Beiträge von timekeeper

    Hi,


    so hatte ich das nicht geschrieben. Ratenzahlung Haus: Frau und Kind sind nicht dazu da, deinen Vermögensaufbau zu finanzieren. Bei den anderen Krediten kommt es auf den Einzelfall an. Und, ich hatte nicht geschrieben, dass sie dort ewig wohnen bleiben kann, ich sehe das eher als vorübergehende Lösung. Ob sie in der Zeit Nutzungsentschädigung zahlen muss, das ist eine ganz andere Frage.


    Natürlich hast du einen Selbstbehalt, der liegt im Augenblick nach Bereinigung und Unterhalt bei knapp 1300 €.


    Ich wiederhole mich. Hier muss ein Paket geschnürt werden. Das solltest du mit professioneller Hilfe angehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei dir muss ein Paket geschnürt werden, ich würde deshalb raten, möglichst jetzt schon einen Anwalt aufzusuchen, damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden.


    Vorab eines: 500 € Haushaltsgeld für drei Personen, das ist erschreckend wenig. Ist unter dem Sozialhilfesatz. Glaub mir mal eines, da ist nicht viel zu verzocken da.


    Wir haben hier eine ganz normale Ehe mit einer ganz normalen Trennung. Ich gehe mal davon aus, dass das Kind bei ihr bleibt, wenn ihr euch hinsichtlich des zukünftigen Wohnsitzes nicht einigen könnt, dann muss da eine gerichtliche Entscheidung her (Zuweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung). Es kann in der Tat sein, dass du vorübergehend ausziehen musst, auf Dauer wird es aber so aussehen, dass sie das Haus räumen muss. Der Anwalt weiß, was man da zu tun hat.


    Du wirst für das Kind Unterhalt zahlen müssen, bis zur Volljährigkeit mindestens, ab da ist dann aber die Exfrau auch mit im Boot.


    Für die Ex musst mindestens ein Jahr Unterhalt zahlen, wobei ich im Augenblick nicht überblicke, ob die Darlehen bei der Berücksichtigung der Höhe mit in die Berechnung eingehen. Das Hausdarlehen mit Sicherheit nicht, bei den anderen kann es sein, muss aber nicht. Das müsste man sich genauer angucken. Jedenfalls muss die Frau sich insoweit nicht aktiv an der Tilgung beteiligen. Denn es war von vornherein klar, dass sie das als Hausfrau nicht würde leisten können.


    So, das war mal der Einstieg, jetzt kannst du uns Löcher in den Bauch fragen.


    Herzlichst


    TK

    Ich sehe gerade, du hattest auch noch die geringeren Renten der Frauen angesprochen. Ich denke, hier muss man zwei Altersgruppen unterscheiden. Bei den Älteren hatten wir ja nicht nur die schlechtere Ausbildung, den Ausstieg aus dem Beruf mit Heirat. Sondern wir hatten auch ganz klar schlechtere Bezahlung, ich erinnere an die sog. Leichtlohngruppen. Die es nur für Frauen gab und mit gewerkschaftlicher Förderung schlechter bezahlt wurden als Männer im selben Job. Und - bis 1968 konnten sich Frauen nach der Heirat ihre Rentenanwartschaften auszahlen lassen. Brauchten sie ja nicht mehr, sie waren ja versorgt. Das Ergebnis sind eben die geringen Renten für die derzeitigen Rentnerinnen, statistisch gesehen.


    Was sich jetzt an geringeren Renten für die jüngeren aufbaut, das hat im wesentlichen ganz andere Gründe. Klar, auch die schlechtere Ausbildung. aber eben auch der sich häufende Berufsausstieg mit der Geburt des ersten Kindes, die fehlende Bereitschaft für mehr als nur geringfügig zu arbeiten. Das was gesellschaftlich gesehen früher normal, teilweise zwingend war mit den schlimmen Folgen im Alter, das wird heute eben freiwillig gemacht. Und eben ohne Not. Das stimmt so nachdenklich. Frau hat viel mehr Möglichkeiten, nutzt sie nicht, auch Mütter erziehen Mädchen gezielt auf die familiäre Rolle hin. Die Generation Frauen, die jetzt nur geringe Rentenanwartschaften aufbaut, die könnte mehr aufbauen als die Frauen in den 50er Jahren, die insoweit keine Chancen hatten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich in meinem Dunstkreis schon. Bin ja in diesem Gebiet seit Jahrzehnten tätig, örtlich sehr weit gefasst, also nicht nur ein Gericht, einen Sprengel. Und die Erhebung, die ich meinte, bezog sich auf das gesamte Bundesgebiet.


