Beiträge von timekeeper

    Hi,


    im Gegensatz zum Vater scheint mir die Mutter gut strukturiert. Sie weiss, was sie will. So, und jetzt muss der Vater sich auch gut strukturieren. Sonst geht alles den Bach runter. Also, die Frau arbeitet. Das bedeutet schon mal aus dem Bauch heraus, dass auch der Trennungsunterhalt wegfällt, wenn er denn für die Kids zahlt.


    Allerdings sind die Angaben ansonsten widersprüchlich. Finanzielle Enge, aber kein Fall für Beratungshilfe, weil zu viel Geld da? Wie sollen wir das verstehen? Mutter/Kind Kur mit beiden Kindern über vier Monate? Erklär es. Und, wenn sie am Ort arbeitet, wird sie ja wohl kaum 100 km wegziehen.


    Alles sehr, wirklich sehr durcheinander. Erster Schritt, für dich. Lass dich nicht aus der Wohnung treiben. Bis alles bis zum letzten Punkt geklärt ist, bleibst du da wohnen mit den Kindern. Die gehen ja zur Schule, haben ihr Umfeld da. Und wenn sie ausziehen will, dann soll sie es tun.


    Das wäre mein Einstieg.


    Herzlichst


    TK

    @ thz: wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Eine Klarstellung: wenn die Situation finanziell so angespannt ist, wie geschrieben, dann bleibt für die Ehefrau kein Geld mehr übrig. Außerdem muss ja (selbst wenn Geld da ist) nur für die Trennungszeit Unterhalt gezahlt werden. Für die Exfrau nicht mehr, da die Kids ja in einem Alter sind, dass die Gute auch ihren Lebensunterhalt allein verdienen kann. Das ist also nun wirklich das nachrangigste Problem was wir uns hier vorstellen können.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen über den ständigen Aufenthalt der Kinder bestimmen dürfen. Wenn Streit aufkommt, entscheidet das Familiengericht, § 1666 BGB. Aus dieser Konstellation erfolgt, dass die Mutter als Sorgeberechtigte natürlich die Kinder auch an einen neuen Wohnort mitnehmen kann, wie der Vater auch. Es gibt keinen illegalen Umzug. Im Streitfall ist das Gericht anzurufen.


    Im übrigen haben wir hier nur Vermutungen. Was wäre wenn, was könnte passieren u.s.w. Sorry, meine Kristallkugel, mit der ich wahrsagen kann, die hab ich gerade an meinen Kollegen @edy verliehen.


    Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das reißt sich niemand unter den Nagel. Darüber entscheidet ein Familiengericht und kein orientalischer Bazar. Und dieses auch nur im Streitfall.


    Du bist offensichtlich völlig überfordert. Geh zum Amtsgericht mit allen Gehaltsunterlagen, versuche einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Und damit ab zum Anwalt. Dann kostet dich er Einstieg lediglich 15 €. Bitte vergiß nicht, dass sehr viel mehr zu regeln ist, was wesentlich konkreter als deine Vermutungen sind. Da ist die finanzielle Lage, wer arbeitet? Wie viel verdient ihr? Wieso bleiben die Kids mit dir nicht in der Wohnung, wenn sie doch ausziehen will? Was wird mit dem Kindesunterhalt? Schuldenregulierung oder Insolvenz? Betreuung der Kinder, wenn sie bei dir in der Wohnung bleiben?


    Du solltest vielleicht mal Prioritäten setzen und die dann nach und nach abarbeiten. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, dich jetzt aus der Wohnung treiben zu lassen. Und Eile ist schon gar nicht geboten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    welche Rechte Pflegeelterrn haben, das kommt auf das juristische Konstrukt an. Es gibt Pflegeeltern, die auch das Sorgerecht haben oder aber zum Vormund bestellt sind. Und es gibt solche, die lediglich befugt sind, die Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen, das ist unterschiedlich. Darauf kommt es aber nicht an. Letztlich kann jeder Wohnungsinhaber, und der ist nicht dein Freund, bestimmen, wer in seiner Wohnung verkehrt. Dass gerade Pflegeeltern bei sexuellen Beziehungen sehr vorsichtig sind, das ist klar. Die können nämlich gewaltig Ärger bekommen, wenn ein Kind quasi unter ihrer Aufsicht und mit ihrem Wissen gezeugt wird. Mit 18 kann er als Besuch empfangen, wer in der Wohnung des Inhabers willkommen ist. Die Pflegschaft ist dann beendet, allerdings bleibt das jur. Konstrukt hinsichtlich der Wohnung erhalten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es macht wenig Sinn, immer wieder eine neue Anfrage zu starten. Bitte gewöhne dir an, eine Anfrage konkret fortzusetzen, das ist für die, die dir helfen wollen, dann wesentlich klarer und einfacher. Ich bin jetzt auch zu faul, alles wieder hochzuholen, kann also sein, dass irgend ein Aspekt deshalb nicht berücksichtigt wird.


