Beiträge von timekeeper

    Hi,


    fast alles ist völlig unerheblich. Konzentriere dich aufs Wesentliche. Es geht wirklich nicht darum, was in der Wohnung der Ex abgeht. Es geht nur, wirklich nur darum, warum betreuter Umgang angestrebt wird, und wie dieser zu organisieren ist, gegebenenfalls. Denn wenn du arbeitest wird ja schon der betreute Umgang kaum möglich sein, eben wegen der Dienstzeiten des Betreuungspersonals.


    Und noch etwas. Führe Protokoll, schreibe mit. Und melde dich nach dem Gespräch hier wieder.


    Herzlichst


    TK

    Hi Alfi,


    deine Fragen können wir hier nicht beantworten, da wir nichts wissen in dem Einzelfall. Was an Wohnung angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. Deshalb ja mein Rat, da morgen erst einmal hinzugehen und zuzuhören, dann sachlich argumentieren, nichts zu unterschreiben.


    Nur ein Hinweis. Die Mutter bereichert sich mit Sicherheit nicht an dem Kindergeld. Kinder kosten, so eine Untersuchung des Familienministeriums von etwa 2007 im Monat etwa 400 €. Das wird nicht weniger geworden sein. Und so einen Blödsinn sollte man da in dem GEspräch nicht sagen, man macht sich damit nur lächerlich.


    Also hingehen, zuhören, nix unterschreiben und vor allen Dingen, sich nicht lächerlich machen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Jugendamt hat hier nur die Position eines Vermittlers. Es kann nichts aufzwingen, insoweit nichts rechtsverbindliches vereinbaren. Nein, du musst beim Jugendamt gar nichts unterschreiben. Würde ich auch nicht tun. Zumindest eine Zeit des Abwägens oder Nachdenkens sollte da sein. Also Entwurf einerRegelung mitnehmen, darüber nachdenken und dann sieht man weiter.


    Betreuter Umgang ist mit Sicherheit für eine Übergangszeit eine Option. Aber auch nur das. Wie soll man eine Beziehung zum Kind aufbauen/erhalten, wenn da immer eine dritte Person dabei ist? Und, man muss sich immer an die Arbeitszeiten des Betreuenden halten. Also, Wochenende, Feiertage, Übernachtung, Unternehmungen mit dem Kind, alles ausgeschlossen. Das muss man einfach wissen. Ich würde mir die Argumentation der Mutter und des Jugendamtes anhören, ohne schmutzige Wäsche zu waschen ein eigenes Umgangskonzept vortragen mir eine schriftliche Formulierung von einer Vereinbarung entweder mitgeben oder eben zuschicken lassen.


    Nein, du solltest nicht ständig die Mutter wie auch immer belästigen. Das geht gar nicht. Auch darüber könnt ihr morgen sprechen. Über was die Mutter wann wie informieren muss.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nö, so einfach, wie er sich das vorstellt, geht das nicht. Wie geschrieben, kann er das ohnehin nur mit Anwalt machen. Und du musst einem Verzicht auch nicht zustimmen. Würde ich aus Gründen der Rechtssicherheit nicht tun! Die Frage, die sich mir im Augenblick stellt, ist eine ganz andere. Wenn er einen RA mandatiert um einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich beim OLG durchzusetzen, wie soll das gehen? Du bist nicht anwaltlich vertreten (die Kosten kannst du dir sparen, denn OLG ist nicht so ganz preiswert), wie soll der Verzicht also zustande kommen? Geht doch gar nicht. Er hats irgendwann verbaselt, wobei das für euch von Vorteil sein kann, wie ich schon geschrieben hatte.