    Wechselmodell ist die teuerste Alternative, die es gibt. Und abgesehen davon nur dann durchziehbar, wenn die Eltern auch nach der Trennung nahe beieinander wohnen. Und - viele Kinder verkraften es einfach nicht. Zu viel Unruhe, läuft einfach nicht. Das muss man sehen. Die 14-Tage-Regelung ist ein absoluter Notbehelf. Die Richter wählen die, wenn sich die Eltern absolut nicht einigen können. Und leider können sich die Eltern häufig nicht einigen. Ich weise immer gebetsmühlenartig darauf hin, dass wir 12 Wochen im Jahr Schulferien haben. Dass man da auch ganz andere Modelle entwickeln kann, die allen entgegen kommen. Aber, wenn man sich nicht einigen kann, dann kommt eben diese Regelung zum tragen.


    Es gibt inzwischen wieder ganz viele Eingliederungsmodelle für Väter/Mütter nach Erziehungspausen. Gab es ja etliche Jahre nicht, nur inzwischen laufen diese Modelle ja wieder. Nur, wie soll man eingliedern, wenn nichts da ist, ausbildungstechnisch? Oder wenn man eine Mutter hat, die sich nach dem Abi erst einmal selbst verwirklicht hat, Ägyptologie studiert hat, weil sie sich einen Traum verwirklich hat? Klar, ohne Abschluss, das Kind kam ja.


    Es ist keine Lösung, alles auf die Arbeitgeber zu schieben. Die müssen schon genug abpuffern, im familiären Bereich der Mitarbeiter. Teilzeittätigkeit, Kinderkranktage, mögliche Schwangerschaften, Elternzeit, was denn bitteschön noch? Das Ergebnis dieser Verpflichtungen liegt doch auf der Hand: man stellt jemanden ein, der insoweit kein allzu großes Risiko darstellt. Eben eine Frau im nicht gebärfähigen Alter, einen Mann. Man kann auch nicht überall flexible Arbeitszeiten anbieten, es geht einfach nicht. Irgendwie warte ich darauf, dass mal ein junger Mann, nicht scherbehindert, ohne Familie, ohne Kinder auf Gleichberechtigung klagt.


    Ich sehe die Verantwortung zunächst einmal bei den Eltern. Auch die Mädchen so erziehen, dass eine dauerhafte Berufstätigkeit mit auf dem Schirm ist. In der Lebensplanung drinne. Und dann die Ermutigung, die drei Jahre Elternzeit nicht als Pflicht anzusehen. Sondern Kontakt zu halten zur Firma, und sei es nur mit Urlaubsvertretungen.


    Und bitte, es sollte in den Köpfen ankommen, dass wir es hier auch mit Eigenverantwortung zu tun haben. Nicht der Arbeitgeber, der Staat, der böse Ex sind Schuld am Dilemma, sondern auch man selbst mit falscher Lebensplanung.


    Herzlichst


    TK

    Vor vielen Jahren gab es eine Studie, die mir leider abhanden gekommen ist, deshalb kann ich nicht sagen, wer der Ersteller war, nur dass der Auftraggeber das Familienministerium war. Da wurden Schulabgänger gefragt, wie sie sich ihre berufliche Zukunft vorstellen. Bei den Mädels erschreckend oft nur Planung bis zum ersten Kind. Bei den Jungs Lebensplanung. Und das erschreckt dann schon.


