Hallo,
mein Freund (aus Jordanien) und ich (aus Deutschland) möchten gerne eine Lebenspartnerschaft gründen.
Mein Freund ist derzeit in Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (zweckgebunden für ein Studium und ausnahmweise die zeitlich begrenzte Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit für 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr), die im Juni 2010 abläuft.
Meine Frage: Wenn wir eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, kann er dann in Deutschland eingebürgert werden und in Deutschland bleiben? Oder gibt es da Vorschriften, die einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen Deutschen und Ausländern entgegenstehen?