Beiträge von Fresh_Debugged

    Wenn für die ersten Kinder Unterhaltstitel bestehen, mußt du die Titelbeträge weiter bezahlen. Egal, ob du in Elternzeit gehst oder arbeitslos bist.
    Wenn du keine Titel hast, kannst du versuchen, dich mit dem anderen Elternteil zu einigen. Es gibt aber keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Minderung des
    Unterhalts in Elternzeit. Wie man gerade in der Politik gut verfolgen kann, hat man als Eltern eben Geld für seine Kinder zu haben. Sonst ist man gleich ein
    Unterhaltspreller.

    Wenn der Staat dich so weit in die Armut drückt, kannst du aufstockendes Arbeitslosengeld beantragen. Da werden auch Zuschüsse für die Umgangsfahrten und tageweise Gelder für das Kind zu Besuch in deinem Haushalt bezahlt. Bin selber gerade vom Jugendamt 250 Euro unter meinen Selbstbehalt von 1080 gedrückt worden. Bei Vollzeit und einem Vielfachen vom Mindestlohn. Rechnung kriegt jetzt das Jobcenter. Für mich ändert sich finanziell nichts, aber so kommt man natürlich auch vom Amt nicht los.

    Guten Morgen.


    Als ich in Privatinsolvenz war, mußte ich den Kindesunterhalt voll zahlen. Laufende Unterhaltsansprüche haben der Bedienung von Konsumschulden
    immer Vorrang. Das kann aber im Ergebnis dazu führen, daß nach Zahlung des Kindesunterhalts kein Geld mehr für die Insolvenzgläubiger übrig bleibt.
    Die gehen dann eben leer aus. Die Pfändungsfreibeträge sind höher als der Mindestselbstbehalt im Unterhaltsrecht. Ich mußte jedenfalls in der ganzen Zeit
    faktisch nichts an den Insolvenzverwalter abführen.

    Guten Tag.


    @Ast45


    Hatte ich vergessen.


    Zitat

    Vielleicht versuche ich einmal ein Sender dafür zu gewinnen. > Klingt vielleicht lächerlich für einige, ist mir aber wirklich ein Anliegen.


    Kontaktiere doch mal René Harder. Den Regisseur und Schauspieler. Der dreht demnächst einen Film darüber. Evtl. interessiert er sich für deinen Fall.


    Ich habe schon versucht mit Frau Giffey(Ministerin) oder mit dem Sozialminister Kontakt aufzunehmen, weil ich diese Probleme sehr gerne öffentlich machen würde. Allerdings sehr steinig oder man will sich damit nicht beschäftigen.


    Ich saß im November letzen Jahres auf der Armutskonferenz in Berlin neben Sabine Zimmermann, MdB, von "Die Linke". Die meinte, man sollte solche Sachen den Landtagsabgeordneten erzählen. Meine ich, unser Landrat ist mit der Presseprecherin der Optionskommune verheiratet. Der ist doch schon befangen. Alles schon strukturierter Filz. Der habe ich auch meinen Fall geschildert, die war aber auch völlig ratlos. War froh, als mir ein paar Vertreter von einer Arbeitsloseninitiative mir eine Visitenkarte in die Hand gedrückt haben. Damit war das Thema erst mal durch. Die Assistentin neben ihr von der Caritas zischte ihr nach der Sitzung noch zu:"Das nächste mal selektieren wir die Anliegen und bereiten die vorher auf. Das geht ja sonst zu sehr in den Einzelfall". Fälle wie unsere sind völlig jenseits der Vorstellungen in dem Elfenbeinturm in Berlin. Die Armutskonferenz ist auch nur noch eine Beruhigungsveranstaltung. Da wird ein bisschen gestreichelt und warme Suppe verteilt. Politisch bewegt wird so gut wie nichts.


    Ich hatte übrigens heute Post vom Anwalt meiner Ex. Der will sogar noch 150 Euro mehr als das Jugendamt. Habe ich dem Jocbenter geschickt. Die haben die Lawine losgetreten, jetzt sollen sie die Suppe mal auslöffeln.


    PS: Kannst du noch den Link zu dem Unterhaltsdrückbergerartikel reinreichen? Danke.