    Hier ist ganz klar zu trennen. BaföG-Amt braucht die Daten der Eltern, um die Höhe des Anspruchs berechnen zu können. Das ist die öffentlich-rechtliche Seite. Das hat mit der familienrechtlichen Seite gar nichts zu tun. Nicht mal im Ansatz. So, wenn denn ein familienrechtlicher Anspruch besteht (das müsste ich jetzt nachlesen in deinen älteren Anfragen), dann ist der durch den Selbstbehalt von 1300 € nach oben gedeckelt.


    Und - mit der Ex musst du dich überhaupt nicht auseinander setzen. Würde ich auch nicht tun. Sonst heisst es irgendwann, er hat mir dies oder das telefonisch zugesagt. Und ein Zeuge wird sich dafür auch noch finden. Schreib ihr per Einschreiben, dass du keinen Kontakt mit ihr willst, dass die Angelegenheit für dich erledigt ist.


    Überweise dem Sohn direkt auf sein Konto das volle Kindergeld, und das wars. Und, nochmals, auch Kids, die zu Hause leben, haben einen Anspruch auf BaföG. Nur, der Betrag ist geringer.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    na ja, die Mutter landet ja auch in einer ungünstigeren Steuerklasse. Das ist natürlich ein Element des Puzzles. Ganz klar. Auf der anderen Seite, man darf die erhebliche Erhöhung des Kindergeldes nicht vergessen. Als meine Kinder klein waren, da gabs für den einen 50 DM, für den anderen 70 DM. Und keine Kindergarten/Hortplätze, die überwiegend vom Staat bezahlt wurden. Die Kinderfrau, die ich brauchte, einfach weil ich zwar auf Wartelisten bei Kindergärten stand, dann aber berufsbedingt umgezogen bin, so dass der Zirkus von vorne los ging, konnte ich nicht mal von der Steuer absetzen. Finanzamt meinte, ich müsse ja nicht arbeiten, es gäbe ja auch die Sozialhilfe. Es hat sich unheimlich viel getan, und das ist auch gut so.


    Nur, es kommt natürlich sehr viel zusammen. Gehobenes Anspruchsdenken (zwei Autos müssen sein), das Leben mit fast food (zu teuer), Handies u.s.w. Das alles mag funktionieren, wenn man zusammen lebt. Aber wenn man sich trennt, muss man, und zwar beide Betroffenen, zurückschrauben, ganz klar. Ich vermisse dieses Umdenken. Im Gegenteil, meist beobachte ich (und ich bin nicht die einzige, die das so sieht) dann die Trotzschwangerschaften mit neuem Partner/neuer Partnerin. Bei Altlasten aus der Beziehung, völlig ungeklärten Verhältnissen, schon vorher Mangelfall gewesen, und dann das. Das ist einfach eine mißratene Lebensplanung. Und eben auch das fehlende Verantwortungsgefühl. Es war früher selbstverständlich, dass derjenige zahlte, bei dem die Kinder nicht leben. Ohne Ausflüchte, ohne wenn und aber. Das wird heute immer seltener beobachtet. Es kommen dolle Ausflüchte und der Schrei nach dem Staat. Mir erklärte vor relativ kurzer Zeit ein Vater, er könne für sein Kind aus erster Ehe nichts zahlen, weil seinerzeit seine Ehefrau zu Hause bleiben konnte, er nunmehr neu verheiratet sei, und er doch der Ehefau No. 2 denselben Luxus bieten wolle (Kind ist natürlich unterwegs). Es ist eben viel auch Haltungssache. Und das deprimiert mich wirklich.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es hat auch vor 20-30 Jahren nicht funktioniert (ja, ich bin so ein Oldie). Nur, damals gab es weniger Trennungen, und mehr Alleinerziehende haben die Nichtbereitschaft des eigentlichen Zahlers, etwas zu leisten, als Schicksal hingenommen. Großeltern sind mehr eingesprungen. Nur, heute arbeiten die Großeltern eben auch noch, oder melden auch mal ihr berechtigtes (!) Interesse an Eigenleben an. Und - auch die fehlende Bereitschaft, Verantwortung für das zu übernehmen, was man "angerichtet" hat. Abgesehen davon, ich kann mir nun mal nur das leisten, was ich mir auch finanziell leisten kann. Da kommt dann immer gleich der Schrei nach dem Staat, nach wem auch immer. So einfach ist es nun mal nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Student ist nicht mehr priviligiert, so dass sich die Frage doch gar nicht stellt.


