe des Verwendungszwecks auf folgendes Konto zu überweißen.
Ich weiße darauf hin, das der Unterhaltsanspruch in Höhe der erbrachten Leistungen auch künftig auf das Jobcenter übergeht, sofern Sie den errechneten Unterhalt nicht zahlen.
Sie werden daher hiermit erinnert, ab ... den laufenden Unterhalt i. H. v. XXX € monatlich direkt an Ihr Kind zu zahlen."
Ich denke das ist eindeutig.
Unterhalt während einer Ausbildung ist ja auch ok.
Wie meinst du das Forderung auf das Jobcenter übergehen? Das Jobcenter hat mich ja dazu verpflichtet Unterhalt zu bezahlen. Nur weiß ich nicht ob das nochg aktiv ist da ja mit dem 21 Geburtstag von ihr neu beantragt werden muss.
Einen Titel habe ich nicht.
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und suche Hilfe ob ich überhaupt noch Unterhalt zahlen muss.
Seit 11 Jahren zahle Ich Unterhalt und wurde zuletzt vor 2 Jahren von der Arbeitsagentur dazu verpflichtet meiner Tochter Unterhalt zu bezahlen.
Sie hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, wohnt in ihrer eigenen Wohnung und bezieht Bürgergeld von der Arbeitsagentur.
Einen Bundesfreiwilligendienst und eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer hat sie abgebrochen.
Laut ihrer Aussage war immer etwas nicht in Ordnung und psychich ist sie wohl (laut eigener Aussage) auch angeschlagen.
Im Januar diesen Jahres ist sie 21 geworden und das Amt hat die Zahlung eingestellt, sie muss einen neuen Antrag stellen.
Das hat sie angeblich gemacht aber noch keine Antwort bekommen und kümmert sich auch nicht wirklich darum.
Meine Frage nun, bin ich noch dazu verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen auch wenn sie mittlerweile 21 Jahre alt ist und eine Ausbildung abgebrochen hat?
Ich habe kein Problem damit weiter zu bezahlen aber nicht fürs nichts tun.
Vielleicht hat jemand hier ähnliches erlebt oder kann mir dazu weiterhelfen.
Vielen Dank
Matthias