Beiträge von Drilling

    ja das kann sein. Das würde bedeuten, dass dein Sohn und vermutlich auch die Mutter des Sohnes Leistungen vom Sozialamt erhalten und zwar in voller Höhe des gesetzlichen Anspruchs. Deine Unterhaltszahlungen gehen dann an das Amt, das erfordert aber eine Abtretung, die von der Mutter für ihren minderjährigen Sohn unterschrieben werden muss. Und um deine zweite Frage zu beantworten: nein, es handelt sich nicht um eine zweite Zahlung. Die Einkommensbelege braucht das Amt deshalb, um deine Unterhaltsfähigkeit zu ermitteln.

    Es wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder argumentiert, dass sich der Staat auf Kosten von Angehörigen aus seiner Leistungspflicht stehlen will. Ich sehe keine Verpflichtung des Staates, Heimkosten, Kindergartenkosten, Kinderbetreuung und sonst noch was automatisch für seine Mitbürger zu übernehmen. Die öffentliche Hand sollte nur dann einspringen müssen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Dann ist es für mich auch völlig in Ordnung, dass Familien zur Regelung ihrer privaten Angelegenheiten Steuermittel zur Verfügung gestellt bekommen. Ansonsten aber nicht.

    Ich weiß, dass dieses Urteil hohe Wellen schlägt und derzeit sehr kontrovers diskutiert wird. Meiner Meinung nach (also nur, falls das jemanden interessiert ...) ist das Urteil zu begrüßen. Bevor jetzt ein Aufschrei durchs Forum geht, bitte ich folgendes zu bedenken: Es muss schon viel passieren, dass ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch verwirkt wird. Ich kann die Begründung des Gerichts voll verstehen. Ein einseitiger Abbruch des Kontakts kann hierzu wohl noch lange nicht ausreichen.

    Respekt Timekeeper, dass du das geschafft hast. Aber dann weißt du ja auch, wie viel Mut und Kraft es erfordert, so zu handeln und genau an dem fehlt es häufig bei Frauen, die in einer solchen Situation sind. Dass die Verantwortung für die Kinder über alles gestellt werden sollte und muss, ist ja völlig klar und unstrittig. Alles, was ich damit sagen wollte, ist, dass ich Verständnis für Frauen habe, die eben nicht so viel Kraft haben, wie du. Das heißt nicht, dass ich es gut finde, wenn der einzig notwendige Schritt hinausgezögert wird oder - wie in vielen Fällen - erst gar nicht gemacht wird.

    Tja TK, wenn das immer so einfach wäre, würden niemals wiederholte Misshandlungen stattfinden. Ich hoffe, die Frau, von der Bima berichtete, hat inzwischen längst den Absprung geschafft und ist gerade dabei, für sich und ihre Kinder ein sicheres Leben einzurichten. Das Problem mit dem Sorgerecht dürfte sich angesichts der Gewalttätigkeiten ja erst gar nicht gestellt haben.

    Das Problem, dass Unterhaltsverpflichtungen aus der vorherigen Ehe und für Kinder aus früheren Verbindungen die neue Familie belasten, ist leider sehr häufig anzutreffen. Beispiel: Der Lebensgefährte einer Freundin von mir hat zwei nichteheliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Jetzt hat meine Freundin ebenfalls ein Kind mit ihm. Sie kann sich nicht einmal leisten, ein Jahr zu Hause zu bleiben, sondern musste gleich weiterarbeiten. Sie kann nur halbtags arbeiten, das Kind wird zum Glück von der Oma betreut. Der kleinen Familie bleibt kaum mehr als der Sozialhilfesatz zum leben.