Beiträge von Coldplay

    Ich muss doch irgendwo unterstützung her bekommen? Wo kann ich was beantragen?


    hallo sabrina,


    wenn dein ex ausgelernt hat und arbeiten geht, solltest du seine unterhaltsleistungsfähigkeit prüfen lassen. er kann und darf um die unterhaltszahlungen eures kindes nicht herum kommen.


    ansonsten, was die ebbe in deiner kasse im allgemeinen angeht: mal daran gedacht, arbeiten zu gehen?

    Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Leider habe ich auch nichts brauchbares im Netz gefunden.



    guten abend,


    was hast du denn im netz gesucht??
    wer kindesunterhalt und wer betreuungsunterhalt schuldet, weisst du ja bereits. magst du nun weiterzahlen, weil deine ex die ummeldung eures kindes nicht unterzeichnet? ich würde gar nicht mehr reagieren und die zahlungen einstellen. wenn sie lust hat sich vor gericht zu blamieren, solle sie diesen schritt eben gehen.
    ich verstehe nicht, weshalb ihr bei diesen dingen so zaghaft seid, obgleich ihr euch im recht befindet. da wäre ich ganz kurz gebunden.

    @ sandra


    du wirfst hier verschiedene thesen etwas durcheinander!


    zitat
    "Gem. § 1575 Nr. 1 BGB kann ein Unterhaltsanspruch bei einer nur kurzen Dauer der Ehe ausgeschlossen sein. Eine kurze Dauer der Ehe liegt i.d.R. nicht mehr vor, wenn die Ehe länger als zwei Jahre Bestand hatte. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, so ist das Tatbestandsmerkmal kurze Ehedauer ebenfalls nicht mehr gegeben."
    zitat ende

    hallo,


    wo ist das problem?
    ich meine, wenn eine aktuelle prüfung besagt, dass du zu viel zahlst...
    und weshalb sollte eine überprüfung bei neuen gegebenheiten nicht legitim sein?


    falls ihr noch kontakt haben solltet würde ich deine ex partnerin darüber informieren. schließlich plante sie mit der gewohnten summe und ist von daher nun eine kleine umstellung für sie.

    soweit ich informiert bin, verhält es sich bezüglich diverser ausnahmemöglichkeiten wie oben bereits erwähnt:


    Gemäß §1613 Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) gilt, daß Ihr persönliches Erscheinen angeordnet werden soll. Wörtlich heißt es dort:


    (1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören; es kann sie als Parteien vernehmen. Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hört das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge an und weist auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und Dienste der Träger der Jugendhilfe hin. Ist ein Ehegatte am Erscheinen vor dem Prozeßgericht verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung von dessen Sitz auf, daß ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, so kann er durch einen ersuchten Richter angehört oder vernommen werden."


    Daraus folgt:
    Grundsätzlich ist eine persönliche Anhörung durch das Gericht vorzunehmen. Dazu werden dann die Ehegatten geladen und Sie müssen persönlich erscheinen.


    In seltenen Fällen kann aber von einem persönlichem Erscheinen vor diesem Gericht abgesehen werden.


    Gemäß § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO kann aber die Anhörung durch einen Richter an Ihrem Wohnort ermöglicht werden, wenn verhindert sind oder die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Gerichtsort so groß sind, daß ein Erscheinen am Gerichtsort für Sie unzumutbar ist.


    Sollten Sie aber den Termin nicht wahrnehmen können, dann müssen Sie dies vorher (!) ankündigen. Es müssen aber trifftige Gründe (z.B. Krankheit) vorliegen. Sie können in Notfällen auch eine Entschuldigung nachreichen. Dies muß dann aber sofort geschehen.


    Sollten Sie nicht zu dem Termin gehen und keine Entschuldigung dafür haben, so werden Ihnen die dadurch verursachten Kosten auferlegt werden (§380 ZPO). Theoretisch könnte das Gericht Sie auch zwangsvorführen lassen und dadurch Ihr Erscheinen erzwingen.


    Daher sollten Sie sofort mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt sprechen und die Situation darlegen.

    Wohnt der Sohn bei einem Elternteil,dann kann dieser Elternteil von ihm einen Betrag für Kost und Logis verlangen.


    ...das in der regel so ausgeht, dass die mutter KEINEN barunterhalt leisten muss. ich kenne jedenfalls keinen anderen fall. höchstens wenn die mutter viel geld besitzen würde.

    Mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter. D.h. sie braucht ihr Einkommen nicht offen legen?


    er zahlt ihr doch keine miete und streckt weiterhin seine füsse unter ihren tisch! bis auf die unterhaltsleistungen von dir, gehen die übrigen kosten zu lasten seiner mutter. wahrscheinlich bekommt er sogar noch taschengeld.


    natürlich ist sie demnach nicht zusätzlich noch zum barunterhalt verpflichtet. sie betreut schließlich. entweder barleistung oder betreuungsleistung.

    hallo lara,


    gilt eine frau eigentlich stets als unterhaltsbedürftig? selbst wenn sie arbeiten geht und die beiden keine gemeinsamen kinder haben?


