Beiträge von timekeeper

    Hi,


    ja, es gibt Erklärungen. Für die Auswärtsunterbringung soll das Kostenrisiko der Eltern gedeckelt werden, weil grenzenlose Selbstverwirklichung nicht sein muss. So, wenn der Student zu Hause leben bleibt, dann hat er zwar einen Anspruch auf Unterhalt, dieser kann jedoch auch durch Finanzierung des Studenten ("Hotel Mama") sowie angemessenem Taschengeld aufgebracht werden. Bargeld spielt da nur eine untergeordnete Rolle.


    Und - die Eltern können natürlich auch das "Hotel Mama" kündigen. Dann sind wir beim Studi-Unterhalt unter Einberechnung des Kindergeldes.


    Herzlichst


    TK

    Gauss, Manni, beides nicht richtig.


    Es geht um den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Da der Ehemann ja offensichtlich schon lange verrentet ist, erwirbt er keine Rentenpunkte mehr. Da ist es für Manni sogar nützlich, wenn die Scheidung möglichst zeitig Rechtshängig wird. Aber, es geht hier um ein paar Monate. Die sind doch unerheblich. Rein rechnerisch in der Praxis. Wenn man dann noch überlegt, ob Zeugenvernehmungen überhaupt was bringen (gemeinsame Feiern reichen nicht aus) außer zusätzlichen Kosten, was soll das dann?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wieso sollte das Gericht einen Fall nicht durchwinken, wenn alles klar ist und man mindestens ein Jahr getrennt lebt? Es kann dann einfach dahingestellt bleiben, wann die Trennung erfolgte. Lediglich bei weniger als einem Jahr wird es interessant. Welchen Zweck verfolgst du denn mit deinem Widerspruch?


    Es kommt nicht darauf an, ob "Ansprüche in der Ehezeit liegen." Es kommt darauf an, wann sie rechtsrelevant entstanden sind. Und da gibt es gerade bei Behandlungskosten nach Unfällen doch erhebliche Differenzen. Aber auch das sollte dir dein Anwalt erklären können. Und selbst wenn ein solcher Anspruch besteht, dann kann er ja aus den verschiedensten Gründen wieder ausgeschlossen werden. Ist eine Einzelfallbetrachtung. Darauf hatte ich schon hingewiesen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erst einmal zum System. Man muss zum Zeitpunkt der Scheidung ein Jahr getrennt leben und man muss letztlich alle bei Gericht anhängigen Sachen geklärt haben. Man kann auch innerhalb eines Haushalts getrennt leben. Es muss also nicht das Auszugsdatum sein, durch welches das Trennungsdatum festgelegt wird. Insbesondere ist keine förmliche Erklärung erforderlich. Wann bei euch nun tatsächlich die Trennung im juristischen Sinne erfolgte, das können wir hier nicht abschätzen. Es ist jedenfalls durchaus üblich, die Scheidung einige Jahre vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einzureichen. Deshalb verstehe ich deine Einstellung insoweit nicht so ganz.


    Nun zum Zugewinnausgleich. Wenn es ein Schmerzensgeld geben sollte, so geht dieses grundsätzlich in den Zugewinn mit ein. Allerdings gibt es da zahlreiche Ausschlussgründe, da schauen die Gerichte sehr genau auf den Einzelfall. Ein Beispiel wäre, wenn die Gelder, die fließen, auch dem Abpuffern von erhöhten Aufwendungen dienen. Und eine weitere Frage ist dann, wann die Ansprüche dem Grund nach entstanden sind. Ob während der gemeinsamen Zeit oder aber erst hinterher. Man muss sich da also sehr genau den Einzelfall anschauen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,

    zunächst einmal zur Klarstellung: wenn ich es richtig verstehe, haben die Eltern deiner Frau euch den Einstieg in den Kauf des Eigenheims ermöglicht. Dieser Betrag ist letztlich dem Vermögen der Ehefrau zuzuschlagen. Und - die letzten 15 Jahre hättest du ja auch Miete gezahlt. Bitte diese Überlegungen in deine Planung mit einbeziehen, macht es vielleicht etwas einfacher, auch mental für dich.


    Du musst dich an den Gedanken gewöhnen, dass du nach der Scheidung in keine privaten Entscheidungen deiner Ehefrau eingreifen kannst, sie umgekehrt bei dir auch nicht. Ja, sie darf ein neues Leben anfangen mit neuem Mann, mit neuem Kind. Und dieses mögliche Kind hat - sofern es die Mutter will - auch das Recht, mit den anderen Kindern gleich behandelt zu werden. Ja, es kann auch sein, dass die Noch-Ehefrau mal ein Pflegefall ist, das Haus verkauft werden muss, um das abzusichern. Es kann auch sein, dass keines eurer gemeinsamen Kinder ein Interesse am Haus haben, weil sie z.B. weit weg leben, oder einfach nicht wollen oder finanziell nicht können.


    Du kannst die Zukunft von drei Menschen so nicht verplanen, das geht weder juristisch, noch moralisch. Und - ihr habt das Haus in den letzten 15 Jahren gemeinsam abgezahlt, das bitte auch nicht vergessen.


    Rechne bzw. lass einen Fachmann deine Ansprüche ausrechnen, unter Berücksichtigung meiner Hinweise. Fordere diesen Betrag, lege einen Teil, wenn du willst, auf den Namen deiner Kinder an. Das wäre fair und gerecht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nein das ist kein Schwachsinn, sondern durchaus sinnvoll. Es sind eure Kinder und nicht die Kinder von uns allen, also dem Staat. Ihr seid primär für die Kinder verantwortlich, der Staat springt nur ein, wenn ihr nicht für eure Kinder aufkommen könnt. Ein gegenseitiger Verzicht würde bedeuten, dass ihr einen Vertrag zu Lasten des Staates abschließt, und das geht doch gar nicht.


    Ich weiß nicht, ob du für das Kind, was bei dir lebt, Unterhaltsvorschuss bekommen kannst, das solltest du klären. Und im übrigen muss halt gerechnet werden.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn ich so was wie "BAR" höre, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Hoffentlich wenigstens gegen Quittung. Sonst kann das noch richtig Ärger geben.


    Ja, die Kindsmutter muss zur Unterhaltsvorschußkasse. Ist beim Jugendamt angesiedelt, aber das hat ihr das Job-Center auch erklärt. Von dort bekommt sie aufstockend für die beiden Kinder den Vorschuß, der mit den Zahlungen verrechnet wird, die du leistest. Um diesen Betrag verringert sich dann ALG II.


    Und das mit der Ruhe, die hat man dann, wenn man für sich selbst sorgen kann. Wenn m an erwartet, dass andere für einen sorgen (in dem Fall wir alle), dann muss man auch die Erwartungen des Finanziers erfüllen. So ist das nun mal.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wir haben es hier mit einem Kleinkind zu tun, es ist wohl kaum kindgerecht, in diesem Alter ewig lange Fahrten zuzumuten.


    Herzlichst


    TL

    Hi,


    das Einkommen ist zu bereinigen, dann ist der Kindesunterhalt auszurechnen, ob dann noch Unterhalt für die letzte Ex übrig bleibt, keine Ahnung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    warum sollte sie einen Anwalt beauftragen, wenn er geschieden werden möchte? Verstehe ich nicht. Sie kann sich immer noch für einen eigenen Anwalt entscheiden im Fall der Unsicherheit, wenn der Scheidungsantrag vorliegt. Außerdem weiss ich nicht, wie man den demnächst-Ex zwingen soll, die Hälfte der Kosten zu tragen.


    Also, ganz einfach. Sie wartet ab, was passiert. Ist für sie die preiswerteste Lösung. Dann kommt im günstigsten Fall ein hälftiger Gerichtskostenbetrag, der zu zahlen ist, je nach Streitwert im unteren dreistelligen Bereich, und gut ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich hab den Link zum anderen Forum rausgenommen. Wenn du von dort eine Antwort haben willst, dann poste da direkt.


    Nun zum Fall: alles etwas vage. Man weiß von der Frau also gar nichts. Dann dürfte es auch schwer sein, irgend etwas über sie heraus zu bekommen. Vielleicht schafft man es ja über gemeinsame Freunde oder sonst wie. Denn irgendwie hat man sie ja irgendwo kennen gelernt. Ob die Behauptung, man sei von dir schwanger, ausreicht, um eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes zu bekommen, keine Ahnung. Dann müsste man aber zumindest einen vollständigen Namen haben, evtl. auch noch das Geburtsdatum. Sonst tut sich da auch nichts.


    Grundsätzlich muss eine Mutter den Vater ihres Kindes, sofern sie nicht verheiratet ist, für die Geburtsurkunde angeben. Wenn sie verheiratet ist (was man bei den vielen Kenntnissen über die Frau ja nicht wissen kann), so wird der Ehemann auch automatisch der juristische Vater. Wenn sie Vater unbekannt angibt, falls sie nicht verheiratet ist, so passiert da auch nichts, sofern sie nicht minderjährig ist. Jedenfalls wird keine deutsche Behörde hier Nachforschungen in welche Richtung auch immer anstellen.


    Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass es an dir liegt, Nachforschungen anzustellen. Ohne fundierte, belastbare Kenntnisse kannst du auch weder die Vaterschaft feststellen lassen, noch wirst du zu Unterhaltszahlungen herangezogen, noch hast du irgendwelche Rechte.


    Wenn feststeht, dass die Frau entbunden hat, dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen feststellen lassen, ob du der Vater bist. Das funktioniert entweder auf freiwilliger Basis oder aber mit gerichtlicher Hilfe. Und an dem Punkt kann man sich dann auch überlegen, ob es sinnvoll ist, ein Umgangsrecht zu gestalten und gemeinsames Sorgerecht zuzusprechen. Beides auf die Entfernung etwas problematisch. Aber darüber kann man sich Gedanken machen, wenn das Kind da ist und die Vaterschaft feststeht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es geht nicht darum, ob er in keinster Weise der Vater sein kann oder nicht. Das wissen wir nicht, darauf kommt es auch nicht an. Denn wenn er nicht der Vater ist, dann kommen noch wie viele Männer in Betracht, die sich im Umfeld der Mutter aufgehalten haben? Auch könnte die Mutter den Noch-Ehemann in den Staaten besucht haben.


    Ist nun mal so, dass man ein "Nichts" im Prinzip nicht beweisen kann. Sie müsste ja beweisen, dass A,B,C,D,E,F ..... u.s.w. nicht die Väter sind.


    Wir haben es hier mit einer widerlegbaren Vermutung zu tun. Weil sie noch verheiratet ist, wird eben vermutet, dass er der Vater ist. Die Voraussetzungen für die Aberkennung ist letztlich eine gerichtliche Entscheidung, die Vermutung muss also widerlegt werden.


    Wird wohl auf einen Test hinauslaufen. Geht zwar auch ohne, aber ist ja kein Akt, heutzutage. Vielleicht auch ohne Test, aber um die gerichtliche Entscheidung kommt man nicht herum.


    Herzlichst


    TK