    Abwarten, was passiert und nichts tun.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    irgendwie hab ich das Gefühl, dass der reguläre Versorgungsausgleich in diesem Fall doch angebracht ist. Du verschiebst eben die 55 € zu ihm und er verschiebt umgekehrt Teile der Zusatzversicherung zu dir. Ist doch absolut in Ordnung. Und das ist deshalb so wichtig, dass das klar ist, für den Fall, dass einer von euch mal ein Pflegefall wird und dann auf Sozialleistungen angewiesen ist. Denn so ein Pflegefall kostet und wird in der Regel vom Sozialamt zur Rente ergänzt. Inzwischen gucken die ganz genau, zumindest bei den 3 Sozialämtern, bei denen ich Einblick habe. Und so ist dann alles klar. Für beide Seiten.


    Herzlichst
    TK

    Hi,


    es gibt bei Betriebsrenten/anderen privaten Altersversorgungen unzählige verschiedene Modelle. Im Prinzip läuft das so ab, dass der private Rententräger das ausrechnet. Häufig kann zum Zeitpunkt der Scheidung die Summe, die wie auch immer zu übertragen ist, noch gar nicht festgelegt werden, das geschieht dann später. Oder es ist nur eine Teilberechnung möglich, so wars bei mir. Deshalb wurde ja der schuldrechtliche Versorgungsausgleich eingeführt. Wie das bei VW ist, keine Ahnung, es gibt einfach zu viele Formen. Aber das ist ja mit Sicherheit nicht die einzige Scheidung bei VW, in die die Betriebsrente einbezogen ist. Einfach mal abwarten, was passiert.


    Bei mir war es vor vielen Jahren so, dass bei meinem Ex trotz 20 Jahren Einzahlung in den Zusatztopf nur Anwalrtschaften in Höhe von etwa 6 DM auf mein allgemeines Rentenkonto überwiesen wurden, im Scheidungsurteil wurde außerdem auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen, der frühestens nach xy Jahren würde durchgeführt werden können. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ein ganz anderes Modell, welches auch noch mehrfach geändert wurde. Das alles können letztlich weder Richter noch Anwalt berechnen.


    Natürlich kann man auch gegen eine Scheidung vorgehen, muss der Ex zum OLG, geht nur mit Anwalt. Auch die Rentenkasse in Berlin, die ja letztlich diesen Teil des Beschlusses noch überprüft, kann Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss einlegen. Ich gehe außerdem davon aus, dass eine Firma wie VW insoweit ganz gut aufgestellt ist und auch für diese Fälle eine Beratungsstelle hat. Nur, das ist Angelegenheit des Ex. Mach dir da keinen Kopf.


    Herzlichst
    TK

    Hi,


    na wenn der Versorgungsausgleich keine Vorteile bringt, dann bringt er doch auch keine Nachteile. Fakt ist nun mal, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich vom Gericht genehmigt werden muss, sonst läuft das nicht. Und das Gericht genehmigt die Durchführung des VA auch nicht immer. Und da der Ehemann keinen Anwalt hatte, war eben ein Verzicht nicht möglich. Du konntest also gar nichts machen, deine Anwältin auch nicht. Die Berechnung dessen, was aus der gesetzlichen Rentenkasse zu übertragen ist, die kannst du doch alleine machen. Erworbene Anwartschaften in der Ehe, addiert, dann geteilt durch zwei, und schon weiss man, was von wem nach wem rüberüberwiesen worden wird. Und Betriebsrenten, da ist es häufig nicht möglich, das vorab zu berechnen. Deshalb gibt es für diese Fälle bei bestimmten Konstellationen eben noch die endgültige Abwicklung bei Eintritt in die Rente.


    Ihr konntet nicht auf den VA verzichten, selbst wenn ihr das hättet tun können, wäre es offen geblieben, ob das Gericht das genehmigt hätte. Wieso also die Aufregung?