    Keine Ahnung, wie oft ich bei der Frage, warum man die Tochter bei den Noten nicht aufs Gymnasium schicke, sondern auf die Realschule, gehört habe, sie müsse sich doch nicht so quälen, arbeite ja eh nur bis zum 1. Kind, und solle vorher noch viel Spass haben. So werden unsere Mädchen immer noch erzogen. Klar, dann haben sie den schlechter bezahlten Job, dann setzen sie beim ersten Kind drei Jahre aus, dann kommt das zweite Kind, man hat den Anschluss an den Job verloren, den man ja ohnehin nicht geliebt hat, weil eben Überbrückung. Und damit ist man draußen. Und wenn wieder drinnen, dann eben schlecht bezahlt.


    Ein hervorragender Anwalt für Arbeitsrecht, der eine große Praxis betreibt, ich halte ihn für einen der Besten bundesweit, erzählte mir mal, dass er doch viele Mandate von Frauen erhalte, die eben in Elternzeit waren. Aber nicht, weil es Wiedereinstiegsprobleme gebe (das hatten er und ich uns so vorgestellt), sondern weil man nicht mehr zurückkommen wolle, wie es denn mit einer Abfindung sei.


    Was hier der Ruf nach dem Staat soll, keine Ahnung. Es wird geboten, auf ganz vielen Schienen. Nur der Staat kann nicht jedes Versagen im familiären Bereich abpuffern. Insbesondere nicht die Erziehungsaufgaben der Eltern übernehmen. Ich wünsche mir, dass unsere jungen Mädchen genauso erzogen werden wie die Jungs. Auf Berufstätigkeit, sich selbst auch finanziell durchbringen müssen. Auf lebenslange Perspektiven. Das kann der Staat nicht abnehmen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ja, du solltest dich auf Aufstockungsunterhalt für ein Jahr einstellen. Allerdings muss der Vater ja für die Kinder Unterhalt zahlen, so dass da nicht allzu viel rauskommen dürfte. Der Grund ist, dass es im Scheidungsrecht schon lange nicht mehr darauf ankommt, was wer erledigt. Letztlich ist das eine interne Regelung zwischen den Ehepartnern, die keiner Überprüfung unterliegt, ebenso wenig wie der Grund für die Trennung. Allerdings sehe ich wegen dieser Konstellation und dem Verbleib der Kinder bei dir wenig Raum für längere Zahlungen, und wenn, dann recht überschaubar.


    Zu berücksichtigen wäre außerdem der gemeinsame Kredit, müsste also auch in die Berechnung des Ausgleichsbetrages für das Haus mit einfließen oder aber eventuell auch in die Unterhaltszahlungen. Aber, bei der Konstellation sehe ich keinen Grund für unbefristete ewige Zahlungen an den dann Ex. Ich würde mal von einem Jahr + eventuell einen weiteren engen Zeitraum ausgehen, wenn die Kids bei dir bleiben, von mehr nicht.


    Herzlichst


    TK

    So, weiter geht es.


    Ich bin auch keine Freundin von den 450 € Jobs. Ich erinnere mich noch gut, wie sie eingeführt wurden. Waren eigentlich für die Fälle gedacht, wo die Mutti einmal im Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr zu Hertie ging, um da bei der Bestandsaufnahme zu helfen, und von dem zusätzlichen Geld wurde dann der neue Fernseher finanziert. Was dann draus geworden ist, daran hatte niemand gedacht. Und mir ist immer noch ein Rätsel, wem die wirklich nützen. Für die Unternehmer teurer als jemand, der im Midi-Bereich arbeitet, der Betroffene arbeitet ohne soziale Absicherung ..... eigentlich wirklich nur für eine ganz enge Situation geeignet. Aber solange sich gerade Frauen weigern, auch nur einen Cent selbst auszugeben, solange wird es sie geben, diese Jobs.