    Was ich unmöglich finde: Das beide Institutionen nur um sich selbst kreisen. Beide Behörden haben Beratungspflicht. Jugendamt nach §18 Abs. 3 SGB VIII und das Jobcenter nach §13, 14, 15 SGB I. Aber alle werfen nur Nebelkerzen und der Antragsteller darf sich die Hacken ablaufen. Einerseits soll ich im Auftrag des JC den Unterhalt überprüfen lassen, wenn das Ergebnis aber nicht den Erwartungen entspricht, dann prüft das JC selber? Man fragt sich doch wirklich, was in den Amtsstuben abgeht.

    Hallo.


    Hey Ast45, die bestehenden Titel sollen ja abgeändert werden. Oder wir machen ggf. neue im Tausch gegen die alten Urkunden.


    Du solltest vielleicht wirklich ernsthaft über eine Titulierung nachdenken.


    Ich bin doch nicht behämmert! Wenn ich das so titulieren lasse, dann wird das Jobcenter mir mit Sicherheit vorhalten,
    daß ich mich absichtlich bedürftig mache. Ich habe gestern mit dem JC gesprochen. Ich schicke denen jetzt die gleichen Unterlagen
    wie der Beiständin vom Jugendamt (Gehaltsnachweise usw.) und die Berechnung vom Jugendamt. Die werden dann auch noch mal
    rechnen. Also, da bin ich gespannt. Schätze aber, daß das Ergebnis
    gar nicht so weit auseinander liegen wird Wenn das JC die Berechnung fertig hat, lasse ich die dann titulieren.
    Wenn die anderen dann mehr haben wollen, sollen sie klagen.

    Die Berechnung von dem Jugendamt ist da. Ich soll jetzt 300 Euro mehr zahlen als bisher. Na, da wird sich das Jobcenter aber freuen.
    Schliesslich haben die mich ja aufgefordert, die Titel überprüfen zu lassen. Schätze, wenn ich das jetzt titulieren lasse, dann gehen die
    wieder ab wie Zäpfchen.

    Tach,


    rückwirkend kannst du bis zu dem Tag der Auskunftsforderung für den zu leistenden Unterhalt in Anspruch genommen werden. Das ist rechtens. Du hättest dich ja ggf. auch früher und selber mal nach dem Stand der Dinge erkundigen können. Im Zweifelsfall legt man etwas Geld an die Seite, damit man nicht von einer dicken Nachzahlung erschlagen wird. Allerdings heißt das auch nicht, daß die Berechnung vom Jobcenter so richtig ist. Die rechnen auch gerne so, wie es für sie günstig ist. Die Berechnung solltest du ggf. von fachkundigen Leuten prüfen lassen. Und natürlich der Berechnung widersprechen, wenn man versucht, dich über den Tisch zu ziehen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, bzw. das Jobcenter bei seiner Forderung bleibt, kann es gut sein, daß du auf den höheren Unterhalt verklagt wirst. Spätestens dann solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Hallo Zusammen.


    Ich bin noch an dem Tag, an dem ich diesen Thread eröffnet habe, mit der Mutter unserer Kinder beim Jugendamt gewesen, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Erst mal nur im Rahmen einer Beratung, nicht als Beistand (wollte die Mutter nicht). Das ist ja nun auch schon sieben Wochen her.
    Nachdem die Beiständin auf meine Kontaktversuche per E-Mail/Telefon auf Tauchstation gegangen ist, habe ich meiner Ex die Telefonnummer der Beistandschaftsabteilung gegeben. Meine Ex hat mich dann heute angerufen. Die Beiständin hat ihr nun in Aussicht gestellt "in den nächsten Tagen" die fertige Berechnung zuzusenden.

    Hallo,



    Dessen ungeachtet ist es ein Unding, dass hier jemandem, der einräumt, sich möglicherweise vergiften zu sollen, empfohlen wird, es auch zu tun, damit die Nachkommen Waisenrente bekommen.


    dem würde ich mich anschliessen. An anderer Stelle las ich neulich als Lösungsvorschlag, Umgang zu verhindern, bis der andere Elternteil eine "Haltungsänderung" zeigt.
    Das finde ich schon fragwürdig. Ansonsten schätze ich die Beiträge von timekeeper durchaus. Pragmatisch, klar und auf das Thema fokussiert. Der Einwand mit der Waisenrente wirkt zwar auf den ersten Blick auch hämisch, aber war vermutlich gar nicht so gemeint.


