Für Anwälte ist das auch eine blöde Situation. Nur eine "fertige" Akte kann abgerechnet werden. Anwälte haben also in der Regel kein Interesse daran, die Sache zu verzögern. Leider machen Gerichte von der Möglichkeit der Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich nur zögerlich Gebrauch, obwohl dies seit Inkrafttreten des FamFG leichter ist, als früher. Hier hilft nur hartnäckig zu bleiben und den Antrag auf Abtrennung konsequent zu verfogen, also dem Gericht auch ein bisschen auf die Nerven fallen.
Darüberhinaus kann und sollte auch aus dem Zwangsgeldbeschluss vollstreckt werden. Das macht dem nachlässigen Ehegatten Feuer unter dem H.; wirkt aber nur, wenn Einkünfte in Deutschland erzielt werden und die Vollstreckung effektiv betrieben werden kann. Ist das schon einmal versucht worden? Ansonsten auch die Zwangshaft vollstrecken. Deine Anwältin weiss, wie das geht. Für diese Massnahmen muss die Verfahrenskostenhilfe erneut beantragt werden. Bitte darauf achten, dass wir seit Anfang des Jahres neue Formulare für die Beantragung brauchen. Solche Massnahmen stellen im Anwaltsbüro einen hohen Verwaltungsaufwand dar, bringen wenig Gebühren und sind daher nicht sonderlich beliebt. Aber was muss, das muss...
Lass Dir einen persönlichen Termin bei Deiner Anwältin geben und besprich offen mit ihr, was Du erwartest. Vielleicht bist Du einfach etwas untergegangen im täglichen Geschäft. Das ist ärgerlich für Dich, kommt aber auch mal vor, gerade, wenn Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens nicht so offensichtlich sind. Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist nicht zu empfehlen, da die VKH Beiordnung (früher PKH) nur für den einen Anwalt gilt. Deine Anwältin hat sich schon einen Teil der Gebühren verdient, zumindest die Verfahrensgebühr. Die kann und wird sie über die Landeskasse abrechnen. Wechselst Du den Anwalt, entsteht diese Gebühr erneut, wird aber über die Landeskasse nicht vergütet, da sie ja schon einmal für die frühere Anwältin gezahlt wurde. Nur bei sehr triftigen Gründen, macht ein Gericht einen Anwaltswechsel mit und gestattet doppelte Gebühren. Es sind ja schliesslich Steuergelder, um die es hier geht.
Anträge selbst kannst Du bei Gericht nicht stellen. Dort besteht Anwaltszwang für Anträge. Ob man Dir empfehlen sollte, Dich mal formlos bei Gericht zu melden, ist schwer einzuschätzen. Die meisten Familienrichterinnen und -richter haben ein gutes Nervenkostüm und sind durchaus gewillt, sich sachlich vorgebrachte Anliegen auch persönlich anzuhören. Zwei Reaktionen sind denkbar: 1. Du landest mit Deiner Akte etwas weiter oben auf dem Tisch der Richterin oder des Richters. Oder 2. Du wirst an Deine Anwältin verwiesen und bist dran, wenn Du dran bist.
Kurz noch zum Anwalt deines künftigen Ex:
Auch der hätte sicher gerne eine abgelegte Akte mehr im Keller... Aber er kann die Hausaufgaben Deines Mannes nicht selbst erledigen. Warum sollte er auch für einen unzuverlässigen und nachlässigen Mandanten interessantere Akten unbearbeitet lassen. Er wird abwarten. Entweder wird sich sein Mandant melden, weil das Klima durch die Zwangsvollstreckung zu unangenehm wird oder er stellt irgendwann einen Streiwertantrag und rechnet seine bisherige Tätigkeit ab.
Viel Erfolg beim weiteren Verlauf!