hallo coldplay
danke für deine antwort. also üblich ist es nicht, dass die scheidungspapiere einfach den geburtsnamen beinhalten bzw ausgestellt werden. man musste auch erst einmal nachforschen, da ich ja nicht so heisse. so konnten mir die papiere erst viel später ausgehändigt werden. adressiert waren die papiere nämlich auch nicht an meinen richtigen namen, sondern meinen geburtsnamen.
die papiere wurden mri in türkisch und englisch ausgehändigt, deswegen musste ich sie auch annehmen und konnte die annahme nicht verweigern, so sagte es mir der gerichtsvollzieher, der mich zu sich bestellte. ob dies wirklich so ist, weiß ich auch nicht. schon alles seltsam. vielleicht sollte ich wirklich mal einen anwalt in anspruch nehmen. sollte sich dann mein verdacht bestätigen, dass mein ex mann meine unterschrift gefälscht hat, werde ich ihn auch anzeigen. ich weiß ja nicht, was noch alles auf meinen namen gemacht wurde in der türkei. kann ja alles mögliche sein. fest steht jedenfalls, dass ich weder einen anwalt beauftragt habe, noch meinen ex mann darum gebeten habe und auch keine generalvollmacht ausgestellt habe.