    Der Staat ist keine Zauberfee. Er kann nicht alles richten und regeln. Wir dürfen nicht übersehen, dass sich in den letzten 20 Jahren unglaublich viel getan hat. Ich bin zwar keine Freundin von Frau von der Leyen, aber sie hat im Familienrecht unglaublich viel angestoßen. Wir haben inzwischen flächendeckend Kitas, Betreuungsmöglichkeiten in Schulen nach dem Unterricht, das Jugendamt vermittelt Tagesmütter und sie werden auch anteilig bezahlt. Nur, all das hat eben nicht dazu geführt, dass die Frauen sich mehr im Berufsleben etablierten. Das Problem haben wir im Augenblick. Frauen werden nur noch in den seltensten Fällen bei gleichem Job schlechter bezahlt als Männer. Da steht ja auch das Gesetz entgegen. Nur, die Kernfrage ist doch, wie viele Frauen für höhere Jobs qualifizieren und wo die Flexibilität ist. Ich kann nun mal keine gut bezahlte Abteilungsleiterin gebrauchen, die an den wöchentlichen Spätnachmittagssitzungen nicht teilnehmen kann. Und ich kann auch eine Teilzeitkraft in einer gut bezahlten Stelle nicht gebrauchen, die mir schon beim Vorstellungsgespräch sagt, wenn ihre Kids krank würden, dann müsse sie die Krankzeit nehmen, weil der Arbeitgeber des Mannes sehe es nicht gerne. Drei Kinder, da fängt man an zu rechnen, wann man die Lady wohl sehen wird.


    So, nachher geht es weiter.


    TK

    NewLife, das mit dem roten Auto gefällt mir wirklich ganz außerordentlich.


    Was mich in dem Fall hier nachdenklich stimmt, das ist das feste Zuteilen von Haushaltsgeld. Das gab es mal vor vielen Jahrzehnten, hat aber mit dem Rollenverständnis heutzutage nichts, wirklich gar nichts zu tun. Ein Ausfluss aus diesem Rollenverständnis ist übrigens auch das frühere Unterhaltsrecht. Nämlich häufig lebenslange finanzielle Subventionierung.


    Die grobe Faustregel ist: alles was in der Ehe von wem auch immer erwirtschaftet worden ist, gehört beiden. Das, was vor der Ehe da war, bleibt im Eigentum des Betroffenen, nur die während der Ehe erfolgte Wertsteigung ist dann wieder zu teilen, weil letztlich gemeinsam erwirtschaftet. Hier haben wir zusätzlich noch eine Erkrankung. Man muss sich die Situation also ganz genau anschauen. Es macht in so Fällen immer Sinn, auch mal etwas unübliche Modelle zu durchdenken. Nach 12 Jahren aus dem Beruf ist man in der heutigen Zeit in der Regel weit weg vom Beruf. Da wäre z.B. die Finanzierung einer aufstockenden Ausbildung anzudenken, um mal ein Beispiel zu nennen. Da ist jetzt Flexibilität gefragt. Die Arbeitsagentur bietet da inzwischen eine Fülle von Modellen an. Da sollte man sich mal beraten lassen.


    Am Unterhalt für die Frau ändert sich auch nichts, wenn die Kids bei dir bleiben. Und, kleine Korrektur von NewLife, auch mit 14 Jahren haben die Kids nicht freie Auswahl. Nur, ihr Mitspracherecht wird größer. Aber wenn bisher das klassische Modell gelebt wurde, dann wird es schon wegen der Kontinuität der Erziehung wohl auch dabei bleiben. Es geht hier ums Kindeswohl und nicht um das Durchsetzen eines Unterhaltsparmodells.


    Zeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, das ist wichtig. So dass überhaupt zeitgemäße Vorstellungen über die Zukunft entwickelt werden können. Und die Idee, man könne zuteilen, weil man ja allein im "Außendienst" arbeite, und deshalb selbst entscheiden, wie Geld ausgegeben wird, ganz schnell aufgeben. Wir leben im Jahr 2020 und nicht 1920.


    Herzlichst


    TK

    NewLife, in meinem Gerichtssprengel würden die Kosten für die Kita bei der Mutter nur dann berücksichtigt werden, wenn der Vater des "neuen" Kindes nicht dafür aufkommen kann. Also hier nicht berücksichtigbar.


