Beiträge von larun2710

    es wären auch für mich nur 600 km pro wochenende, da ich es mir womöglich so einrichten kann beruflich in dieser zeit vor ort zu sein. ich könnte das kind also einfach auf meinem "nachhauseweg" mitnehmen.
    mir ist es auch wichtig, dass regelmäßiger kontakt zum halbgeschwisterchen (1) besteht.


    spräche also rechtlich etwas dagegen die wochenendbesuche wie bisher aufrecht zu erhalten?


    die regelung mit den ferien finde ich nicht so günstig, denn wer hat schon soviel urlaub, dass er alle schulferien damit überbrücken kann.

    Hallo,


    ich habe ein Kind (8) aus erster Ehe. Das Kind lebt bei der Mutter. Diese ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind mit ihrem neuen Partner.


    Ich selbst habe ebenfalls eine neue Partnerin und mit ihr ein Kind (1). Aus beruflichen Gründen steht nun womöglich ein Umzug an, da meine jetzige Partnerin vor der Geburt des Kindes Pendlerin war und genötigt ist ihre frühere Stelle wieder an zu nehmen. Ich würde mit umziehen.


    Wie sieht das mit dem Umgangsrecht für mein großes Kind aus?
    Die Entfernung beträgt dann etwa 300 km (eine Strecke). Ich würde das Kind (wie bisher) einmal im Monat für ein Wochenende abholen und mit an unseren neuen Wohnort nehmen. Darf meine Exfrau, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dies verwehren? Womöglich mit dem Argument der zu großen Entfernung und der daraus entstehenden Belastung für das Kind?



    Danke im Voraus für die Antworten.

    Zum 01.04.2010 hat das OLG Dresden die Unterhaltsrichtlinien novelliert!


    Es werden der Tabelle nunmehr analog zur Düsseldorfer Tabelle ZWEI Versorgungsberechtigte zu Grunde gelegt.


    Ein kleines Wort, hinter dem im Einzelfall viel Geld steht.


    Gruß Larun

    Um es etwas klarer zu machen:


    1 Exfrau -kein Unterhaltsanspruch
    1 Kind mit Exfrau 7 Jahre
    1 Kind aus meiner jetzigen Beziehung 1 Jahr


    Es geht mir nicht um die Bestimmung des Unterhaltes, sondern nur darum, was ich an Versorgungsaufwendungen von meinem Netto abziehen kann.


    ich habe all dies :


    - 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
    - private Krankenversicherung
    - Unfallversicherung
    - priv. Rentenversicherung
    - Bafög


    von meinem Netto abgezogen, dann noch die 5% Pauschale weg und dann den Unterhalt aus der Tabelle genommen.


    Ich verstehe nicht warum der Anwalt Bafög und Versicherungen nicht gelten lässt.


    Was darf ich also abziehen? Ich bin Angestellter.

    Ich habe 3 Unterhaltsberechtigte:


    2 Kinder und die Mutter des jüngeren Kindes (unter 3 Jahre)
    die Exfrau bekommt keinen Unterhalt mehr.


    Die Tabelle gilt ab 01.01.210 kam glaub ich am 26.01.heraus.


    siehe:


    Oberlandesgericht Dresden - Unterhaltsleitlinien 2010


    Ich finde es eine ziemliche Ungerechtigkeit, dass im restlichen Land die Väter weniger zahlen, zumal ich auf das Geld in meiner jetzigen Lebenssituation dringend angewiesen bin.


    Ich habe die Mutter meines Babies, die nicht arbeiten geht und das Baby zu finanzieren. Bald werden auch noch kosten für eine KInderkrippe auf mich zukommen, damit meine Partnerin einen Job finden kann.
    Meine Exfrau hat seit vielen Jahren einen neuen Partner der sie unterstützt.

    Ich hatte zu Zeiten der Ehe diese 1.LV. Die Ehefrau ist nun nicht mehr die begünstigte.


    Eine Unfallversicherung bestand damals gemeinsam. Jetzt natürlich separat für mich.


    Rentenversicherung habe ich relativ neu.


