Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nu ja, von Luft und Liebe ist noch niemand groß geworden. Kinder kosten nun mal. Und immer wollen Kids auch nicht gegenüber ihren Klassenkameraden zurückstehen. Mein Ältester war über Jahre klitzeklein. Dann kam mit 15 der Schuß in die Länge, drei Schuhgrößen in einem Jahr, 12 Paar Schuhe inkl. 3 Paar Stollenschuhe für den Fußballverein. Glaubst du wirklich, der hätte akzeptiert, wenn ich gesagt hätte, Schuhe gibt es nicht, dafür nehme ich dich in den Arm? Oder, ihr könnt nicht an Klassenfahrten teilnehmen, kommt in meine Arme? Und was ist mit anteiligen Mietkosten, Möbeln, Material für die Schule? Und - ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass es darum geht, dass viele Unterhaltspflichtige (geschlechtsunabhängig) versuchen rumzutrixen. Und ja, das sind Rabeneltern.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    "Rabenmütter/Rabenväter," das ist ein Sammelbegriff für vieles. Ich wurde z.B. als Rabenmutter beschimpft, weil ich trotz zweier Kinder arbeitete, selbst von dem Rektor der Grundschule meines Jüngsten. Daran hat sich bis heute nichts geändert, junge Mütter, die Politikerinnen sind, prominent, müssen dasselbe erdulden. Und last but not least hat man genau deshalb immer das schlechte Gewissen.


    Über meinen Schreibitisch sind ja im Laufe der Jahre etliche Unterhaltsfälle marschiert. Und ich finde es nach wie vor erschreckend, wie viele zum Unterhalt Verpflichtete diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, obwohl sie könnten. Und genau das sind dann auch für mich Rabenväter/Mütter.


    Der Grund für Unterhaltsvorschuß - das ist einmal natürlich, Alleinerziehende zu unterstützen. Viele dieser Elternteile leben ja mit ihren Kindern in Armut, wesentlich mehr, als bei anderen Familienkonstrukten.


    Aber, das ist sicherlich nicht der einzige Grund, ich behaupte sogar, auch nicht der gravierendste für dieses GEsetz und die Ausweitung vor einigen Jahren. ALG II wird vom Bund bezahlt, nur die Kosten der Unterkunft von der Kommune. Besonders viele Alleinerziehende bestreiten so ihren Lebensunterhalt. Unterhaltsvorschuß wird von den Ländern bezahlt. Der Vorschuß wird auf die ALG II Beträge angerechnet. Weil nun die Länder den Vorschuß bezahlen, dieser aber auf die Bundesleistung ALG II für Minderjährige angerechnet wird, reduzieren sich die Aufwendungen für den Bund erheblich, die Belastungen der Länder nehmen zu, und die wirklich armen Alleinerziehenden haben keinen Cent mehr auf dem Konto. Also ein riesiger Verschiebebahnhof, mehr nicht.


    Warum sieht das keiner? Der Bund war immer sehr großzügig beim abwälzen von Verpflichtungen, knausert aber unglaublich, wenn es um eigene Gelder geht (siehe Abschaffung des Solis, um mal ein aktuelles Beispiel zu nennen).


    Noch Fragen?


    LG


    TK

    Hi,


    nee, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuß.


    Vielleicht zur Erklärung meiner Haltung: es wird immer als gegeben angesehen, dass der Vater alles wirklich alles tun muss, um den Unterhalt der Kids, die bei der Mutter leben, sicher zu stellen. Ich teile diese Haltung. Aber mich stört gewaltig, dass im umgekehrten Fall immer noch wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass Mutter aus was für Gründen auch immer nicht zahlen kann. Bekommt die Kindsmutter Krankengeld oder EM-Rente?


    Herzlichst


    TK

    Unikat,


    ein Recht auf freie Meinungsäußerung hast du gegenüber dem Staat, nicht gegenüber einem Forumsbetreiber. Obwohl der Betreiber und auch die Mods hier sehr großzügig sind, lasse zumindest ich falsche Infos in der Regel zumindest nicht durchgehen, da fühle ich mich den Lesern gegenüber verantwortlich. Deshalb auch meine Erklärung, wie es mit der juristischen Vermutung richtig ist. Ich habe mir überlegt, mal einen Grundsatzbeitrag zu leisten, damit es alle verstehen, denn hier wird ja immer noch Vermutung und Ermessen willkürlich durcheinander geworfen, kommen falsche Ergebnisse raus, diese werden als Fakten weiter gegeben u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ein guter Jurist ist in der Lage, sich Neuland zu erarbeiten. dAs war schon immer so, und so schwierig ist das für den fachmann doch nicht. Auch jetzt gibt es ja schon die Möglichkeit, aus übergeleitetem Recht zu klagen, ist also kein Neuland. Und die Kommunen haben in der Regel ganz gute Rechtsabteilungen, alles kein Problem. Die Neuregelung ist kein Neuland iSd Methodenlehre, wirklich nicht, und auch nicht sonderlich kompliziert oder schwer zu erarbeiten. was nicht heisst, dass da keine fehler passieren werden, aber dafür gibt es ja dann weitere Instanzen.


    Also, warum jetzt Panik schieben oder andere betroffene in Panik schubsen? Ist doch kein Grund für da, wirklich nicht.


    Herzlichst


    TK

    @ Unikat,


    mich nerft es ziemlich, wenn du deine Gedanken statt in einem beitrag zu liefern, in X Beiträge auftröselt. Das macht die ganze Sache extrem unübersichtlich. Wäre es möglich, das Ganze nicht gans so zu splitten? Danke Dir!


    Im übrigen kenne ich die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr wohl.Und auch die juristische Methodenlehre, das lehre ich sogar. Mir ist das klar, was der gesetzgeber da meint und will, ist in Übereinstimmung mit der klassischen Methodenlehre. also, alles kein Problem. deshalb weiss ich nicht, was da großartig diskutiert werden soll.


    Meine Beispiele sollten aufzeigen, wo von den allgemeinen Grundsätzen in die Einzelfallbewertung zu gehen ist. Und dass man einen gewissen Spielraum hat, wenn der Betroffene nicht liefert.DAran ändert sich auch in Zukunft nichts.


    Hinzu kommt noch, dass hier formelles Recht und materielles Recht doch häufig durcheinander geht, aus jedem Entwurf/Gesetz zusammenhanglos das herausgepickt wird, was passt. Und das führt dann auch nicht unbedingt zu systhematisch sauberen Ergebnissen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    natürlich darf dort keine willkürliche Festlegung erfolgen. Anhaltspunkte müssen da sein, klar. Aber es gibt auch Rechtsprechung, die den Behörden eine gewisse "Großzügigkeit" bei Blockadehaltung auf der anderen Seite zubilligt. Natürlich muss nachvollziehbar sein, wie ein auch immer geartetes Zahlenwerk zustande kommt.


    Zwei Beispiele: ein Friseur machte angeblich nur Verluste, koinnte deshalb über Jahre nicht zur Unterhaltszahlung herangezogen werden. Schließlich wurde anhand des Wasserverbrauchs geschätzt. Die Schätzung hat vor Gericht gehalten. Oder: Heilloses Durcheinander Durcheinander in einem Betrieb, geringfügig Beschäftigte, festangestellte Mitarbeiter, mit Zeitverträgen, unbefristet Eingestellte. Hier haben Finanzamt, Sozialträger, Rentenkasse, z.s.w. geschätzt, die Schätzungen waren dann auch Gegenstand von Unterhaltszahlungen, auch die Strafgerichte sind da mitgezogen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    da die Berechnungen des Finanzamtes nicht mit der im Unterhaltsrecht übereinstimmen muss, hilft das gar nicht weiter. Und das, was du vorschlägst, das geschieht doch. Zunächst wird der mögliche Unterhaltspflichtige ja aufgefordert, die Auskunft zu erteilen, erst dann wird vermutet. Es wird nicht wild in die Gegend rein vermutet.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    dass die Leut immer vergessen, dass das Jugendamt Interessenvertreter des Kindes ist, nicht der Eltern.