    Und vermenge nicht deine Angelegenheiten mit denen der Kinder, das geht gar nich Da muss eine Haltungsängerung her, oder aber es gibt eben keinen Umgang, basta.


    Was für ein Widerspruch gleich in einem Satz. Die Kinder haben ein Recht auf Umgang und Unterhalt.


    Der Fragestellerin empfehle ich den Dialog mit dem Ex. Reden hilft. Es ist gut, sich im Hinblick auf die Kinder finanziell zu einigen.
    Aber man muß sich auch nicht (mit schlechter Laune) erpressen lassen. Ich handhabe das so, daß ich (im Rahmen meiner Möglichkeiten) gegenüber meiner Ex möglichst großzügig bin und ihr auch Zugeständnisse mache. Das ist nach jahrelanger Erfahrung einfach stressfreier, als sich mit Ämtern, Rechtsanwälten und Gerichten den Tag zu versauen.

    Danke für den Input.
    Schon mal beruhigend, daß hier offensichtlich auch niemand solche Fälle kennt.
    Ich war zwischenzeitlich mit meiner Ex bei dem Jugendamt und haben da unsere Unterlagen abgegeben. Die Sachbearbeiterin wird dann für uns im Rahmen einer
    Beratung (ohne Beistandschaft) eine aktuelle Unterhaltsberechnung vornehmen. Solche Fälle mit Aufstockern sind ihr jedenfalls nicht völlig fremd. Die SB (Beiständin) im Jugendamt war jedenfalls auch der Meinung, daß die Umgangskosten keine besondere Berücksichtigung in der Berechnung finden können, wenn keine Betreuung der Kinder in grösserem zeitlichem Umfang stattfindet. Jedenfalls bekomme ich von der Ex dann eine Kopie der Berechnung und werde diese dann dem JC vorlegen. Mal sehen, was die dann daraus machen.


    @Ast45


    Vielleicht bildest du eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, dann müsste ein JC die Umgangskosten und die Verpflegung übernehmen.
    Aber: Ein JC wird es dir nicht einfach machen, weil ein Bürger Geld haben will von einer Behörde.


    Ja, so ist es. Naja, eben. Das JC will nicht mehr zahlen. Es beruft sich auf ein Urteil aus diesem Jahr.
    Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. April 2018, Aktenzeichen L 11 AS 1373/14.
    Pressetext: "Jobcenter muss nicht für vertraglich vereinbarte Armut zahlen"
    Da geht es aber um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt. Da heißt es auch:
    "Es (Anm.: Das Gericht) hat eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Klägers ausnahmsweise in eigener Zuständigkeit verneint"
    Ausnahmsweise, also eine (absolute) Ausnahme vom Regelfall. Eine Einzelfallentscheidung. Und das soll jetzt auf meinen
    Fall anwendbar sein?



    Eine Urkunde abändern lassen ist eigentlich unmöglich geworden. Ich musste selber wegen dem JC mal zum Anwalt und wurde aufgeklärt über Abänderungen und Unterhaltsrechtliches Einkommen. Jetzt habe ich Ruhe beim JC, weil der Anwalt die Sachbearbeiter einmal die Vorgänge erklärt hatte.


    Das ist super für dich, leider habe ich hier eine Behörde, die sich oft nur etwas von einem Richter erklären lassen lässt.


    Naja, ich denke schon, daß die JC zur Unterhaltsabänderung auffordern können. Das ist aber an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Zum Einen
    muß die Unterhaltsleistung in krassem Mißverhältnis zum Einkommen stehen und weiter muß es objektiv, also auf den ersten Blick erkennbar, auch
    eine Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten geben. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Ich bin schon leistungsfähig. Ob hier ein krasses Mißverhältnis vorliegt, das wird dann ggf. noch sozialgerichtlich geklärt werden müssen. Darauf habe ich natürlich wenig Lust, weil man hier mitunter schon mal ein paar Jahre warten muß, bis man am Sozialgericht ein Urteil hat. 3 - 4 Jahre muß man schon einplanen, wenn es kein Eilverfahren ist (Das kann da auch schon mal 1-2 Jahre dauern).

    Guten Morgen.