    Bafög zahle ich gemäß den gesetzl. Vorschriften seit 5 jahre nach Abschluss d. Studiums zurück.


    Wieso ist es für den Kindesunterhalt wichtig, ob dies schon in der Ehe bestand?
    Ich habe 2009 ein weiteres Kind bekommen.
    Sind die Kinder nicht gleichberechtigt?
    Mein Einkommen ist ja für das 2. Kind um all die genannten Posten ebenso reduziert wie für das erste.


    lg larun

    Der Anwalt der Exfrau hat den Unterhalt neu berechnet.


    Zur Berechneung des bereinigten Nettoeinkommens habe ich folgende Aufwendungen angegeben:


    - 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
    - private Krankenversicherung
    - Unfallversicherung
    - priv. Rentenversicherung
    - Bafög


    Der Anwalt berücksichtigt lediglich eine Lebensversicherung.


    Das Bafög würde nur im Mangelfall berücksichtigt und zählt damit nicht, obwohl jeden Monat 105 EUR rückgezahlt werden müssen. Ich habe bis in meine erste Ehe hinein studiert und trotzdem sei das Bafög nicht "eheprägend". Wie ist das zu verstehen?


    Die restlichen Aufwendungen fallen unter den Tisch.


    Wir leben in Sachsen.


    Ist denn dies rechtens?


    lg larun

    Seit Ende Januar gibt es eine neue Sächsische Unterhaltstabelle.


    Wir haben den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet und hier zahlen wir 228 EUR weniger im Jahr!


    Der Grund: die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, die Sächsische Tabelle von 3, somit erfolgt in unserem Fall, wir haben ein weiteres Kind aus einer neun Beziehung keine Herabstufung.


    Angeblich handelt es sich hierbei lediglich um eine Schlamperei beim OLG, von der nicht sicher ist ob sie noch behoben wird. Die Sächsische Tabelle orientiert sich ausdrücklich an der Düsseldorfer Tabelle.


    Wir sind auf das Geld angewiesen. Haben wir irgendeine Möglichkeit uns dagegen zu wehren?


    lg Larun2710

    Vielen Dank!
    Nun wär da nur noch eine Frage.


    Wer legt die Höhe des Kindesunterhaltes fest? Die Ex-Frau möchte eine Gehaltsbescheinigung ihres Ex-Mannes. Es wären aber dann auch meine Unterlagen und die unserer Tochter dabei.


    Die Ex-Frau möchte den Unterhalt dann von Ihrem Anwalt festlegen lassen.


    Sind wir verpflichtet der Ex-Frau die Unterlagen auszuhändigen, oder nur Ihrem Anwalt?


    Hat er das Recht den Unterhalt festzulegen? Es gibt doch sicherlich "Ermessensspielräume?" Wir fürchten, dass er primär zu Ihren Gunsten entscheidet.


    lg larun

    Aha, vielen Dank!


    Wir könnten uns auch vorstellen irgendwann noch ein weiteres Kind zu haben.


    Würde dann das Einkommen des Vaters abzüglich Selbstbehalt durch 3 Kinder (entsprechend Alterstufe) geteilt? Der Kindesunterhalt an die Exfrau wird also weniger, je mehr Kinder wir haben?


    Falls der Selbstbehalt dann noch nicht erreicht ist, wieviele Einkommensklassen geht man dann herunter wenn es 4 Unterhaltsberechtigte (1 Kind und 2Kinder + 1 Mutter) gibt?


    lg larun

    Mein Freund zahlt für sein 7-jähriges Kind aus erster Ehe.


    Für die Exfrau muß nach Vereinbarung in den Scheidungspapieren nichts mehr gezahlt werden.


    Wir sind seit 4 Jahren ein Paar und haben nun ein 8 Monate altes Kind.
    Ich befinde mich in Elternzeit und habe mit Auslaufen des Elterngeldes kein
    Einkommen mehr und sitze ihm auf der Tasche.


    Frage:


    Zähle ich als unterhaltsberechtige Person, sodass mein Freund nun 3 unterhalsbereichte Personen hat und entsprechend in der Tabelle nach unten rutscht?


    Vielen Dank,
    larun