Beiträge von bobokaminsky

    Danke für die Antwort .
    Ich möchte es aus rechtlichen Gründen , denn gerade in den nächsten 2 Jahren brauchen wir wohl Unterschriften und das war immer ein Drama mit ihm .
    Und die Tochter möchte es für ihr Seelenkostüm , Sie möchte damit so eine Art Schlußstrich ziehn , als Ende ihrer Therapie sozusagen .
    Laut JA macht das Sinn . Wir werden da auch einen Bericht erhalten , der das befürwortet . Aber man weiß ja nicht , was der Richter spricht ,da wollte ich halt mal rumhören .


    Danke

    Wie stehen die Aussichten in meinem Fall : Die Tochter , fast 17 und ich möchten das alleinige Sorgerecht für sie . Der KV hat uns vor 4 Jahren vor Gericht gezerrt , wollte das Kind . Er hat sich mit Richter und JA angelegt und das Sorgerecht fast verloren . Die Tochter hat gegen ihn ausgesagt .
    Danach Psychoterror gegen uns beide ohne Ende . Er wohnt 1000 km entfernt und spricht seit 1,5 Jahren mit uns kein Wort mehr .
    Ich habe das nun beantragt , die Tochter hat einen eigenen Bericht ans Gericht geschrieben , warum sie dafür sei .
    Wie seht ihr das , gibt es ähnliche Fälle ?


    Danke

    Och Danke , daß Du antwortest ,
    also : bei mir wohnt nur die 16 jährige Tochter und der 2 jährige Sohn der jetzt aus zweiter Ehe ist . Es geht mir darum , daß die 14 jährige nicht Hunger leidet . Ich kenne das Gehalt des KV , das kommt natürlich nicht bei mir so an . Er rechnet sich arm . Ich kann einfach keinen Unterhalt zahlen . Die Anwältin ist auf Familienrecht spezialierst , hegt aber dann Zweifel , weil es Österreich ist , und kommt dann nicht weiter . Ich kann ja nur auf Prozeßkostenbeihilfe hoffen , wo aber nichts zu hören ist .

    Danke für die Antwort ,


    aber ich kann mir das kaum vorstellen , hier darf das Kindergeld nicht dazugerechnet werden .
    Und wieso gar keinen Selbstbehalt ??? Ist der dann nicht nur verringert ?
    Meine Anwältin ist selber ratlos , sie hält die Rechtspflegerin für inkompetent .
    Aber das läuft jetzt seit 8 Monaten , ich bekomme kein Urteil aus Ö , aber mein Ex hält das Briefchen der Rechtspflegerin für ein Urteil . Meine Anwältin hält es für eine Art Empfehlung , der ich nicht nachkommen soll .
    Bin schwer genervt .

    Hallo , weiß wer Hilfe ?
    Ich bin Mutter von 3 Kindern .
    Tochter 16 lebt bei mir , Sohn 2 lebt auch bei mir , aber Tochter 14 lebt bei Vater in Österreich .
    Ich soll nun Unterhalt zahlen . Eine Rechtspflegerin in Österreich rechnet wie folgt : 184 Euro Kindergeld für die große Tochter, 184 Kindergeld für den Sohn , mein Minijob mit 160 Euro und 108 Euro Taschengeld, die mir von meinem jetzigen Gatten zustehen . Ich soll nun 100 Euro zahlen . Rückwirkend ab Februar 09 . Der Antrag wurde aber erst Oktober 09 gestellt .
    Kann es passieren , daß das österr. Gericht so ein Urteil stellen wird ?
    Desweiteren möchte der KV 1500 Euro Kinderzimmereinrichtung , 550 Euro Skiausrüstung , 180 Euro Klassenfahrt , eine Brille und Kontaktlinsen von mir bezahlt haben . Kommt auf 2200 Euro raus .
    Wer kennt sich aus ?


    Danke

    Vielen Dank ,
    ich denke das auch so .
    Ich werde die Auskunft jetzt mal geben , mal sehn , was da raus kommt .
    Nach dem dritten Geburtstag werde ich eh wieder mehr arbeiten , komme dann aber auch nicht über die 900 Euro .
    Wir werden sehn .


    Danke

    Erstmal Danke für die Antwort .
    Aber : Wie




    wirkt sich denn nun die Betreuung meines Sohnes (2) auf die Geschichte aus ?
    Ich bin nun seit 5 Jahren in dieser Firma beschäftigt . Vor meinem Sohn mit ca400 Euro , nun halt 160 Euro .
    Mein Mann hat Wechselschicht .
    Kann ich zu mehr Arbeit gezwungen werden ?
    Zumal mein Sohn mit 2 Klumpfüßen geboren wurde und noch mehr Aufwand und Kosten wie normal verursacht .
    Der KV zahlt für die 15 jährige seit Jahren zuwenig , nämlich 270 Euro . Ist auch kein Mindestbedarf .
    Er ist selbständiger Steuerberater und gibt 1300 Euro an .
    Ich zahle für die Große von der Zahnklammer , über Klassenfahrten bis zur Konfirmation alles alleine .
    Wird das in die Berechnung miteinbezogen ?
    Die 13 jährige lebt erst seit einem halben Jahr bei Ihrem Vater .
    Wenn es vor Gericht geht , könnte es nicht sein , daß auch er mal neu berechnet wird ?
    Oder wäre zu drohen , daß er mit diesem Minigehalt unsere 13-jährige gar nicht ernähren kann ?
    Spielt es eine Rolle , daß wir vor 3 Jahren schon vor Gericht waren , weil er unsere Kinder haben wollte , aber stattdessen fast das Sorgerecht verloren hätte ?
    Soll ich nun einfach die Gehaltsauskunft abgeben , oder ihn ebenfalls durchleuchten lassen ?
    Wir waren 14 Jahre verheiratet , ich weiß , daß mehr verdient wird. Er hat auch eine Eigentumswohnung .
    Bitte um noch eine Antwort .
    Vielen Dank

    Hallo , bin ratlos , muß ich etwas zahlen ?
    Fakten :
    Scheidung 2004 , 2 Töchter , jetzt 13 und 15 .
    Neue Heirat 2006 . Weiteres Kind bekommen , jetzt 2 Jahre alt .
    Teilzeitbeschäftigt , mit 160 Euro angemeldet .
    Das 13 - jährige Kind ist zum Papa gezogen .
    Das heißt , ich habe 2 minderjährige Kinder zu versorgen , und verdiene 160 Euro .
    Der KV zahlt für die Große 270 Euro , da er selbständig ist und sich arm rechnet .
    Nun will er mich vor Gericht ziehn , ich hätte 150 Euro für die 13 - jährige zu zahlen und er für die Große nichts mehr.
    Er geht bei mir von einem Verdienst von 900 Euro aus . Ist aber nicht so .


    Was blüht mir ?


    Danke .