    Herzlichst


    TK

    edy,


    genau das wollte ich ja rüber bringen. WEnn Mann ein Auto kauft, mein Gott, was wird da alles geprüft und verglichen. Aber eine Urkunde, die einen über Jahre verpflichtet, die wird dann mal ganz schnell unterschrieben. Obwohl von der Unterschrift her wesentlich mehr dran hängt als an so einem Auto. Und ganz ehrlich, wenn mich jemand, einerlei in welchem Bereich meines Lebens, unter Druck setzt, dann werde ich beweglich wie ein Amboss. Dann wird besonders genau überprüft. Ich weiss nicht, warum heute viele auch den stinknormalen Stress in einer Krisensituation nicht mehr aushalten. Das sollte man eigentlich können, und in der Lage sein, das auch im normalen Bereich zu beherrschen. Kann man trainieren, kann man auch bei seinen Kindern mit anfangen, aus gutem Grund. Wir wollen sie doch zu lebenstüchtigen Menschen heranziehen. Und - das hat nichts mit Dummheit zu tun. Wirklich nicht. Aber mit Bequemlichkeit, die dann ihren Preis haben kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    in Ergänzung zu edy: hier werden Meinungen ausgetauscht. Es wird geholfen, den richtigen Weg zu finden. Deshalb ja auch immer der Hinweis auf qualifizierte gemeinnützige Hilfsorganisationen oder aber auch das Jugendamt, einen Anwalt. Aber, ein Forum wird nie eine Ersatzfunktion haben, darf es nicht, geht auch nicht, einfach weil die Akte nicht vorliegt. Bitte nimm die Beratung in Anspruch, die vor Ort angeboten wird. Mit allen Unterlagen u.s.w., die du mitbringen musst. Dann weiss man auch, wie das Gericht in der Region arbeitet. Das ist ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    weder ein Gutachter noch ein Gericht müssen irgendwas aus einem Attest übernehmen. Wird auch häufig nicht getan. Ein Attest ist nun mal kein Gutachten, sondern letztlich eine Momentaufnahme. Und es ersetzt keine gründliche Analyse des Ist-Zustandes incl. Zukunftsprognose.


    Herzlichst


    TK

    Ast,


    das ist doch nicht nur ein Problem des Familienrechts, sondern ganz allgemein. Die Leute unterschreiben blind was auch immer, bestellen blind Sachen, und fangen erst hinterher an zu rechnen oder nachzudenken. Selbst bei so gravierenden Käufen wie die eines Hauses oder einer Wohnung haben wir diese Probleme. Und dann kommen hinterher so Fragen wie "ich hab nicht gedacht, dass ich so viel für das Haus abzahlen muss, kann ich wegen Irrtums anfechten," u.s.w.


    Nur, gerade im Familienrecht gibt es doch Beratungsstellen ohne Ende. Wieso man dort sich nicht eine zweite Meinung einholt oder eben Geld in die Hand nimmt und eine Einmalberatung beim Anwalt durchzieht, keine Ahnung. Deshalb hält sich da mein Mitleid auch in Grenzen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das Kind ist mit 18 nicht mehr priviligiert. Es hat noch keine Ausbildungsstätte, in dem Bereich, in welchem ich unterwegs bin, beruflich, sind die Stellen schon lange besetzt. Man weiss, wer am 1.9. mit der Ausbildung anfängt. Ich bin da her skeptisch, dass da jetzt noch was passiert. Kann in einem Kleinbetrieb natürlich sein. Aber mal ganz ehrlich, lohnt sich dieser Zirkus überhaupt? Wir reden von drei Monaten, nicht mehr. Solange das Kind minderjährig ist, hat es anrechnungsfreie Aufwendungen, ich meine es sind im Augenblick 90 € im Monat, bin mir aber nicht so ganz sicher. Vom Rest der Ausbildungsvergütung ist bei einem minderjährigen Kind nur die Hälfte auf den Unterhalt anrechenbar. Wir diskutieren hier über einen Zeitraum von 3 Monaten, maximal, in der der Vater ohnehin alleine für den finanziellen Unterhalt des Kindes verantwortlich ist, die Einsparung könnte sich grob gepeilt allenfalls auf ein paar hundert Euronen belaufen, wenn überhaupt. Wichtig ist doch, wie es ab 1. Nov. läuft. Und da wird bei einem befristeten Titel eben ganz von vorne angefangen zu rechnen. Der Titel verfällt nicht, sondern er entfaltet einfach keine Gültigkeit mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    grundsätzlich haben Kinder einen Anspruch auf Titulierung eines Unterhaltsanspruchs, und zwar unabhängig davon, ob regelmäßig bezahlt wird oder nicht.