    Fritz, natürlich muss das "neue" Kind berücksichtigt werden. In welcher Form bzw. in welcher Höhe hängt davon ab, ob die große Tochter noch privilegiert ist oder eben nicht mehr. Davon hängt auch ab, ob deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der jetzigen Frau einzubeziehen ist.


    Wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist, wegen eigenen Haushalts, dann rutscht sie ganz nach hinten in der Rangfolge, kommt also erst nach neuem Kind und Kindsmutter dran. Wenn sie privilegiert ist, dann ist aber auch das zweite Kind zu berücksichtigen, neben allem anderen, was wir schon aufgeführt haben.


    Jetzt müsste man mal auf den Punkt durchrechnen, was für dich günstiger ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es muss ja gar nicht zum Gerichtsverfahren kommen. Und die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt ist nun wirklich nicht teuer. Und wenn es zum Verfahren kommt, ich gehe mal davon aus, dass die Tochter so nicht gewinnt. Sie selbst bekommt zwar (darlehensweise) Verfahrenskostenhilfe. Aber, das Prozessrisiko nimmt ihr der Staat nicht ab. Das bedeutet, sie muss die entstandenen Kosten des Fragestellers tragen. Auch darauf könnte man ja im Vorfeld hinweisen.


    Noch ein Hinweis: ich sehe juristisch im Augenblick auch nicht mal ansatzweise die Voraussetzungen für den erhöhten Unterhalt wegen eines eigenen Hausstandes. Ich sehe das als eine Erweiterung der mütterlichen Wohnung und das wars.


    Ich sehe die Kinderbetreuungskosten nicht als berücksichtigungsfähig an, da kein gemeinsames Kind mit dem Fragesteller. Da muss dann halt der glückliche Vater des neuen Kindes einspringen. PKW ohne Interesse, sie kann die KM-Pauschale geltend machen, die ist im Familienrecht höher als im Steuerrecht, damit sind nach ständiger Rechtsprechung auch Anschaffungs- und Unterhaltskosten abgedeckt.


    Also, hier ist viel Puffer drin, da hat sich jemand arm gerechnet.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Corona-Bonus, das musst du mal selbst recherchieren. Ich erinnere mich, dass die Zahlungen nur dann nicht angerechnet werden, wenn Unterhalt nicht ausreichend gezahlt wurde. Hier müssten die 600 € also in die Berechnung eingehen, zumindest aber die Hälfte. Aber, da musst du noch mal nachschauen, ich bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls stimmt die Richtung.


    Ich würde nicht zu viel Hoffnungen auf die Einsicht der Tochter setzen. Sie ist jung, sie lebt bei der Mutter. Da spielen sehr viele intensive Gefühle mit rein, das ist für die Tochter auch nicht ganz einfach. Musst du einfach sehen.


    Ich tendiere zu einem eigenen Anwalt. Denn jetzt werden ja die Weichen für Jahre gestellt. Das sollte dann auch verbindlich sein und Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum geben. Aber, wir helfen ja auch gerne weiter hier, ganz unabhängig davon. Und vom Geschmäckle.


    Herzlichst


    TK

    Du, die ganze Sache hat ein Geschmäckle.


    Ich bin ja nun wirklich dafür, dass Kinder angemessen ausgestattet werden. Sie müssen nicht ohne Not knapp gehalten werden. Aber das hier, nee, Unterhalt ist kein "Papa-Abzock-Instrument."


    LG


    TK

    Frase, es gibt immer Ausnahmen. Ich bemühe mich halt, die Regel aufzuzeigen, die ja auch meist zutrifft. Mir langt die Konstellation für den erhöhten Unterhalt für eine Auswärtsunterbringung einfach nicht aus. Es gibt ja gerade in Einfamilienhäusern/Zweifamilienhäusern häufige Konstellationen mit separater Mini-Wohnung, die aber de Fakto eben doch für einen Haushalt sprechen. Oder eben für eine Entscheidung, die nicht familienrechtlich relevant ist. Etwa der Student, der zu Hause leben könnte, aber zwei Straßen weiter zur Freundin zieht. Für ein unzumutbares Zusammenleben spricht hier doch gar nichts.


    Herzlichst


    TK