    @ thz: es ist kürzlich eine Studie einer renomierten Stiftung veröffentlicht worden. 50% aller Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, bekommen keinen Unterhalt, 25% zusätzlich zu wenig Unterhalt. 75% aller Kinder leben deshalb an der Armutsgrenze. Der Vergleich mit Familien, in denen die Eltern zusammen leben hinkt gewaltig. Denn aus einer wirtschaftlichen Einheit heraus lässt sich nun mal wesentlich günstiger leben. Es steht definitiv mehr Geld zur Verfügung. Steuervorteil, wenn verheiratet, nur einmal Miete, Abwechseln bei der Kinderbetreuung u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hallo,


    deine Fage kann man so pauschal nicht beantworten. Ab 18 ändert sich ja einiges. Das Kindergeld wird voll angerechnet, eventuell kommt es zu einer Quotelung mit dem anderen Elternteil, und eine Ausbildungsvergütung fließt natürlich auch in die Berechnung ein. Ebenso ist zu berücksichtigen, wo das Kind lebt. Es wäre also schon sinnvoll mal grundsätzlich neu zu rechnen.


    Jetzt zum 3. Ausbildungsjahr. Grundsätzlich ist zwar nur eine Ausbildung zu zahlen, aber, wie das bei den Juristen so ist, keine Regel ohne Ausnahme. Und so eine scheint mir hier vorzuliegen. Es gibt eine Fülle von Ausbildungswegen, Studiengängen, in denen eine 2. Ausbildung auf die erste aufsattelt, und die ist dann in der Regel auch zu finanzieren, insbesondere dann, wenn dieses Ziel von vornherein bekannt ist. Mal einige Beispiele. Pflege kann man nur studieren, wenn man eine Ausbildung als Krankenpfleger/Altenpfleger hat. Für ein betriebswirtschaftliches Studium wird es als sinnvoll angesehen, wenn man vorher schon eine Banklehre absolviert hat. Obwohl dies keine Studienvoraussetzung ist, erkennt die Rechtsprechung diese Lehre als Studienvoraussetzung an, die Eltern müssen also (so sie können) auch das Studium finanzieren. Oder, der Sozialassisstent, schulische Ausbildung von drei Jahren. Gleichwohl müssen die Eltern das Studium der Sozialpädagogik finanzieren.


    Unter diesem Hintergrund wird das weitere Jahr wohl finanziert werden müssen. Deshalb lohnt sich ja die Neuberechnung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nein, das Kind ist nicht mehr priviligiert. Dadurch besteht keine erhöhte Unterhaltsverpflichtung für die Eltern. Vermögen muss nicht eingesetzt werden, nur die Zinsen. Aber, ehe man sich darüber den Kopf zerbricht, wie wärs mit BaföG? Das ist immer vorrangig.


    Herzlichst


    TK

    Hi, Urmel,


    ich war auch erstaunt. Zumindest sollte eine Studentin in der Lage sein, sich die Basis für die Rentenproblematik zu erarbeiten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Schulrecht ist Landesrecht. Ob sie noch schulpflichtig ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Es kann sein, dass zumindest eine Teil-Schulpflicht bis zur Volljährigkeit besteht. Das wäre zunächst zu klären. Allerdings - in dem Alter kann man niemanden "zur Schule tragen," das sollte doch eigentlich klar sein. Was mich wundert, das ist, dass die Schule die Unregelmässigkeiten so einfach hingenommen hat. Sie hätte m.E. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Tocher einleiten müssen, beim Amtsgericht, das geht nicht nur, sondern ist für so Fälle ausdrücklich vorgesehen. Die Geldbuße wird dann in so Fällen in Arbeitsstunden umgewandelt und das ist in der Regel sehr hilfreich.


