Hi,
Schulrecht ist Landesrecht. Ob sie noch schulpflichtig ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Es kann sein, dass zumindest eine Teil-Schulpflicht bis zur Volljährigkeit besteht. Das wäre zunächst zu klären. Allerdings - in dem Alter kann man niemanden "zur Schule tragen," das sollte doch eigentlich klar sein. Was mich wundert, das ist, dass die Schule die Unregelmässigkeiten so einfach hingenommen hat. Sie hätte m.E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Tocher einleiten müssen, beim Amtsgericht, das geht nicht nur, sondern ist für so Fälle ausdrücklich vorgesehen. Die Geldbuße wird dann in so Fällen in Arbeitsstunden umgewandelt und das ist in der Regel sehr hilfreich.
Das Jugendamt ist offensichtlich involviert. Warum die nicht mehr getan haben, keine Ahnung. Das wäre deren Job gewesen. Und, mach dir bitte eines immer wieder klar. Die Mutter hat sich offensichtlich bemüht, war eben nur nicht sehr erfolgreich, leider.
Es gibt eine Fülle von lokalen oder auch bundesweiten Programmen für so Fälle. Allerdings haben alle eines gemeinsam. Der junge Mensch muss wollen. Und daran wird es hier scheitern. Und dann sind diese Programme nur eine Verschwendung von Steuergeldern.
Nun zur Unterhaltsfrage. Wenn ein Titel existiert (von Jugendamt oder Gericht ausgestellt), dann muss der auch bedient werden, sonst kann daraus immer vollstreckt werden. Du müsstest dich dann also um die Abänderung bemühen, das ist der erste Schritt. Diese Abänderung kann, aber muss bei einem minderjährigen Kind nicht zwingend erfolgreich sein. Es gibt inzwischen Rechtsprechung, die auch bei minderjährigen Kindern die Verpflichtung dazu, etwas zu tun, bejahen. Schwierig wird es natürlich, wenn in so einem Verfahren dann plötzlich die "psychisch erkrankt Keule" herausgezaubert und im ungünstigsten Fall dann noch gutachterlich bestätigt wird.
Ich würde die Mutter anschreiben. Klare Bedingungen formulieren für den weiteren Unterhalt. Auch sie verpflichten halbjährlich einen Tätigkeitsbericht zu geben und Nachweise über die Ausbildung der Tochter beizufügen (Zeugnisse, Schulbescheinigungen u.s.w.). Ankündigen, dass im Fall er Ignoranz notfalls mit gerichtlicher Hilfe eine Freistellung von Unterhaltsverpflichtungen erstritten wird. Eine Frist setzen. Das ganze per Einschreiben an Mutter und getrennt an die Tochter schicken, und eine Durchschrift an das Jugendamt zur Kenntnis.
Und dann sieht man weiter.
Herzlichst
TK