    Womit die Mutter droht, das wäre mir eigentlich einerlei. Du musst nicht mit ihr sprechen, würde ich auch nicht tun. Dein Ansprechpartner sind Schule und Tochter. Kläre erst einmal, wie die Anwesenheitsvoraussetzungen für den erfolgreichen Abschluß. Der nächste interessante Tag wäre dann der 31. Jan.2020. Da gibt es ja Zeugnisse. Zwar hast du keinen Anspruch auf eine Zeugnisabschrift. Du hast aber wohl einen Anspruch auf eine Bescheinigung, dass ein Abschluß überhaupt noch möglich ist. Diese Bescheinigung muss dir die Tochter bringen. Oder eben eine Ablichtung des Zeugnisses.


    So würde ich den FAll aufbauen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei der AfA gibt es eine spezielle Beratungsstelle für junge Menschen, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Die AfA geht in Schulen (Abgangsklassen), diese Abgängergruppe ist eigentlich lückenlos erfaßt.Ich gehe davon aus, dass sie dort war und durch deren Vermittlung eben in diese sehr spezielle Berufsschulklassse gekommen ist. Achtung: diese Klasse ist nur durch Zufall in einer Berufsschule untergebracht, hat mit den eigentlichen Aufgaben der Berufsschule gar nichts zu tun. Es ist keine Ausbildung im klassischen Sinne, auch keine schulische Ausbildung (etwa Krankenpfleger), und nach meiner Erinnerung auch nur dann auszahlbar, wenn die jungen Leute eben wegen der Ausbildung nicht mehr zu Hause leben können, oder aber verheiratet sind.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich habe "Vermutung" im juristischen sinne erklärt. Natürlich gibt es auch noch die umgangssprachliche Vermutung. Etwa so: "ich vermute, dass es morgen schneit," oder "ich vermute, dass der Mitarbeiter des Sozialamtes total überfordert ist." Diese Beispiele haben mit der juristischen Vermutung gar nichts zu tun.


    Man kann eine Einschätzung des Sachbearbeiters nicht dadurch blockieren, dass man keine Stellungnahme abgibt. Man muss schon mitarbeiten, sonst kommt es wie auch beim Finanzamt zu Schätzungen. Gegen diese Bescheide kann man dann mit dem Rechtsbehelf vorgehen.


    Herzlichst


    TK

    edy, wir haben gleichzeitig geschrieben. geh einfach mal davon aus, dass der hoffnungsvolle Sprößling beratem worden ist, sonst wäre sie jetzt nicht in dieser "Nachhilfeklasse." BvB hat sie doch schon hinter sich, und jetzt wird es eng. welcher Betrieb nimmt denn so jemanden mit der Vorgeschichte? Und das wäre ja die Voraussetzung für BAB.


    Noch ein Hinweis für den Fragesteller: Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluß dieser Klasse, da brauchst du dene Tochter nicht, die kannst du direkt bei der Schule erfragen. So würde ich aus rein taktischen gründen vorgehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    okay, das wollte ich wissen. Dann musst du jetzt herausfinden, ob nach der Prüfungsordnung/Schulordnung überhaupt noch ein Abschluss möglich ist. Das Verhalten des Kindes vor seiner Volljährigkeit kann nur sehr eingeschränkt herangezogen werden. Wenn der Abschluß nicht mehr erreicht werden kann, wäre für mich der Punkt erreicht, wo ich es auch auf ein Verfahren vor Gericht ankommen lassen würde. Denn dann kann man nicht mehr von einer Zügigkeit der Ausbildung sprechen.


    Wegen was ist denn die Tochter immer arbeits/bzw. schulunfähig geschrieben? Noch etwas: du weisst, dass ab Volljährigkeit das Kindergeld nicht nur hälftig, sondern voll auf den Unterhalt anzurechnen ist? Und - korrespondiere nicht mit dem Jugendamt, sondern mit der volljährigen Tochter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    zunächst einmal könnt ihr nicht entscheiden, wo der Vater in Zukunft leben wird. Das obliegt ihm alleine, es sei denn, er steht unter Betreuung. Im übrigen würde - wenn euer Plan durchsetzbar ist - nach zwei Jahren erneut geprüft werden. Nur wenn keine Reaktion von euch käme würde das Amt schätzen. Der Fachmann spricht da von einer widerlegbaren Vermutung. Ihr könnt also durch Mitarbeit die Vermutung des Amtes aushebeln.


    Herzlichst


    TK