Beiträge von PBlack

    Hallo zusammen,
    Hochzeit März 2000, Trennung April 2013, Scheidung Oktober 2014. Meine Exfrau macht nachehelichen Unterhalt geltend. Sie hat während der Ehe auf meine Kosten ihr Studium abgeschlossen, ihr Referendariat abgelegt und ist verbeamtete Lehrerin für Grundschule. Während der Ehe hat sie durchgängig gearbeitet bzw. zunächst noch studiert. Die Arbeitszeit hat sich jährlich gesteigert und war bei der Trennung bei 24/28. Wir haben zwei Kinder, jetzt 7 und 10 Jahre, die in die erste bzw. fünfte Klasse gehen.


    Sie kann mit den 24/28 2.700 Euro netto verdienen, mit 28/28 entsprechend 3.071 Euro. Ich zahle für die beiden Kinder monatlich 979,- Euro Unterhalt. Nach der Trennung hat sie ihre Arbeitszeit auf 22/28 reduziert und verdient 2.530 Euro netto. Alle Beträge zuzüglich Kindergeld für die zwei Kinder von 368,- Euro. Sie macht derzeit ein unterhaltrechtliches Einkommen von 2.112 Euro geltend. Mein Unterhaltsrechtliches Einkommen liegt bei 4795,- Euro. Würde Sie voll arbeiten, was bei zwei Kindern in der Schule, wenn man selbst Grundschullehrerin ist, durch aus möglich ist käme sie auf ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 2650,- Euro. Wie seht ihr die Chancen, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt klagt. Was habt ihr für Erlebnisse in solchen Situationen. Ich denke, dass Sie keinen Unterhaltsanspruch hat, weil sie sich mit ihrem Gehalt und dem Kindesunterhalt prima halten kann.


    Freue mich auf eure Kommentare. Rückfragen jederzeit.