    (ich meine jetzt hinsichtlich dessen, dass er dadurch für den eigenen sohn weniger bezahlen müsste)

    an der stelle seiner neuen frau würde ich mich nicht zusammenveranlagen und gut ist. dann können mir die altlasten meines partner vollkommen egal sein. und wenn ich es trotzdem möchte ist das dann mein pech. von benachteiligung kann ich ja wohl nur sprechen wenn ich KEIN wahlrecht hätte...


    natürlich kann man jetzt wieder argumentieren, dass ich dann auf die splittingtabelle verzichten muss und der höheren steuerprogression unterliege. aber das hatte man unverheiratet ja auch nicht gekannt, und wenn ich nur wegen der splittingtabelle heirate...!
    meinen partner heirate ich weil ich ihn so akzeptiere (mit seinen finanziellen verpflichtungen) oder eben nicht. diese dinge gehören zu ihm und das sollte mir vorher bewusst sein.


    rein von der sachlage her und der thematik, hast du allerdings vollkommen recht, larun2710!
    danke für die aufklärung. das ist mir im ersten moment nicht eingefallen!

    ---> Die Entfernung beträgt dann etwa 300 km (eine Strecke). Ich würde das Kind (wie bisher) einmal im Monat für ein Wochenende abholen und mit an unseren neuen Wohnort nehmen


    hallo,


    mit hin- und rückweg wären dies für dich 1200 km. und das an 1 wochenende! macht nicht wirklich sinn und ich bezweifle, dass du dies dauerhaft tun würdest. ich weiss, dass dies nicht gegenstand deiner frage war und dementsprechend deinem kind ja "nur" 600 km an einem wochenende zugemutet werden. deshalb dies nur mal nebenbei zur praxis.
    da wären verlängerte wochenenden und schulferien die weitaus bessere alternative.


    normalerweise besteht bei einem geteilten sorge- und umgangsrecht das einverständnis beider eltern, ob einer von beiden eine größere entfernung umziehen darf. ich weiss jetzt nur nicht, ab welcher entfernung dies genau der fall ist.


    weiss das jemand?

    guten morgen,


    Ich habe die Unterhaltszahlungen an meinen 19-jährigen Sohn gestoppt, weil ich, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Auskunft darüber erhalten habe, WAS er jetzt eigentlich macht.


    finde ich persönlich in ordnung. hätte ich nicht anders gemacht, auch wenn es sicherlich wieder per gesetz heisst, man(n) dürfe unterhaltsleistungen nicht einfach einstellen. mein bauchgefühl und logisches denkvermögen sagt mir, dass ich ein recht darauf habe exakt zu erfahren wie es um die berufliche situation meines kindes steht wenn schließlich hierfür bei mir die hand aufgehalten wird.


    Jetzt bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt!, dass ich umgehend meine Einkünfte (Lohnabrechnung und Steuererklärung) vorlegen soll und die Unterhaltssumme wurde vom Rechtsanwalt einfach erstmal verdoppelt. Mit MIR hat mein Sohn keinen Kontakt aufgenommen!


    was für ein käse. wie kann der anwalt die summe verdoppeln und im gleichen schreiben eine darlegung der einkünfte fordern?
    weiterhin gar nichts zahlen sondern auf das schreiben antworten, was du auch hier berichtet hast. dafür benötigst du auch (noch) keinen anwalt.


    Zweite Frage: MUSS ich eine Steuererklärung einreichen? Reicht nicht meine Lohnabrechnung?


    da du mit deiner jetzigen partnerin zusammen veranlagt wirst, würde ich keine steuererklärung vorlegen. sowieso würde ich gar nichts vorlegen da du ja sowieso die zahlungen eingestellt hast. lass dich von dem thema "ist mein sohn überhaupt noch unterhaltsbedürftig" nicht abbringen. DAS ist das thema, nicht die unterhaltszahlungen! dieses thema steht dann erst wieder an wenn die ersten fragen ausreichend beantwortet wurden.



    Dritte Frage: Muss meine Exfrau ihr Einkommen nicht auch offen legen?


    du hast nicht geschildert ob er noch bei der mutter wohnt. wenn ja, ist sie nicht zum barunterhalt verpflichtet.

    Sorry, die Zukunft war früher auch besser...


    naja, die zukunft kann nix dafür wenn sich zwei erwachsene mit kind, trennen. und für die finanziellen einschnitte ebenfalls nicht. sollte klar sein, dass weniger geld zur verfügung steht, wenn beide wieder ihre eigenen, vollen kosten haben...


    Bin ich verpflichtet die Tagesmutter mitzubezahlen? Unabhängig davon ob sie Arbeiten geht oder nicht?


    hallo tom,


    klick mich


    und davon abgesehen hat edy vollkommen recht mit der aussage, dass du froh über die arbeitstüchtigkeit der kindsmutter sein kannst. ich an ihrer stelle würde dich auf den vollen betreuungsunterhalt verklagen und gar nicht arbeiten gehen, wenn du dich wegen einer beteiligung von 50 euro so anstellst! mit dieser haltung schaufelst du dir zu recht, dein eigenes grab.


