Beiträge von kleinemeerjungfrau763

    Ich habe zwei große Kinder (15 und 17) , die bei ihrem Vater leben und denen ich keinen Unterhalt zahlen kann wg/ zu geringem Einkommen. Ich bin geschieden und werde neu heiraten. Erwächst durch die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft ein Anspruch der Kinder auf Unterhalt an meinen zukünftigen Ehemann? Muss er über die Zugewinngemeinschaft für meine Kinder zahlen? Muss man das mit einer anderen Gemeinschaftsform regeln?
    Sollten die Kinder wieder bei mir leben und noch Unterhalt beziehen dürfen, wird dann das Gesamteinkommen von uns Eheleuten zu Grunde gelegt oder gilt nach wie vor nur das Einkommen, was ich als leibliche Mutter habe?