Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Jetzt bekomme ich langsam einen Durchblick, ich habe in der zuständigen Düsseldorfer Tabelle nachgelesen.
Ist schon alles sehr informativ gewesen von Dir,
Hab jetzt mit den Infos schon einiges erfahren können.
Und eine kleine Berechnung durchgeführt, die ich einmal aufschlüsseln möchte...,
Also
2800€ -5% berufsbedingte Aufwändung pauschal = 2660€
Daraus errechnet sich der Kindesunterhalt von 490€ abzüglich 92€ halbes Kindergeld demnach 398€.
Somit verbleiben 2262€.
Demnach steht mir zusätzlich als erwerbstätiger 1/7 des verbleibenden Nettolohns zu ,was ein Betrag von 323€ ergibt.(OLG Düsseldorf).
Also 2262€ -323€ = 1939€ von diesem Betrag steht meiner Frau 3/7 in Höhe von 831€.
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was mit den Kreditverpflichtungen ist, werden diese nicht noch vorher vom Nettolohn abgezogen, bevor die Berechnung durchgeführt wird?
Lg calimor07