Beiträge von Peter

    Hi Pia,


    die Dauer des Umgangsrechts bzw. Besuchsrechts ist im Gesetz nicht geregelt. Schon gar nicht ist ein 14-tägiges Umgangsrecht festgelegt. Es stimmt allerdings, dass die Gericht in der Regel ein 14-tägiges Umgangsrecht, also für jedes 2. Wochenende festsetzen.


    Landet der Fall vor Gericht, kommt es aber immer entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.
    Wie dein Fall ausgehen würde, weiß man natürlich im Voraus nie. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. ;)


    LG
    Peter

    Hallo,


    hab heute gelesen, dass unsere Justizministerin allen Erwachsenen empfohlen hat, eine Patientenverfügung abzuschließen.
    Klar, wer sicher sein will, dass sein Wille erfüllt wird, sollte so etwas machen.
    Am 1. September 2009 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das solche Vorgaben von Patienten für den Notfall ersmals rechtlich verbindlich regelt.
    Man schätzt, dass bereits bis zu neun Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung angefertigt haben.


    Was haltet ihr denn davon?

    Hm, jetzt hab ich schon mal selbst nachgesehen.


    Im Gesetz ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht aufgeführt. Es ergibt sich aus den vom BGH entwickelten Grundsätzen und aus den Leitlinien der OLG. Besonders bekannt sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf.


    Beim Einkommen wird auf die Einkommensart nach dem Einkommenssteuergesetz zurückgegangen. Die steuerpflichtigen Einkommensarten sind in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführt:
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Einküfte aus Gewerbebetrieb
    Einküfte aus selbständiger Arbeit
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG