Beiträge von timekeeper

    Hi,


    die Frau kann in Deutschland geschieden werden. Ich gehe mal davon aus, dass beide littauische Staatsbürger sind. Da muss dann nichts in Deutschland anerkannt werden. Die Frage ist nur, nach welchem Recht geschieden wird, da aber beide in Deutschland leben, wahrscheinlich nach deutschem Recht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn ein Titel vorliegt, kann der Sohn daraus sofort vollstrecken. Deshalb finde ich das einfache Zurückhalten schon sehr mutig.


    Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass die Ausbildungseinrichtung derzeit oder zum ersten August eine Schulbescheinigung ausstellen wird. Das geschieht in der Regel erst nach mindestens 2 Wochen Schulbetrieb, und dann auch nur, wenn das Sekretariat Zeit hat, also irgendwann binnen des ersten Monats. Der Grund hierfür ist u.a., dass man erst einmal schauen muss, wer überhaupt dauerhaft die Ausbildung aufgenommen hat, also auch erscheint, dann sind mögliche Nachrücker reinzuholen u.s.w. Es ist nämlich durchaus üblich, dass sich an mehreren Einrichtungen beworben wird, und erst nach Beginn der Ausbildung sich entscheidet, wo diese stattfindet.


    Herzlichst


    TK

    Ich wollte noch etwas zum "Vater nehmen" schreiben. Nach meiner Erfahrung ist es für Kinder wesentlich stressiger, wenn sie ständig die Streitereien zwischen den Elternteilen mitbekommen, als wenn die Eltern getrennt leben, es diesen Streit nicht mehr gibt oder die Kinder ihn zumindest nicht mitbekommen. Und wenn beide Elternteile gelernt haben, sich an ganz feste Regeln zu halten, als Einstieg, dann wird sich das in der Regel nur positiv für das Kind entwickeln. Denn auch das Kind entwickelt doch ein Eigenleben, ganz ohne Mama und Papa. Und das geht heute früher los als zu unserer Zeit. Und, man kann mit dem Elternteil, mit dem man nicht zusammenlebt doch auch preiswert kommunizieren. Meinem ältesten Sohn musste ich telefontechnisch noch Grenzen setzen, Ferngespräche waren einfach zu teuer. Und ans www konnte man vielleicht denken, aber nur im Traum. Geht doch heute auch anders.


    Bitte auch nicht vergessen, wir haben 12 Wochen Schulferien im Jahr. Gerade bei älteren Kindern ist doch dann seltener und dafür richtig lang sinnvoll, was den Umgang angeht. Die Eltern heute haben unglaubliche Chancen, ich frag mich wirklich, warum die nicht richtig genutzt werden.


    Herzlichst


    TK

    Hi Sanni,


    du kannst selbst an das Gericht schreiben. Allerdings kannst du nur Stellung nehmen, keinen eigenen Antrag etwa auf Abweisung stellen.


    Herzlichst


    TK

    Ach edy, wenigstens du verstehst, was ich meine. Es geht um Elternteile, nicht um Väter oder Mütter. So einfach ist das. Und warum ein ungebildetes Elternteil ohne Eßmanieren irgendwelche Sanktionen erhalten sollte, das erschließt sich mir zumindest nicht. Hat ja die Frau auch nicht gestört, als sie mit ihm in die Kiste gehüppt ist. Fakt ist doch, dass man Erwachsene nicht umerziehen kann. Man kann sich nur entscheiden, dass etwas so störend ist, dass man eben die Beziehung beendet oder aber man akzeptiert das Benehmen und lebt damit. Und hinterher zu kommen und zu sagen, der man sei ungeeignet zum Verkehr mit den Kindern wegen mangelnder Tischmanieren, sorry, so geht das ja nun gar nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Geschlechterkeule ist immer die schwächste, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn es keine sachlichen Gründe gibt. Es gibt in diesem Bereich kein Geschlechtsproblem, sondern ein menschliches. Das ist für mich immer der Einstieg in diese Problematik.


    Da gibt es das Elternteil, bei dem das Kind lebt, das empfindet den Kontakt als lästig und will abstrafen. Da gibt es das Umgangselternteil, das völlig undiszipliniert ist, kommen und gehen will, wann es will, in die Wohnung kommen will, u.s.w. Beides geht gar nicht. Das muss man einfach wissen. Deshalb erst einmal Ruhe rein bringen. Geordneter Umgang ist auch für das Kind wichtig, es kann sich dann drauf einstellen. Und wenn das läuft, dann kann man weitersehen. Umgang ist immer eine Regelung auf Zeit, das muss man auch wissen. Die Bedürfnisse des Kindes ändern sich, aber auch die der Eltern. So alle zwei bis drei Jahre sollte man gucken. Das ist auch ganz wichtig. Und bei älteren Kindern, da macht seltener und länger Sinn. Wir haben über 12 Wochen Schulferien im Jahr. Und die Kids sind vielleicht im Fußballverein, wo sie regelmäßig am Wochenende spielen. Da müssen dann andere Lösungen gefunden werden.


    Aber, der Einstieg in die Problematik ist für mich immer gleich. Erst einmal feste Regeln, damit alle Beteiligten lernen, damit umzugehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn man mit Beratern spricht, die familientechnisch unterwegs sind, sei es Mediatoren, aber auch Psychologen, pro familia, caritas, dann kommt da immer ein Ergebnis raus, was mich früher überrascht hat, jetzt nicht mehr. Wir haben in dieser Problematik kein (!) Geschlechterproblem. Also nicht, Frauen entfremden öfters, Männer sind die Opfer, wovon ich mal ausgegangen war. Die Reaktionen von Frauen und Männern, sind da absolut gleich, inkl. aller Methoden, den Umgang zu stören. Auch die Argumente. Und wenn die einzige Methode, Terror zu machen, eben der Einfluß auf das Kind ist oder der Einfluß mit Kind, dann wird es eben getan. Sehr unerfreulich, aber kein Mutter/Vater Problem, sondern ein Mensch/Mensch Problem.


    Um da Ruhe rein zu bringen, ist für mich immer, als Einstieg quasi, ganz feste Regelungen, gerade beim Umgang einzuführen. Und da müssen dann die Eltern lernen, und zwar beide Elternteile, sich akribisch dran zu halten, nichts zu verschieben, gar nichts. Wenn das eine gewisse Zeit läuft, dann funktioniert es auch lockerer, oder aber, das Umgangselternteil verliert das Interesse, eben weil kein Instrument mehr da ist, das sich einsetzen lässt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn man bis zum OLG für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpft, dann wird man das wohl kaum hinterher freiwillig abgeben. Nach Obsiegen. Und hier kann doch überhaupt nicht miteinander geredet werden. Ich halte es für sinnlos, hier wieder einen Rechtsstreit loszutreten, man sollte sich auch im Interesse des Kindes auf das Machbare konzentrieren.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Wechselmodell funktioniert in den wenigsten Fällen und ist auf jeden Fall dann zum Scheitern verurteilt, wenn die Eltern nicht miteinander kommunizieren können. Hier ist das Wechselmodell aber zusätzlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gerichte anders entschieden haben.


    Fakt ist nun mal, dass die Mutter psychisch angezählt ist, und dass man sich jetzt auf ein Umgangsrecht sowie den Unterhalt einigen muss. Wenn die Anwältin das in die Hand nimmt, dann ist das doch in Ordnung. Für mehr ist im Augenblick kein Regelungsbedarf.


    Herzlichst


    TK