Leider hat das Gericht recht, schätze ich. Deine Rückzahlung war voreilig. Ich fürchte, da gibt es nur einen Weg: denjenigen, dem Du das Geld zurückgezahlt hast, bitten Dir erneut zu helfen und die Anwaltsrechnungen vorerst aus Deiner Rückzahlung zu begleichen mit dem Versprechen, dass Du die Beträge nachzahlst, wenn Du wieder leistungsfähig bist. Jedenfalls, wenn es keine anderen Geldquellen gibt, bei denen Du um Hilfe bitten kannst (Eltern, Geschwister ....)
Und was kann das Gericht anderes entscheiden, wenn justiziable Nachweise für Arbeitsunfähigkeit fehlen? Eine solche Aussage muss schon beweisbar und belastbar sein. Da bedarf es wohl mindestens eines amtsärztlichen Gutachtens. Immerhin geht es um eine Menge Geld und den Unterhalt Deiner Kinder.
Und 20 Bewerbungen in 7 Monaten sind nun nicht DIE Unmengen. Theoretisch kann erwartet werden, dass Du die Zeit, die Du wegen Arbeitslosigkeit "frei" hast, damit verbringst, Dich um Arbeit bemühen. Nun weiß ich nicht, was Du für einen Job hast. Vielleicht gibt es da nicht viele Stellen. Aber im Grunde kann man auch erwarten, dass Du auch Arbeit annimmst, die nicht Deiner Ausbildung oder Deinen Vorkenntnissen oder Qualifikation entsprechen, wenn es um den Unterhalt Deiner Kinder geht. Geh zum Arbeitsamt und lass dich beraten. ich persönlich würde mich wahrscheinlich hinsetzen und mir jeden Tag mindestens 10 Firmen in der näheren Umgebung heraussuchen und mich blind per eMail bewerben. Das kostet nichts. Vielleicht kriegst Du ja sogar so einen Job. Auf jeden Fall kannst Du an Hand der Antworten der beworbenen Firmen nachweisen, dass Du Dich beworben hast.
Das Einkommen Deines Exmannes ist für die Bestimmung des Unterhalts für Deine Kinder im Übrigen unerheblich. Es kann dann allenfalls sein, dass auf Grund der Gegebenheiten ein Gericht im Fall einer Unterhaltsklage einen etwas geringen Unterhaltsbetrag festsetzt als in den Düsseldorfer Tabellen festgelegt.
Viel Erfolg und alles Gute!