    ---> Warum müsste ich Unterhalt an die Mutter bezahlen wenn diese Arbeitet?


    du bringst da verschiedenes durcheinander. sie geht doch arbeiten hast du geschildert und fordert anscheinend von daher auch keinen betreuungsunterhalt.
    arbeiten müsste sie eigentlich gar nicht, wie von edy geschildert. hast also diesbezüglich glück gehabt, tust dies aber anscheinend weder korrekt erkennen, noch würdigen! und wahrscheinlich stellst du dich deshalb auch so an, was die kostenteilung der tagesmutter angeht.
    führe dir halt mal vor augen, dass du normalerweise für zwei personen unterhaltspflichtig sein müsstest! das du dies nicht bist, ist dem goodwill deiner ex zu verdanken!

    Nach Scheidung bis du warscheinlich nicht mehr unterhaltspflichtig.


    es sei denn sie schnallt innerhalb des trennungsjahres, dass man als frau nur einen auf psychisch angeknackst machen muss ( zb. aufgrund der schlimmen scheidung - der grund zieht immer), sodass auch der 400 euro job plötzlich nicht mehr ausgeübt werden kann. dann ist sie ganz schnell unterhaltsbedürftig und hält bei ihrem ex die hand auf. ;)


    @ highlander


    ---> Meine Ehefrau hat eine 16 jährige Tochter, die meinen Namen angenommen hat.Habe sie nicht adoptiert. Nur Namensgebung.


    wie kommt man denn bitte auf die idee?? hatte sie vorher keinen? :D
    nun kann sie in ein paar jahren mal sagen, dass sie den nachnamen von irgendjemanden bekommen hat, der vor jahren mal kurzzeitig mit ihrer mutter zusammen war. klingt ja wirklich berauschend. :rolleyes:


    ich glaube, euch patchworkfetischisten werde ich niemals verstehen...

    Hallo Marie,


    es ist sozusagen bzw. war eventuell nur Geld bei meinen Mann vorhanden. Diese zeigen seine Sparverträge.Auch ist es so, das wir beide arbeiten nur mein Mann eben wesentlich mehr Geld verdient.


    Hallo Marie,


    grundsätzlich sehe ich kein verstoss darin, dass er SEIN EIGENES geld ausgibt.
    ehrlich gesagt: ich würde gar nicht auf die idee kommen, auf das vermögen meines ex partners zu schielen, bloß weil er mehr verdiente. wenn es mir darauf ankäme, hätte ich mich vorher vielleicht mal um einen besseren job oder ausbildung gekümmert - dann ist man auch auf das geld von anderen nicht angewiesen. du hast nichtmal kinder in die welt gesetzt, sodass man dies hätte als klassische rollenverteilung anführen können. von daher frage ich mich, mit welchem (moralischem) recht du überhaupt glaubst, hier auch noch absahnen zu können?! war also ne geldheirat?
    hast zwar in den ehejahren von seinem vermögen schon profitiert da er sicherlich die meisten kosten übernommen hat, und möchtest nun auch noch im nachhinein von SEINEM besseren job profitieren?


    sowas finde ich ehrlich gesagt einfach dreist und unmöglich, aber ihr frauen habt diesbezüglich ja anscheinend keinen stolz - glaubt vielmehr noch das müsste so sein.


    meine signatur passt mal wieder wie die faust aufs auge...

    Nur was ist mit dem Erbteil (er hat den Dachboden ja als Erbe erhalten und mir dann weiter zu 1/2 gegeben) Als Eigentümer stehen wir beide eingetragen.


    weshalb lässt er dich überhaupt zur hälfte irgendwo eintragen wenn ihr sowieso verheiratet seid? naja, dass muss ich nicht unbedingt verstehen...


    er sagt ich bekomme nur 20.000 Euro...


    von dem ausbau der 100k insgesamt gekostet hat und du ebenfalls dein erbe und diverse bausparverträge mit eingebracht hast?
    mich würde mal interessieren, wie er auf diese hochrechnung kommt!?
    hattest du ihn das nicht gefragt?

    Hallo Sophia,


    mal ganz grob dazu:


    Immobilie


    egal wer nun im grundbuch eingetragen ist oder diese bewohnt. wenn sie während der ehe angeschafft wurde, gehört sie euch beiden. d.h., wenn ein partner sie behalten mag, muss der andere ausgezahlt werden. wichtig hierbei ist dann, den wert der immobilie zum scheidungszeitpunkt zu recherchieren, damit auch ein evtl. wertzuwachs dokumentiert ist.


    Erbschaft


    das erbe wird nachträglich, zum ursprünglichen anfangsvermögen hinzugerechnet. (auch wenn sich die erbschaft während der ehe ereignete)
    d.h, es entsteht kein zugewinn durch erbschaft oder schenkung!


    was möchtest du nun explizit wissen?