Hi Pia,
die Dauer des Umgangsrechts bzw. Besuchsrechts ist im Gesetz nicht geregelt. Schon gar nicht ist ein 14-tägiges Umgangsrecht festgelegt. Es stimmt allerdings, dass die Gericht in der Regel ein 14-tägiges Umgangsrecht, also für jedes 2. Wochenende festsetzen.
Landet der Fall vor Gericht, kommt es aber immer entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.
Wie dein Fall ausgehen würde, weiß man natürlich im Voraus nie. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.
LG
Peter