Beiträge von ulika

    Hallo edi,
    es gibt keine nennenswerte Hinterlassenschaft im falle eines Totes außer Schulden von Seiten des mannes: überzogenes Konto; ist aber im überschaubarem Rahmen, wir haben Gütertrennung.
    mfg ulika

    Danke für deine Antwort,
    muß noch hinzufügen, das ich meine Mutter seit 8 Jahren, Pflegestuffe 2, Zuhause
    pflege und nebenher noch einen 400.-€ job angenommen habe.
    Trotzdem reicht der Verdienst nicht.
    Bei der ARGE ist man ab 50 Jahren sehr schwer vermittelbar.
    Also was bleibt noch?
    mfg

    Das neue Scheidungsgesetz gestadet es allen, ihre alten Ehepartner vor die
    Tür beziehungsweise auf die Straße zu setzten.
    Unabhängig davon wer Schuld am Bruch der Ehe hatte.
    Der finanziell schwächere muß sich, auch nach 20 jähriger Ehe,
    wieder auf das zurückstufen lassen, das er vor der Ehe hatte.
    Während der stärkere den in der Ehe erworbenen Lebensstandart
    behalten darf.
    Niemand der noch bei Verstand ist, läßt sich da noch auf Kinder und Familie ein ohne einen handfesten Ehevertrag.
    Bei meiner Heirat war von dieser Gesetzentwicklung nicht auszugehen,
    also konnte man sich nicht davor schützen.
    Fakt: Die Schwachen werden noch mehr geschwächt.

    Hallo, werde in kürze geschieden und mein Exmann muß mir Unterhalt zahlen.
    Da er 20 Jahre älter ist, stellt sich die Frage, was passsiert wenn er stirbt
    und ich noch nicht im Rentenalter bin?
    Er ist 70 J. und seit 7 J. Rentner.
    Verdiene 800.-€, das würde aber nicht ausreichen.
    Witwenrente fällt auch weg.
    Bleibt einem nur noch das Sozialamt?
    Wir waren 23 Jahre verheiratet und haben ein gemeinsames Kind, 17 J.
    Danke im vorraus für gute Antworten!