Ihr habt die Möglichkeit einer Abänderungsklage wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben!
Der festgesetzte Kindesunterhalt von 550 Euro entspricht 225 Euro pro Kind und war bis vor kurzem der Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren.
Man kann es zwar nicht pauschal sagen, weil es manchmal auf den Einzelfall ankommt. Aber grundsätzlich ist es so:
Die Kindesmutter ist nach der Scheidung ab dem dritten Geburtstag der Kinder grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet. Allerdings nur, soweit es die Kinderbetreuung zulässt. Da die Kinder scheinbar bis 16 Uhr in der Nachmittagsbetreuung sind, wäre der Kindesmutter hier eine Vollzeitstelle möglich.
Wenn sie sich keine Vollzeitstelle sucht und auch keine schwerwiegenden Gründe dafür hat, dann wird der Kindesmutter ein fiktives Einkommen angerechnet. Das heißt es wird in der Unterhaltsberechnung einfach so getan als hätte sie ein Vollzeiteinkommen. Demnach ist sie dann wohl nicht mehr bedürftig und hat überhaupt keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt!!!
Du selbst hast mit dem unterhaltspflichtigen Vater ein zweijähriges Kind. Demnach bist du sogar noch vor der Ex-Frau unterhaltsberechtigt. Du hast zwar selbst ein Einkommen, aber das ist dir aktuell wahrscheinlich nicht in voller Höhe anzurechnen, da du nicht zum Arbeiten verpflichtet bis solange euer Kind unter drei Jahre ist!
Und was den Kindesunterhalt betrifft:
Alle drei Kinder sind gleichberechtigt, das heißt, alle drei Kinder haben den gleichen Anspruch auf Kindesunterhalt. Allerdings sind die Altersstufen zu beachten! Ab dem 6. Lebensjahr fallen die Kinder in eine höhere Eingruppierung!
Dann kommt es auf das Einkommen deines Mannes an! Er hat seinen Nettolohn, Steuererstattung, evtl. Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Wohnwert wenn man im eigenen Haus wohnt... Davon kann er dann z.B. seine Fahrtkosten zur Arbeit abziehen, Altersvorsorge, evtl. Schulden... Und je nach dem was dann übrig bleibt ist dann die Unterhaltshöhe nach den Einkommensstufen zu bemessen. Schau dir mal die Düsseldorfer Tabelle an. Dort kannst du sehr leicht rausfinden wieviel dein Mann für die Kinder bezahlen muss! Das Kindergeld der beiden anderen Kinder wird wahrscheinlich der Kindesmutter ausgezahlt. Daher ist dann das halbe Kindergeld beim Kindesunterhalt anzurechnen! Die Düsseldorfer Tabelle geht auch immer von 2 unterhaltspflichtigen Personen aus. Bei euch sind es aber 4-5 (die drei Kinder, du und evtl. die Ex, allerdings gehe ich nicht davon aus dass die Ex noch einen Unterhaltsanspruch hat!!!) Demnach dann 4 Unterhaltspflichtige, das heißt nach Einstufung in die Gehaltsgruppen nochmal 2 Gehaltsgruppen runtergehen!
Beispiel:
Bei 3000 Euro wäre dein Mann laut Düsseldorfer Tabelle in die Gehaltsstufe 5 einzuordnen, bei 4 unterhaltspflichtigen Personen Reduzierung auf Stufe 3.
Bei drei Kindern hätte euer gemeinsamen Kind einen Anspruch auf 266€, die beiden anderen Kinder da sie über 6 Jahre als sind jeweils 319€
Und wie gesagt wenn hier Fahrtkosten, Altersvorsorge etc. von den 3000€ noch nicht abgezogen wurden, könnten sich die Zahlungen sogar noch reduzieren!
Nach den Kindern bis vorrangig du unterhaltsberechtigt bis euer Kind 3 Jahre alt ist und dann kommt erst die Ex, wenn überhaupt!
Eine Beratung beim Anwalt wär hier wohl sinnvoll!
Denkt aber daran, dass in Unterhaltssachen vor Gericht Anwaltszwang ist. Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, der Anwalt kann euch hierzu Auskunft geben.
Allerdings denke ich dass hier gute Aussichten auf Reduzierung bestehen, dann habt ihr das Geld bald wieder drin... 