    Zu Kind 1: beim Jugendamt erstellen lassen, befristen auf die Zeit bis zur Volljährigkeit. Ich verstehe nicht so ganz, was du insoweit mit "Aktivwerden" meinst. Denn die Einigung mit dem Kind, das ist ja eine Aktivität, nicht nur die Neutitulierung. Vater und Kind können sich dann immer einigen, wie, das ist die Angelegenheit der Betroffenen. Zumal ja dann, das bitte nicht vergessen, auch die Mutter unterhaltstechnisch gefordert ist und das Kindergeld voll anzurechnen ist.


    Zu Kind 2: hab ich was überlesen? Wie alt ist das Kind? Wenn minderjährig, dann kann der Anspruch auch bis zur Volljährigkeit begrenzt werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Zeit bei dem Kind auch nicht mehr zu lange hin ist. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Kind noch keine Lehrstelle hat, damit sind gefühlte 90 % der Lehrstellen weg. Es kommen wieder Lehrstellen auf den Markt, wenn das Ausbildungsjahr angefangen hat und belegte Lehrstellen nicht angetreten werden.


    Wie jetzt hier weiter vorzugehen ist, ist auch vom Alter des Kindes abhängig. Und davon, wie konkret die Zukunftsplanung aussieht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Anwältin macht ein Beweisangebot. Ob schon ein Gutachten erstellt ist oder ob die Anwältin dadurch die Einholung eines Gutachens erst beantragt, das kann ich hier nicht abschätzen. Ist aber auch einerlei. Das Gericht geht Beweisanträgen dann nach, wenn sie für die Entscheidung erheblich sind. Entweder wird jetzt eben ein Gutachten in Auftrag gegeben oder aber das vielleicht vorliegende Gutachten angefordert.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    achtung, bei mir hat sich oben ein Fehler eingeschlichen, ein "nicht" hat die Kabelmaus verschluckt. Also, ich würde mich NICHT allein auf das Jugendamt bei Berechnungen verlassen, außer in ganz einfachen Fällen. So, jetzt macht der Satz auch Sinn.


    @ gobberblast
    Rechtsberatung ist doch schon lange nicht mehr ausschliesslich Rechtsanwälten vorbehalten. Autowerkstätten dürfen Unfälle juristisch abwickeln, in den Vermieter- und Mietervereinen wird man auch nicht von Anwälten beraten, ebenso wenig bei "Frauen helfen Frauen" oder den Väternothilfen. Bei uns im Ort wird eine kath.jur. Familienberatung von einer pensionierten Grundschullehrerin geleitet, beim VDK sind interressierte Laien unterwegs u.s.w. In Frankfurt/Wiesbaden gibt es einige Rechtsanwaltspraxen, da arbeiten nur amerikanische Anwälte, mit Zulassung in den USA. Die zuständige Kammer geht davon aus, dass man sich nicht ins Gehege kommt, und dass diese Anwälte auch nicht in Verfahren auftreten, in denen Anwaltszwang besteht. Und das wars. Bei den ganzen gemeinnützigen Vereinen/Caritas und Diakonie geht man davon aus, dass jedenfalls jemand mit Befähigung zum Richteramt quasi die Fachaufsicht führt, was natürlich auch Quatsch ist. Bei der kath. Familienberatung weiss ich definitiv, dass da noch nie jemand mit Befähigung zum Richteramt den Eingang gefunden hat, um zu beraten oder zu kontrollieren. Ganz dolle sind in der Regel auch Versicherungsmakler im Beratungsgeschäft unterwegs oder auch Steuerberater.


