Hi,
die wesentlichen Fehler: die Rechtsnatur eines Titels wird verkannt. Auch der Titel vom Jugendamt erstellt ist jederzeit wie ein Urteil vollstreckbar. Das ist keine Vereinbarung die man jederzeit nach Gefühl und Wellenschlag abändern kann, nur mal so, weil einem eine Laus über die Leber gelaufen ist. Das wird häufig verkannt. Weil es eben so schnell, unproblematisch geht. So einfach ist eine Abänderung nämlich nicht.
Deshalb ist vor Erstellung der Urkunde Voraussetzung eine genaue Berechnung des Kindesunterhalts. Da würde ich mich nicht (außer in gaaaanz einfachen Fällen) nur auf das Jugendamt verlassen. Über die Berechnung sollte auch noch mal ein wirklicher Fachmann schauen, also ein Rechtsanwalt oder eine Fachkraft aus einer anderen Hilfsorganisation. Wenn man dann weiss, was Sache ist, aber bitte erst dann, kann man zur Titulierung beim Jugendamt kommen. Der Titel sollte immer auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt sein. Ich bin ein Freund von dynamischen Titeln, weil man da bei Anpassungen, die ohnehin kommen, nicht jedesmal einen neuen Titel unter Aufhebung des alten erstellen lassen muss.
Es gibt natürlich noch weitere Gründe für die Erstellung eines neuen Titels wie etwa wesentliche Veränderungen der Lebensumstände, wie etwa gravierende Gehaltsveränderungen, neue Kinder, Ehefrau, die dazu kommt und nicht arbeitet. Ob diese Veränderungen auch eine Abänderung des Titels rechtfertigen, das muss wieder im Einzelfall überprüft werden.
Brandgefährlich ist es, andere Rechte des Kindes mit dem Unterhalt zu vermengen, und das dann nur mündlich zu tun. Also, was hier passiert ist: Unterhaltszahlungen der Mutter quasi abkaufen. Wenn beide eine Reduzierung wollen, dann kann man doch einvernehmlich zum Jugendamt gehen und das ganze regeln. Oder aber zum Notar gehen, der ist auch nicht so teuer. Die alte Urkunde ist dann herauszugeben, eine neue zu erstellen. Aber einfach mal so irgendwie irgendwas regeln, das geht gar nicht. Die Unterhaltsurkunde verliert dadurch ihre Wirksamkeit nicht.
Einerseits ist es natürlich prima, dass es dieses vereinfachte Verfahren zur Erstellung eines Unterhaltstitels gibt. Aber, dieses Verfahren verleitet zum Schlendrian. Auch die Vermischung von der austitulierten Geldrente mit Naturalleistungen (ich kauf dem Kind immer Klamotten, es gibt immer einen ganz großen Eisbecher, wenn es bei mir ist, ich stocke das Taschengeld auf) sollte nur dann geschehen, wenn der Empfänger des Unterhalts damit einverstanden ist und einem quittiert, dass insoweit eine Verrechnung okay ist. Auch sollte der Quittung zu entnehmen sein, mit welchem Monat hier eine Verrechnung stattfinden soll.
Der/die UnterhaltszahlerIn sollte außerdem bei regelmäßigem Umgang von vielem einen "Grundvorrat" da haben. Also Klamotten (müssen nicht neu sein, gibt es in sehr gutem Zustand auch in Rot-Kreuz-Läden), ebenso Gesellschaftsspiele u.s.w. Diese Anschaffungen sollten nicht ständig hin- und her transportiert werden. Auch das vermeidet ewige Diskussionen und Streitereien, so unter dem Motto, das Kind sei zu dünn, zu dick angezogen gewesen, die Hose zu lang, zu kurz, zu dreckig, was weiss ich.
Wenn man diese paar Regeln beachtet, sollte es eigentlich klappen mit den Zahlungen, man ist auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite. Das ist ganz besonders dann wichtig, wenn irgendwann einmal das Job-Center für Mutter und/oder Kind ergänzend finanziell einspringen muss. Die überprüfen nämlich eines ganz genau: ist aus dem Titel alles bezahlt. Und denen ist es einerlei, ob da eine interne Absprache besteht. Die können dann zwar immer noch für die Zukunft eine Abänderung des Zahlverhaltens/des Titels fordern. Aber es laufen keine Rückstände auf. Und das ist doch ganz wichtig.
Herzlichst
TK