Hallo Kira,
abzugsfähig sind 5% berufsbedingte Aufwendungen pauschal, oder die nachgewiesenen Kosten. Damit ist der Hin- und Rückweg zur Arbeit gemeint. Dann kann sekundäre Altersvorsorge, hier die Riester, bereinigend angesetzt werden. Allerdings nur in Höhe von max. 4% von Brutto-EK. Nachlesen kannst Du das in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
Krippenkosten sind nicht abzugsfähig. Warum sind die so hoch? Ich verdiene etwas das Doppelte und wird zahlen ca. die Hälfte.
Auf das Darlehn für die neuen zähne kann nicht berücksichtigt werden. Allein schon deswegen, weil es nach Eintritt der Unterhaltspflicht entstanden ist.
So, was wäre an die Kinder aus der ersten Ehe zu zahlen.... abzugsfähig sind dann ca. 100€ berufsbedingte Aufwendungen und 60€ Riester Verbleiben 1.910€ ich schöne das jetzt mal, vielleicht sind ja tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen etwas höher, und gehe von einem unterhaltsrelevantem Netto-EK von 1.900€ aus.
Das wäre EK-Stufe 2. Wegen drei Unterhaltsberechtigten geht es eine Stufe runter in Stufe 1.
Demnach wären für das 7-jährige Kind 272€ fällig, auf das 11-jährige entfallen ebenfalls 272€, wenn es 12 Jahre alt wird steigt der Betrag auf 334€. Zusammen also 544 bzw. dann später 606€.
Im Moment zahlt er nach EK-Stufe 2 je Kind 291. Aber zu Zeiten der Berechnung gab es vermutlich euer gemeinsames Kind noch nicht.
LG chico