Beiträge von Miss Purple

    Scheinbar tust du dich auch schwer sachlich zu bleiben, nur weil dir nicht gefällt was da gefragt wird.

    Vor allem auf Grund von eigenen Vorurteilen auf solch ein Sachverhalt zu schließen und mir entsprechende Vorwürfe zu machen, das ist schon wirklich eine Frechheit. Gerade von einem "Moderator" erwartet man da eigentlich anderes....


    Vielen Dank

    Hallo zusammen,


    da ich mir leider keinen Anwalt leisten kann, hoffe ich hier eine Antwort zu erhalten.

    Meine jetzt 17 jährige Tochter ist in Fremdunterbringung seit 4 Jahren.

    Aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten und kann somit nicht dem gefordertem Betrag nachkommen.

    Seit 2 Jahren habe ich nun endlich auch wieder einen Partner und wir haben schon ab und an mit dem Gedanken gespielt zu heiraten.

    Was mich an der ganzen Sache aber wurmt ist, das ich nicht möchte, das der Unterhalt von meinem zukünftigen Mann geholt wird, oder dann von meinen knapp 900 Euro die ich raus bekomme, mit der Ausrede, mein Mann könnte mich ja unterstützen..
    Wir haben beide, trotz das wir zusammen wohnen/leben seit bereits einem Jahr unsere eigenen Konto und entscheiden auch selbst was wir mit unserem Geld tun.
    Grundkosten wie Miete/Strom trage ich ein Stück mit. Aber Schulden oder Anschaffungen, wenn sie nicht gerade für die gemeinsame Wohnung sind, werden alleine von dem getragen, der was auch immer gerade will, bei Schulden halt der Verursacher.


    Ist es also möglich in der aktuellen Situation zu heiraten, ohne das mein zukünftiger Mann auf irgendeine Art und weise für mich aufkommen muss?

    Kann so eine Forderung der Kosten für eine Fremdunterbringung auch verjähren?


    Ich danke jedem der sich die Zeit nimmt um sich mit meiner Thematik aus einander zu setzten und mir vielleicht auch darauf antworten kann!


    Vielen Dank.

    Hallo,


    ich habe letztens ein Schreiben vom Jugendamt bekommen und weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.


    Sachverhalt : Wir sind geschieden, Tochter (15) wohnt bei ihrer Tante (Schwester meines Ex-Mannes).


    Nun kam folgendes Schreiben:


    Jugendhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB VIII (Sozialgesetzbuch achtes Buch)
    für XXXXX, geb am XXXXX
    Beginn der Hilfe: XX. XX.2018 Art der Hilfe: §33 Vollzeitpflege



    Nun meine Frage, ist meine Tochter in Vollzeitpflege, wenn sie von einem Familienmitglied gepflegt wird?


    Ich habe bis jetzt im Internet nur die Erklärung gefunden, das man nur dann von Vollzeitpflege spricht, wenn das Kind in einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle ist,
    beide Formen nennt man dann Fremdunterbringung. Wir das Kind noch "familienintern" gepflegt, ist es doch keine Fremdunterbringung.


    Oder liege ich da falsch?


    Vielen Dank.

    Es geht ja nicht darum das die PRÜFEN, es geht um die Aussage, das die ihm das Arge2 sperren/kürzen würden, wenn er der Anweisung nicht nachkommt von mir Unterhalt einzufordern. DAS ist die wesentliche Frage die mich interessiert.
    Mein Kind ist 11, mein Ex-Mann KANN arbeiten, eigentlich, aber kümmert sich selbst um nichts und gauckelt dem Amt Sachen vor von wegen er könnte ja keine 8 Stunden arbeiten wegen dem Kind, das darf ja nicht so lange alleine bleiben usw.. Totaler Schwachsinn in meinen Augen, sie geht zur Schule, dazu hat er eine Große und in seiner nähe lebende Familie die jetzt schon sowieso fast mehr Zeit mit dem Kind verbringt als er.
    Ich habe die Vermutung, das er einfach nur schmarotzt und das Kind als Grund nimmt, um sich nicht um eine Vollzeitstelle bemühen zu müssen. Vielleicht dachte er sich ja auch, naja wenn ich jetzt noch von meiner Ex Unterhalt anfordere, lebe ich ja noch besser, da Alge2 + Unterhalt, aber den Zahn haben die ihm ja gezogen, doch leider trotzdem auch meiner Meinung nach auf kosten meines Kindes. Wobei ich natürlich auch hier hinzufügen muss das die Major Schuld an der Situation bei meinem Ex liegt. Ich werde sowieso bald erste Schritte gegen ihn einleiten, da dieser Umstand nicht das ist was ich mir für mein Kind wünsche, aber ich möchte auch wissen, ob bestimmte Informationen korrekt (oder eben nicht) sind, bevor ich diese irgendwem vorlege.

    Hallo zusammen,


    hab mal eine Frage die mich so brennend interessiert.
    Als ich mich von meinem Ex-Mann trennte, haben wir uns gegenseitig geholfen in jeglicher Hinsicht, natürlich auch dem Kind zuliebe.
    Er hatte von mir nie Unterhalt gefordert (offiziell), da dies auch nicht nötig war. Nun fing er aber nach einiger Zeit an Alge2 zu beziehen und die kamen nach einiger Zeit auf die Idee, das mein Ex-Mann von mir Unterhalt verlangen sollte, da er sonst weniger/keine Leistung mehr erhalte würde, wenn er das nicht tut.
    Dürfen die den denn dazu wirklich zwingen und auf diese Art so erpressen?
    Ich habe nichts dagegen für mein Kind zu zahlen, das wärs ja noch, ABER, was mich so derbe an der Sache ärgert ist einfach, das der Unterhalt den ich meinem Ex-Mann zahle, ihm von seinem Alge2 abgezogen wird, was hat den verdammt nochmal das Kind davon wenn es eh +/- auf NIX auskommt?? Das regt mich echt auf und daher würde ich gerne mal wissen, ob das Amt wirklich das Recht hatte, das von ihm zu verlangen.
    Weil so wie es davor war, hatte mein Kind ein besseres Leben, nun hat er nicht mehr als vorher und ich noch weniger als vorher und dadurch auch weniger Möglichkeiten mit meinem Kind was zu unternehmen, da ich ja die 200 Euro in den Wind schieße.


    Was meint ihr dazu?


    Lg Miss Purple