    Einfache Unterhaltsfälle kann das Jugendamt auch richtig berechnen. Ganz ohne Frage. Aber, mir fehlt da der Mut, auch mal ganz klar zu sagen, dieser Fall ist zu kompliziert für mich, ab zum Anwalt. Das gilt insbesondere, wenn einer der Betroffenen selbständig ist, wo dann fröhlich Umsatz = Gewinn genommen wird oder aber erforderliche Rückstellungen falsch berücksichtigt werden u.s.w. Deshalb mein Hinweis auf die Absicherung durch eine zweite kompetente Stelle, wer immer das sein mag.


    Und sooo teuer ist ja eine einmalige Beratung durch einen Fachmann, wenn man sich für den Anwalt entscheidet, ja auch nicht. Ist auf jeden Fall preiswerter als über Jahre hinweg zu viel zu zahlen.


    Noch ein Beispiel in diesem Zusammenhang, um klar zu machen, wie eine falsche Berechnung ins Auge gehen kann. Mann ist selbständiger Friseur. Jugendamt meinte, er müsse pro Kind nur etwa 50 € zahlen, er kämpfe ja gegen seine Insolvenz an und als angestellter Friseur sei ja auch nicht viel zu verdienen. Die Ehefrau wollte das nicht akzeptieren, ihre Anwältin auch nicht. Anhand der Steuererklärungen, die sie sich noch fotokopieren konnte, war der Wasserverbrauch des Ladens in etwa zu bestimmen. Die Handwerkskammer half dann damit weiter, wie viel Wasser durchschnittlich für eine Kopfwäsche verbraucht wird. Anhand dieser Angaben konnte dann nachgewiesen werden, dass die Angaben des Mannes so nicht stimmen konnten, die GuV getürkt war. Für die beiden Kinder war dann regulärer Unterhalt zu zahlen, keine Mangelfallberechnung. Selbst bei großem Puffer zugunsten des Mannes. Amtsgericht und OLG zogen mit. Die zweite Berechnung und die Kosten für die Anwältin haben sich doch gelohnt, oder?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du das ist mir zu vage, um einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu begründen. Letztlich hat ein Student zwar die freie Auswahl des Studienortes, wenn er denn genommen wird, aber die Eltern können ihn auch darauf verweisen, dass er die preiswertere Lösung (zu Hause wohnen, von dort aus studieren) zu wählen hat. Außerdem wäre zu rechnen, ob die Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind. Denn ein studierendes Kind rutscht ja in der Rangordnung ganz weit nach hinten. Aber, es gibt so viele Auslandsprogramme. AusandsbaföG, spezielle Förderungsprogramme, da würde ich mich mal schlau machen. Und, in der englischen Sprache müsstest du ja eigentlich gut "zu Fuß" sein. In der Masse der international ausgerichteten Studiengänge wird doch in Englisch gelehrt. Das dürfte für dich doch kein Problem sein.


    Herzlichst


    TK

    Hi Morille,


    Unterhalt wird erst gezahlt ab dem Zeitpunkt, in welchem der Expartner in Verzug gesetzt worden ist. Dies scheint im Dez. vergangenen Jahres passiert zu sein. Die zweite Frage, die dann zu klären ist, ist, ob der Mann überhaupt in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen und wenn ja, wieviel, es gibt ja auch einen Selbstbehalt. Und die dritte Frage, wie es mit eigenem Verdienst aussieht, der ist nämlich zu verrechnen.


    Was du wann wußtest, das interessiert in dem Zusammenhang nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die wesentlichen Fehler: die Rechtsnatur eines Titels wird verkannt. Auch der Titel vom Jugendamt erstellt ist jederzeit wie ein Urteil vollstreckbar. Das ist keine Vereinbarung die man jederzeit nach Gefühl und Wellenschlag abändern kann, nur mal so, weil einem eine Laus über die Leber gelaufen ist. Das wird häufig verkannt. Weil es eben so schnell, unproblematisch geht. So einfach ist eine Abänderung nämlich nicht.