    Das Jugendamt ist offensichtlich involviert. Warum die nicht mehr getan haben, keine Ahnung. Das wäre deren Job gewesen. Und, mach dir bitte eines immer wieder klar. Die Mutter hat sich offensichtlich bemüht, war eben nur nicht sehr erfolgreich, leider.


    Es gibt eine Fülle von lokalen oder auch bundesweiten Programmen für so Fälle. Allerdings haben alle eines gemeinsam. Der junge Mensch muss wollen. Und daran wird es hier scheitern. Und dann sind diese Programme nur eine Verschwendung von Steuergeldern.


    Nun zur Unterhaltsfrage. Wenn ein Titel existiert (von Jugendamt oder Gericht ausgestellt), dann muss der auch bedient werden, sonst kann daraus immer vollstreckt werden. Du müsstest dich dann also um die Abänderung bemühen, das ist der erste Schritt. Diese Abänderung kann, aber muss bei einem minderjährigen Kind nicht zwingend erfolgreich sein. Es gibt inzwischen Rechtsprechung, die auch bei minderjährigen Kindern die Verpflichtung dazu, etwas zu tun, bejahen. Schwierig wird es natürlich, wenn in so einem Verfahren dann plötzlich die "psychisch erkrankt Keule" herausgezaubert und im ungünstigsten Fall dann noch gutachterlich bestätigt wird.


    Ich würde die Mutter anschreiben. Klare Bedingungen formulieren für den weiteren Unterhalt. Auch sie verpflichten halbjährlich einen Tätigkeitsbericht zu geben und Nachweise über die Ausbildung der Tochter beizufügen (Zeugnisse, Schulbescheinigungen u.s.w.). Ankündigen, dass im Fall er Ignoranz notfalls mit gerichtlicher Hilfe eine Freistellung von Unterhaltsverpflichtungen erstritten wird. Eine Frist setzen. Das ganze per Einschreiben an Mutter und getrennt an die Tochter schicken, und eine Durchschrift an das Jugendamt zur Kenntnis.


    Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Staat legt die Rentenhöhe nicht "so einfach" fest. Die Rentenleistung ist eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich aus den getätigten Einzahlungen ergibt. Allerdings hat der Staat der Rentenkasse eine Fülle von Zusatzaufgaben aufgehalst (etwa Kosten für REHA-Maßnahmen), die dann gegebenenfalls wieder aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Ein Klassiker sind die Renten von Ex-DDR Bürgern, die ja nie einen Cent (bis zum Staatsbeitritt) in die Rentenkasse eingezahlt haben. Oder, gewisse Aktionen werden von der Rentenkasse gezahlt, wie etwa Rettungsmaßnahmen/Suchmaßnahmen auf hoher See.


    Die Problematik in der Zukunft ergibt sich einmal daraus, dass lange nicht alle Berufstätigen in die Rentenkasse einzahlen, aber eben auch daraus, dass die Menschen immer älter werden und in Deutschland immer weniger versicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen/vorhanden sind. Und da nur verteilt werden kann, was da ist, müssten die Renten eigentlich langfristig gesehen kontinuierlich zurück gehen. Damit das nicht passiert, zahlt eben der Steuerzahler dazu. Aber, im Prinzip kann nur verteilt werden, was da ist. Da gibt es komplizierte mathematische Formeln.


    In diesem Jahr gab es eine Erhöhung, weil gut eingezahlt wurde. Da wir in etwa voraussagen können, wie es in xy Jahren aussieht, kann man absehen, dass eine Grundrente zwar sicher ist, aber zusätzliche Vorsorge getroffen werden sollte. Die Einzelheiten finden sich in einem Gesetz wieder, dem SGB VI. Gesetze können/müssen aktualisiert werden und den Gegebenheiten angepasst. Denn wie bei allen Versicherungen gilt: was nicht da ist, kann auch nicht ausgezahlt werden.


    Das ist ein gaaaaaanz grober Überblick.


    Welche Konsequenzen sollte man als junger Mensch ziehen? Seine Planung für das Alter finanziell mindestens auf zwei Beine stellen. Also z.B. Rentenversicherung plus Grundbesitz oder was auch immer.


    Herzlichst


    TK