    Folgender Sachverhalt:


    Ich habe statische Titel für meine fünf minderjährigen Kinder. Die Urkunden wurden zuletzt im Herbst 2013 per Versäumnisbeschluß abgeändert. Ich hatte um eine
    Herabsetzung des Unterhalts geklagt und diese auch bewilligt bekommen. Lediglich aus dem vorausgehenden VKH-Beschluß zu dem Versäumnisurteil gehen die Gründe hervor, wie sich der aktuelle Unterhalt zusammensetzt. Dabei wurde zum einen fiktives Einkommen für einen Dienstwagen zugrundegelegt, aber auch Wohnraummehrbedarf für den Umgang anerkannt.


    Tatsächlich ist aktuell mein Selbstbehalt von 1080 Euro im Monat gewahrt. Während der Umgangszeiten bilde ich mit meinen Kindern eine temporäre Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II. Ich bekomme also "Hartz IV" für die Umgangsaufenthalte der Kinder. Ich selber hätte alleine keinen Anspruch auf Leistungen. Da aber nun mal nach dem SGBII alle hilfebedürftig sind, die aus einem Kühlschrank essen, greifen die sozialrechtlichen Regelungen. Das verbleibende Einkommen in meinem Haushalt reicht nicht aus, um den sozialrechtlichen Bedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken.


    Das Jobcenter hat mich jetzt angeschrieben, ich möchte mich umgehend um eine Unterhaltsabänderung bemühen. Grund: Da der Landkreis nun den Umgang finanzieren muß, ist der Unterhalt nicht korrekt bemessen. Die Umgangskosten müssen unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden, also muß mein Selbstbehalt erhöht werden. Bezieher von Sozialleistungen müssen per gesetzlicher Verpflichtung, im Rahmen des zumutbaren, alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wie ich den Unterhalt "abändern" lassen soll, schreibt das Jobcenter nicht.


    Ich habe habe jetzt tagelang die Rechtsprechung und Urteile studiert. Nirgendwo hat mal ein Unterhaltspflichtiger einen Unterhaltsnachlass bekommen, wenn der Rahmen des Umgangs nicht das "Übliche" überschreitet. Also Standardumgang, hälftige Ferien und alle 14 Tage ein Wochenende, das ist "üblich". Akuell betreue ich eben nicht einmal ein Drittel der Zeit die Kinder (ca. 80-90 Tage/Jahr). Ausnahmen gab es nur dort, wo exorbitant hohe Fahrtkosten entstehen, bei großer Entfernung zum Beispiel. Da ich ohnehin ein Mangelfall bin, könnte man dafür nicht mal den Unterhalt um eine Stufe der DDT reduzieren.


    Die Frage ist also, ob es irgendwo mal einen Fall gab, daß der Kindesunterhalt reduziert wurde, weil der unterhaltspflichtete, umgangsberechtigte Elternteil durch Verpflegung und soziokulturelle Ausgaben für die Kinder unterhalb seines Selbstbehalts gelandet ist.


    Bitte keine Vorschläge wie Nudeln mit Tomatensoße...Ich suche konkrete Fallbeispiele.

    Guten Abend.


    Mein Anwalt meinte einmal sinngemäß: "Die Jobcenter sind doch an der Quelle und sollten die Kunden dementsprechend weiterbilden, damit man nicht mehr Aufstocker wäre".


    Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen mit dem Jobcenter. Meine Arbeitsvermittlerin hat selber zugegeben, daß sie gar keine
    freien Stellen im Angebot hat, die überhaupt mal in die Nähe meines aktuellen Verdienstes kommen. Selbst wenn sie mich aktiv in eine besser bezahlte Stelle vermitteln wollte, sie kann es gar nicht. Weil der Arbeitsmarkt, den das JC bedient, das gar nicht hergibt.


    Man versucht die Leute zur Zeitarbeit oder in den Mindestlohn zu schicken und behauptet "Wir haben weniger Arbeitslose", leider brauchen diese Leute dann wieder staatliche Unterstützung.