    Deshalb ist vor Erstellung der Urkunde Voraussetzung eine genaue Berechnung des Kindesunterhalts. Da würde ich mich nicht (außer in gaaaanz einfachen Fällen) nur auf das Jugendamt verlassen. Über die Berechnung sollte auch noch mal ein wirklicher Fachmann schauen, also ein Rechtsanwalt oder eine Fachkraft aus einer anderen Hilfsorganisation. Wenn man dann weiss, was Sache ist, aber bitte erst dann, kann man zur Titulierung beim Jugendamt kommen. Der Titel sollte immer auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt sein. Ich bin ein Freund von dynamischen Titeln, weil man da bei Anpassungen, die ohnehin kommen, nicht jedesmal einen neuen Titel unter Aufhebung des alten erstellen lassen muss.


    Es gibt natürlich noch weitere Gründe für die Erstellung eines neuen Titels wie etwa wesentliche Veränderungen der Lebensumstände, wie etwa gravierende Gehaltsveränderungen, neue Kinder, Ehefrau, die dazu kommt und nicht arbeitet. Ob diese Veränderungen auch eine Abänderung des Titels rechtfertigen, das muss wieder im Einzelfall überprüft werden.


    Brandgefährlich ist es, andere Rechte des Kindes mit dem Unterhalt zu vermengen, und das dann nur mündlich zu tun. Also, was hier passiert ist: Unterhaltszahlungen der Mutter quasi abkaufen. Wenn beide eine Reduzierung wollen, dann kann man doch einvernehmlich zum Jugendamt gehen und das ganze regeln. Oder aber zum Notar gehen, der ist auch nicht so teuer. Die alte Urkunde ist dann herauszugeben, eine neue zu erstellen. Aber einfach mal so irgendwie irgendwas regeln, das geht gar nicht. Die Unterhaltsurkunde verliert dadurch ihre Wirksamkeit nicht.


    Einerseits ist es natürlich prima, dass es dieses vereinfachte Verfahren zur Erstellung eines Unterhaltstitels gibt. Aber, dieses Verfahren verleitet zum Schlendrian. Auch die Vermischung von der austitulierten Geldrente mit Naturalleistungen (ich kauf dem Kind immer Klamotten, es gibt immer einen ganz großen Eisbecher, wenn es bei mir ist, ich stocke das Taschengeld auf) sollte nur dann geschehen, wenn der Empfänger des Unterhalts damit einverstanden ist und einem quittiert, dass insoweit eine Verrechnung okay ist. Auch sollte der Quittung zu entnehmen sein, mit welchem Monat hier eine Verrechnung stattfinden soll.


    Der/die UnterhaltszahlerIn sollte außerdem bei regelmäßigem Umgang von vielem einen "Grundvorrat" da haben. Also Klamotten (müssen nicht neu sein, gibt es in sehr gutem Zustand auch in Rot-Kreuz-Läden), ebenso Gesellschaftsspiele u.s.w. Diese Anschaffungen sollten nicht ständig hin- und her transportiert werden. Auch das vermeidet ewige Diskussionen und Streitereien, so unter dem Motto, das Kind sei zu dünn, zu dick angezogen gewesen, die Hose zu lang, zu kurz, zu dreckig, was weiss ich.


    Wenn man diese paar Regeln beachtet, sollte es eigentlich klappen mit den Zahlungen, man ist auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite. Das ist ganz besonders dann wichtig, wenn irgendwann einmal das Job-Center für Mutter und/oder Kind ergänzend finanziell einspringen muss. Die überprüfen nämlich eines ganz genau: ist aus dem Titel alles bezahlt. Und denen ist es einerlei, ob da eine interne Absprache besteht. Die können dann zwar immer noch für die Zukunft eine Abänderung des Zahlverhaltens/des Titels fordern. Aber es laufen keine Rückstände auf. Und das ist doch ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK