Beiträge von Stefan80

    Wenn der Mietvertrag auf deinen Namen läuft dann schmeiß die Frau und ihren Sohn doch einfach raus! Wechsel das Schloss aus und lass sie nicht mehr rein! An dein Konto kommt sie ja hoffentlich nicht!!!
    Du brauchst finanziell keine Angst haben als ALG 2 Empfänger. Da brauchst du an sie gar nichts bezahlen! Und dein Anwalt soll sofort Prozesskostenhilfe beantragen, da brauchst du für Anwalt und Gericht nichts zahlen, die Kosten übernimmt der Staat!


    Und was dein leibliches Kind betrifft! Ich persönlich würds drauf ankommen lassen! Oder willst du dich die nächsten 18 Jahre so behandeln lassen? Gib ihr auf keinen Fall den Pass deines Babys und pass auf, dass sie euer Kind nicht in die Finger bekommt, sonst verschwindet sie tatsächlich noch mit dem Baby nach Russland. Dann wirds für dich verdammt schwer... Der Anwalt wird dich hier beraten können!
    Vielleicht gibts auch eine Möglichkeit ihr Bleiberecht in Deutschland aufzuheben.


    Versuch irgendwie Beweise gegen Sie zu sammeln! Vor allem was das Baby betrifft! Das wird die bei Gericht helfen, sonst steht Aussage gegen Aussage...

    Nein, einen so hohen Anspruch hast du auf keinen Fall gegenüber deinem Vater!


    Da du künftig ja nicht mehr zuhause wohnst liegt dein Unterhaltsbedarf meines Wissens bei 670 Euro. Miete ist eingerechnet, Studiengebühren nicht, ein fester Nebenjob wird anteilig angerechnet.
    Kindergeld und Bafög wird voll angerechnet.


    Dir sind BEIDE Eltern zum Unterhalt verpflichtet!
    Wenn deine Mutter nicht arbeiten geht und somit nicht leistungsfähig ist dann wird ggf. auch das Einkommen deines Stiefvaters herangezogen.
    Dein leiblicher Vater kann normalerweise Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit von seinem Gehalt abziehen. Unterm Strich müssen ihm 1.080 Euro bleiben, die kann man ihm nicht nehmen. Wenn er 1500 Euro netto verdient und keine Aufwendungen hätte, dann wäre er mit 420 Euro leistungsfähig. Dieses Geld steht aber nicht alleine dir zu, sondern wird unter den vier leiblichen Kindern anteilig aufgeteilt.


    Hast du schon mal versucht Bafög zu beantragen wenn das Geld nicht reicht?!?

    Wenn die Kinder über 3 Jahre alt sind wie es bei euch der Fall ist, dann wäre die Mutter nach der Trennung eigentlich verpflichtet wieder arbeiten zu gehen wenn eine Kinderbetreuung in der Zeit möglich ist.
    Nach der Scheidung ist die Mutter normalerweise sogar verpflichtet eine VOLLZEIT-Stelle anzunehmen wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen! Auch hier muss natürlich eine Kinderbetreuung wie Kindergarten, Hort, Mittagsbetreuung etc. gegeben sein! Wenn sie sich aber weigert Arbeiten zu gehen, dann ist das nicht mehr dein Problem...

    Bei einer fristlosen Kündigung liegt das Verschulden normalerweise bei dir! Ich gehe daher davon aus, dass dir beim Unterhalt fiktive Einkünfte angerechnet werden.
    Wie hoch war dein Verdienst? Und wie hoch sind die Kredite die dein Mann abbezahlt? Und für was wurden die Kredite aufgenommen? Habt ihr die Kredite beide unterschrieben oder nur er?

    Wenn es um Kindesunterhalt für Minderjährige geht, dann haben alle Kinder den gleichen Anspruch.
    Das hat nichts damit zu tun ob verheirat, getrennt oder geschieden. Den Anspruch auf Unterhalt haben rechtlich die Kinder nicht die Eltern!
    Bei Kindesunterhalt ist es auch so, dass derjenige bei dem das Kind NICHT wohnt Unterhalt zahlen muss. Derjenige bei dem das Kind lebt braucht keinen Unterhalt in Form von Geld bezahlen, sondern leistet seinen Unterhalt in Form Betreuung des Kindes. Jetzt verständlich?


    Dein Mann verdient relativ wenig, nach Abzug der Kosten fällt er vermutlich unter die Selbstbehaltsgrenze und muss nicht zahlen.
    Allerdings wird hier genau geprüft, ob dein Mann nicht mehr arbeiten könnte oder sich einen anderen Job suchen muss wo er mehr verdient.
    Dann ist auch entscheidend ob du Geld verdienst, dass ist ggf. teilweise anzurechnen wenn dein Mann nicht zahlen kann.
    Wenn dein Mann irgendein Vermögen hat, dann müsste das evtl. für den Unterhalt eingesetzt werden...


    Die Gerichte sind hier sehr streng wenn man den Mindestunterhalt nicht zahlen kann. Man muss alles zumutbar in Kauf nehmen wenn dadurch der Unterhalt gezahlt werden kann.


    Und noch ein Tip: Dein Mann könnte evtl. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben! Das heißt er müsste für Anwalt und Gericht nichts bezahlen!
    Das Jugendamt oder zuständige Amtsgericht kann euch hierzu Auskunft erteilen!

    Grob gesagt:
    Zu zahlst Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
    Eure Einkommen werden zusammengerechnet, die Kosten abgezogen und dann durch 2 geteilt. Das Einkommen deiner Frau ziehst du dann ab und die verbleibende Differenz musst du ihr dann an Unterhalt zahlen.


    Bitte beachte:
    Solange das Kind unter 3 Jahre ist braucht deine Frau überhaupt nicht arbeiten!
    Danach kann sie angehalten werden sich einen Vollzeitjob zu suchen, wenn die Möglichkeit einer Kinderbetreuung entsprechend gegeben ist.
    Während der Trennungszeit wird das noch nicht so eng gesehen, aber nach der Scheidung gelten strengere Maßstäbe.


    Was die Miete betrifft bist du vermutlich besser dran als bei einer eigenen Immobilie. Denn bei eigener Immobilie wird dir vermutlich ein Wohnwert wegen ersparter Miete drauf gerechnet...


    Mein Tip:
    Versuch dich irgendwie mit deiner Frau aussergerichtlich zu einigen! Die Anwälte sind sehr teuer und viele nutzen es schamlos aus. Je mehr gestritten wird, desto mehr verdienen die Anwälte daran. Da schrecken die auch nicht davor zurück die Leute aufzuhetzen. Und vertraue einem Anwalt nicht blind, dem geht es vordergründig nicht um dein Wohl sondern mehr um seinen Geldbeutel!


    Ausserdem würde deine Frau wegen geringem Einkommen evtl. Prozesskostenhilfe bekommen. Das heißt sie braucht für Anwalt und Gericht nichts zahlen, das übernimmt dann der Staat. Du hingegen zahlst die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe. Wenn ihr dann zerstritten seid, kann deine Frau sich dann kostenlos wegen allem mit dir vor Gericht rumstreiten und du zahlst gleichzeitig wie ein Blöder...


    Und wenn ihr dann erstmal zerstritten seid, dann wird vermutlich auch das Kind darunter leiden!

    Ihr habt die Möglichkeit einer Abänderungsklage wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben!
    Der festgesetzte Kindesunterhalt von 550 Euro entspricht 225 Euro pro Kind und war bis vor kurzem der Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren.


    Man kann es zwar nicht pauschal sagen, weil es manchmal auf den Einzelfall ankommt. Aber grundsätzlich ist es so:
    Die Kindesmutter ist nach der Scheidung ab dem dritten Geburtstag der Kinder grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet. Allerdings nur, soweit es die Kinderbetreuung zulässt. Da die Kinder scheinbar bis 16 Uhr in der Nachmittagsbetreuung sind, wäre der Kindesmutter hier eine Vollzeitstelle möglich.
    Wenn sie sich keine Vollzeitstelle sucht und auch keine schwerwiegenden Gründe dafür hat, dann wird der Kindesmutter ein fiktives Einkommen angerechnet. Das heißt es wird in der Unterhaltsberechnung einfach so getan als hätte sie ein Vollzeiteinkommen. Demnach ist sie dann wohl nicht mehr bedürftig und hat überhaupt keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt!!!


    Du selbst hast mit dem unterhaltspflichtigen Vater ein zweijähriges Kind. Demnach bist du sogar noch vor der Ex-Frau unterhaltsberechtigt. Du hast zwar selbst ein Einkommen, aber das ist dir aktuell wahrscheinlich nicht in voller Höhe anzurechnen, da du nicht zum Arbeiten verpflichtet bis solange euer Kind unter drei Jahre ist!


    Und was den Kindesunterhalt betrifft:
    Alle drei Kinder sind gleichberechtigt, das heißt, alle drei Kinder haben den gleichen Anspruch auf Kindesunterhalt. Allerdings sind die Altersstufen zu beachten! Ab dem 6. Lebensjahr fallen die Kinder in eine höhere Eingruppierung!


    Dann kommt es auf das Einkommen deines Mannes an! Er hat seinen Nettolohn, Steuererstattung, evtl. Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Wohnwert wenn man im eigenen Haus wohnt... Davon kann er dann z.B. seine Fahrtkosten zur Arbeit abziehen, Altersvorsorge, evtl. Schulden... Und je nach dem was dann übrig bleibt ist dann die Unterhaltshöhe nach den Einkommensstufen zu bemessen. Schau dir mal die Düsseldorfer Tabelle an. Dort kannst du sehr leicht rausfinden wieviel dein Mann für die Kinder bezahlen muss! Das Kindergeld der beiden anderen Kinder wird wahrscheinlich der Kindesmutter ausgezahlt. Daher ist dann das halbe Kindergeld beim Kindesunterhalt anzurechnen! Die Düsseldorfer Tabelle geht auch immer von 2 unterhaltspflichtigen Personen aus. Bei euch sind es aber 4-5 (die drei Kinder, du und evtl. die Ex, allerdings gehe ich nicht davon aus dass die Ex noch einen Unterhaltsanspruch hat!!!) Demnach dann 4 Unterhaltspflichtige, das heißt nach Einstufung in die Gehaltsgruppen nochmal 2 Gehaltsgruppen runtergehen!


    Beispiel:
    Bei 3000 Euro wäre dein Mann laut Düsseldorfer Tabelle in die Gehaltsstufe 5 einzuordnen, bei 4 unterhaltspflichtigen Personen Reduzierung auf Stufe 3.
    Bei drei Kindern hätte euer gemeinsamen Kind einen Anspruch auf 266€, die beiden anderen Kinder da sie über 6 Jahre als sind jeweils 319€
    Und wie gesagt wenn hier Fahrtkosten, Altersvorsorge etc. von den 3000€ noch nicht abgezogen wurden, könnten sich die Zahlungen sogar noch reduzieren!
    Nach den Kindern bis vorrangig du unterhaltsberechtigt bis euer Kind 3 Jahre alt ist und dann kommt erst die Ex, wenn überhaupt!


    Eine Beratung beim Anwalt wär hier wohl sinnvoll!
    Denkt aber daran, dass in Unterhaltssachen vor Gericht Anwaltszwang ist. Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, der Anwalt kann euch hierzu Auskunft geben.
    Allerdings denke ich dass hier gute Aussichten auf Reduzierung bestehen, dann habt ihr das Geld bald wieder drin... :)

    Ja das sehe ich auch so! Die Pfändungsfreigrenze wird bei Unterhaltspflicht erhöht!
    Finde es etwas merkwürdig, dass dein Ex zwischen 2.100-2.300€ netto verdient und dann nur 280-320€ an den Insolvenzverwalter gehen!
    Gibt es dafür Gründe?

    Hallo OlYa,
    Du schreibst "Ich habe es aus sehr persönlichen Gründen so gewollt".
    Damit wirst du bei Gericht nicht durchkommen wenn du nicht ganz massive Gründe hast die das Kindeswohl gefährden.
    Bei den Umgangsregelungen geht es nicht darum was du möchtest sondern was für das Kind gut ist.
    Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt kann der Kindesvater während der Umgangszeiten mit dem Kind jederzeit die Großeltern des Kindes besuchen.
    Was ist daran so schlimm? Deine persönlichen Erfahrungen mit der Großmutter haben doch nichts mit dem Kind zu tun. Auch wenns schwer fällt, aber wenn es ums Kind geht, dann sollte man seine Empfindungen im Griff haben! Steh doch einfach drüber, dann musst du dich nicht jedes Mal ärgern...

