Beiträge von Bleu_de_Coup

    Bedank Dich artig für den freundlichen Brief und bitte um einen Nachweis darüber, dass sich Deine Tochter in Ausbildung befindet, also um eine Schulbescheinigung oder den aktuellen Ausbildungsvertrag nebst Verdienstbescheinigungen über die Ausbildungsvergütung. Dann, so teil mit, kommst Du auf die Sache zurück.

    Wenn ihr demnächst gerne Besuche beim Kinderpsychologen wahrnehmen möchtet... dann seid ihr auf dem besten Weg. Glückwunsch!!
    Es ist eine Sache, solche Telefonate anzufangen... sich darauf einzulassen und sie zu führen, macht das alles keinen Deut besser. Wenn man bei solchen Telefonaten mitbekommt, dass ein Kind zuhört, dann beendet man das Gespräch höflich aber bestimmt.
    Was erwartet ihr von eurer 13 Jährigen? Dass sie Schiedsrichter in eurem Ehedrama wird? Dass sie einen von Euch "versteht"?
    Klärt das unter euch. Wenn das nicht funktioniert, wendet euch ans Jugendamt.

    Hmmm... ich bleibe bei meiner Meinung. Ich bin kein Freund davon, den Kindern nach der Trennung die jeweils neuen Partnern vorszustellen. Die Eltern leben in ihrer neuen rosaroten Blase, ohne sich überhaupt eine Vorstellung davon zu machen, wie schwierig so ein "Wechsel" für Kinder ist. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Neue an Mutters Seite plötzlich neben Mama in Papas Bett schläft oder in Papas neuer Wohnung schon gleich eine neue Frau ist, obwohl das Kind es noch nicht mal richtig begriffen hat, dass Papa jetzt eine eigene Wohnung hat.Ich finde, dass man hier von Kindern ein "Umswitchen" erwartet, zu dem kaum ein Erwachsener in der Lage ist.


    Ich meine auch, dass man sich hier viel länger hätte Zeit lassen sollen. Aber danach wurde ja nicht gefragt...


    Entscheidend aber ist: Die Tochter hat signalisiert, dass sie selbst kein Problem mit der neuen Frau hat. Das ist für mich entscheidend. In diesem Fall ist es nicht akzeptabel, dass die Mutter anfängt Theater zu machen. Eifersucht und Verlustängste können nicht auf Kosten des Kindes ausgetobt werden. Und das sollte auch klargestellt werden.

    Ja... aber in erster Linie auch eine verdammt blöde Situation für die Tochter. Sich mit so einer angefixten Mutter das Heim zu teilen, ist wirklich anstrengend und kann so weit führen, dass Kinder sich dann für den ein oder anderen Elternteil entscheiden. Das kann dramatische Folgen haben. Daher nicht lange fackeln. Bitte das Jugendamt umgehend um ein Vermittlungsgespräch. Kommt es dort nicht zu einer Einigung sollte sofort das Gericht zur Regelung des Umgangs eingeschaltet werden.

    Bitte als Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung IMMER anfordern und gut aufheben. Eine Abänderung ist nicht mehr erforderlich. Vor erneuter Vollstreckung müsste die Gläubigerin eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Bevor das Gericht diesem Antrag stattgibt, erhälst Du Gelegenheit, Dich zu äußern. Dann kannst Du ggf. mitteilen, dass Du Dich im Besitz der 1. Aufertigung befindest, so dass eine 2. nicht mehr erteilt wird.

    Der Bedarfssatz von 670€ beinhaltet die Wohnkosten. Wenn Dein Sohn meint, sich eine teure Wohnung leisten zu können, so ist das sein Privatvergnügen. Mag er sich etwas günstigeres suchen. Ein Bedarf kann sich im Einzelfall mal erhöhen oder zusätzlich ergeben, darf aber nicht mutwillig aufgebläht werden.

    Das lässt sich so kaum beantworten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirst Du einen Anwalt brauchen. Und natürlich ist die Berechnung der Anwältin falsch. Wenn sie richtig rechnen würde, käme sie aber nicht zu einem Anspruch oder eben nur zu einem geringeren... sie "versucht" es eben. Ich dachte, es sei Dir klar, dass man versucht, Dich über den Leisten zu ziehen...

    Ansonsten kannst Du das auch in den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts nachlesen. Die OLGs stellen ihre Leitlinien auch ins Netz. Im Bereich Volljährigenunterhalt unterscheiden sie sich manchmal etwas.


    Sie können etwas voneinander abweichen. In "meinen" Leitlinien, den Hammer Leitlinien, sind in den Bedarfssätzen für Studenten z.B. schon die ausbildungsbedingten Mehrbeträge enthalten, so dass man sie nicht nochmal berücksichtigen muss. Da für Azubis ja nichts anderes gilt, würde der Anspruch nochmal kräftig zusammenschmelzen. Die süddeutschen LL behandeln das etwas anders. Es kommt also immer darauf an.

    Huch! Schreibfehler! Es sind nur 670€ monatlicher Bedarf. Ungedeckter Bedarf geht also nochmal um 10€ runter. Das kannst Du in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle nachlesen, zu laden als pdf über die Homepage des OLG DD. Dort wird in erster Linie Bezug genommen auf den Bedarf einer ausserhaus untergebrachten Studenten. Die Bedarfssätze gelten aber auch für Azubis mit eigenem Haushalt.

    Stinkt...


    In der Sache aber ansonsten:


    Bedarf: 680 €
    Eigene Wohnung würde ich akzeptieren, Fahrtkosten und ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90 € auch. Nicht aber die vermögenswirksamen Leistungen und auch nicht den Mehrbedarf fürs Wohnen. Mag er sich doch irgendwo was günstigeres suchen. Verbleibt ein ungedeckter Restbedarf von rund 100 €, der von den Eltern im Verhältnis ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit zu tragen ist.


    Und:
    Zum nächsten Ausbildungsjahr wird sich die Ausbildungsvergütung erhöhen. Dann abändern.


    Und:


    In zwei Jahren mal beim Finanzamt anfragen, ob der Schwiegervater die Einkünfte aus Vermietung in seinen Steuererklärungen angegeben hat. Das wird in ähnlichen Fällen ja gern mal "vergessen". Bitte nicht jetzt schon. Man muss dem Gegner auch die Gelegenheit geben, sich in den Dreck zu begeben, den er selber verursacht hat. Erst wenn die Steuererklärungen vorliegen und die bescheide rechtskräftig sind, wird es interessant.

    Ich meine, dass im Ergebnis ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nicht erfolgreich sein wird. Trotzdem würde ich empfehlen, einen solchen Antrag bei Gericht einzureichen und dann im Termin eine Vollmacht auszuhandeln, die Dich mit dem Recht ausstattet, alle Entscheidungen allein zu treffen. Das ist zwar weniger, als Du möchtest, aber alles was Du brauchst.