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BGH-Urteil schwächt Anspruch für Geschiedene Unterhalt: Die neue Familie hat Vorrang!
28.05.2009 - 13:09 UHR
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Eheleute deutlich geschwächt.
Der Anspruch des neuen Ehepartners kann Vorrang vor den Ansprüchen der Ex-Frau oder des Ex-Mannes haben – und das sogar nach jahrzehntelanger Ehe! Das folgt aus einem Urteil vom Donnerstag.
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Was war geschehen? Das Paar – ein Lehrer und eine Verkäuferin – hatte sich nach 24 Jahren kinderlos scheiden lassen. Die Frau, die seit 1992 in Vollzeit arbeitet, forderte zusätzlichen Unterhalt.
Laut BGH hat jedoch die neue Frau des Lehrers Vorrang, die eine fünfjährige Tochter betreut.
Mit seinem zweiten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht ist der BGH damit überraschend vom Wortlaut des seit Jahresanfang geltenden Gesetzes abgewichen. Danach sollte bei der Verteilung des Unterhalts der neue Ehepartner, der gemeinsame Kinder betreut, auf einer Rangstufe mit dem geschiedenen Partner stehen, wenn die Ehe „von langer Dauer“ war.
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Der BGH dagegen stufte im konkreten Fall trotz einer langen Ehe die Ex-Frau hinter die neue Partnerin zurück, weil sie nicht mehr durch „ehebedingte Nachteile“ belastet sei: Sie war nicht durch Kindererziehung gebunden und ist seit langem voll berufstätig.