    Genau das ist der springende Punkt!


    Wohnwert wird ja angerechnet, weil man die Immobilie theoretisch vermieten könnte und dadurch Mieteinnahmen erzielen könnte. Dadurch wird als Ersatz Wohnwert aufs Einkommen drauf gerechnet!


    Wir haben aber die Situation, dass keine Vermietung möglich und somit auch keine Mieteinkünfte möglich! Dadurch ist aufs Einkommen meines Erachtens nichts draufzurechnen! Stattdessen hat man laut Düsseldorfer Tabelle eine ersparte Miete. Aber Einsparungen werden doch nicht aufs Einkommen drauf gerechnet sondern wirken sich normalerweise nur beim Selbstbehalt aus!


    1. Beispiel:
    Unterhaltspflichtiger wohnt zur Miete und zahlt 800€ Miete. Dann wird der Selbstbehalt erhöht.


    2. Beispiel:
    Unterhaltspflichtiger wohnt zur Miete und zieht mit einem neuen Partner zusammen. Dadurch spart er sich was bei den Lebenshaltungskosten, weil man davon ausgeht dass der neue Partner sich an den Kosten beteiligt. Dann wird der Selbstbehalt erhöht.


    Und bei uns ist es auch so, ich habe laut Düsseldorfer eine ersparte Miete anzusetzen!


    Da ich ja leistungsfähig bin kann es mir egal sein wenn sie meinen Selbstbehalt reduzieren!
    Wenn es mir jedoch ans Einkommen drauf gerechnet wird spielt es schon eine Rolle, weil es mein Einkommen erhöht! Allerdings unlogisch, da Einsparungen kein Einkommen sind!

    Nein, da kann man uns nix nachsagen. Früher stand meine Ex als Miteigentümerin im Haus und auch als 2. Kreditnehmerin bei der Bank drin. Sie ist jetzt aus dem Haus und dem Kredit raus. DIE BANK hat hier einen "Ersatzkreditnehmer" gefordert, sonst hätten sie meine Ex nicht aus dem Kredit rausgelassen!


    So kommts dass jetzt meine neue Partnerin in Haus und Kredit mit drinsteht. Meine neue Partnerin stimmt als Miteigentümerin einer Vermietung natürlich niemals zu und somit ist mir eine Vermietung nicht möglich.


    Laut den Leitlinien ist ersparte Miete anzusetzen wenn eine Vermietung nicht möglich ist. Allerdings ist es normalerweise so, dass der Selbstbehalt erhöht oder reduziert wird wenn man sich Kosten spart, hier eben die Miete...


    Daher ist für mich noch immer nicht klar, ob die ersparte Miete nun aufs Einkommen draufgerechnet wird oder ob hier der Selbstbehalt reduziert wird!

    Worin liegt dann der Unterschied?


    Beispiel:
    Unterhaltsschulder ist unterhaltspflichtig gegenüber einem minderjährigen Kind. Laut Unterhaltsberechnung wird ihm ein Wohnwert von 800 Euro angerechnet.
    Anschließend lernt der Unterhaltsschuldner eine neue Frau kennen und heiratet sie. Die neue Ehefrau wird Miteigentümerin der Immobilie. Einer Vermietung stimmt sie als Miteigentümerin nicht zu. Somit ist dem Unterhaltsschulner eine Vermietung nicht möglich. Demnach ist dann meines Erachtens statt des Wohnwerts die ersparte Miete anzurechnen. Doch macht das hier dann in der Berechnung überhaupt einen Unterschied?


    Laut deiner Aussage wäre es dann völlig egal ob Wohnwert oder ersparte Miete, die Berechnung wäre immer die gleiche...

    Ich habe eine Frage zur Anrechnung des Wohnwerts bei der Unterhaltsberechnung. Laut der Düsseldorfer Tabelle ist unterhaltspflichtigen Personen die im Eigenheim leben ein Wohnwert wegen ersparter Miete anzurechnen. Ist eine Vermietung oder Veräußerung nicht möglich, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden. Wie ist das nun in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen?


    Wird hier die ersparte Miete auch aufs Einkommen drauf gerechnet wie Wohnwert ODER wird hier der Selbstbehalt um die ersparte Miete reduziert?