    Das stimmt allerdings, hat mit dem Thema hier aber nur am Rande zu tun. Ich kann aber verstehen, wenn Leute dann aufhören zu arbeiten, wenn ihnen jede Wertschöpfung gleich wieder abgenommen wird. Ob das letztlich wegen Profitoptimierung des Arbeitsgebers oder wegen des Staatsinkassos ursächlich ist, spielt im Ergebnis eigentlich auch keine große Rolle mehr.
    Aufstocken über das Jobcenter lohnt sich m. E. auch nur für solche Unterhaltspflichtige mit konstantem Einkommen, die beruflich keine Entwicklung mehr anstreben. Der Vorteil ist, das keine Unterhaltsschulden auflaufen, der Nachteil ist, das jede Einkommensschwankung der Behörde anzuzeigen ist. Viel bürokratischer Aufwand. Daher auch nachvollziehbar, wenn sich Leute wie der Fragesteller aus der Hartz IV Sanktionsknute lösen wollen.

    Guten Morgen,


    Zu Fall 1: Natürlich zahlst du Kindesunterhalt von deinem Einkommen. Deinen eigenen Bedarf (und ggf. Leistungen für das Kid an Umgangstagen) stockt das Amt auf.
    Zu Fall 2: Das Problem habe ich auch. Ich finde bloss keinen Job, in dem ich so viel verdienen kann, um allen meinen fünf Kindern den Mindestunterhalt zu zahlen. Finde ich einen Job, in dem ich ein paar 100 Euro mehr verdiene, muß ich mehr Unterhalt bezahlen und das Amt muß weiter die Differenz zu meinem eigenen Bedarf und dem Bedarf der Kinder zu Umgangszeiten zuschiessen. Neulich sass ich mit meiner SB aus der Leistungsabteilung, meiner Arbeitsvermittlerin und dem Unterhaltssachbearbeiter zusammen und wir haben uns den Kopf zerbrochen, was ich denn den Kindern als nächsten Unterhaltszahlbetrag anbieten darf, ohne mich selber (vorsätzlich) bedürftig zu machen. Den Zirkelschluß löst man also erst mit dem dritten Fall.
    Zu Fall 3: Das kannst du selber ausrechnen. Mindestunterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe, müssten aktuell 370 Euro sein (467 Euro abzgl. halbes Kindergeld, 97 Euro). Dazu addierst du deinen sozialrechlichen Bedarf als Single (Miete, Regelsatz + Erwerbstätigenfreibetrag). Gehen wir mal bei von den 1.550 Euro aus deinem Beispiel aus, dann rechnest du den Unterhalt noch dazu. Du müsstest also 1.920 Euro mtl. verdienen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können und zusätzlich keine Ansprüche mehr auf Sozialleistungen zu haben.


    PS: Das Jobcenter erkennt für einen mögliche Aufstockung nur titulierte Unterhaltsurkunden an. So ist es in §11b Abs. 1, Satz 7 SGBII festgehalten:


    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag



    Gruß, FD

    Wie soll man mit solch einer Situation umgehen wenn das Geld (= der Gewinn aus dem Verkauf) NICHT vorhanden ist ?


    Genau das Thomas, führt zu einer Einkommensfiktion. Da IST kein Geld vorhanden. Man tut nur so, als gäbe es welches. Anderer Fall, gleiches Ergebnis:
    Versicherungsvertreter verkauft Policen, bekommt das Geld aus seinen Provisionen aber nicht ausgezahlt, weil er bei seiner Bank das überzogene Bankkonto ausgleichen muß
    oder das Bankkonto nach Einzug der Immobilienrate nicht mehr genug Deckung aufweist für eine Barauszahlung, Lastenschrifteneinzug, Überweisung.
    Jetzt hat der Vertreter zwar im Zeitraum xyz so und so viel Buchgeld verdient, hat es praktisch aber nicht auf der Hand. Was glaubst du, wie dieser Typ wieder flüssig wird, der im
    Keller keine Goldbarren hortet?
    Der verkauft all sein Hab und Gut, verramscht seine Elektrotechnik, seinen Hausrat bei eBay und leiht sich bei Verwandten und Freunden Geld zusammen, damit er noch was im Kühlschrank hat und
    für das Benzin, damit er wieder zu seinen potentiellen Kunden rausfahren kann. Die Unterhaltszahlungen kommen bei dem noch on Top. Letztlich führt die Situation bei ihm durch die Überschuldung zum finanziellen Zusammenbruch.
    Im Streitfall, Thomas, wird deine Einkommens- und Vermögenslosigkeit keinen interessieren. Dir wird man empfehlen, eine Insolvenz anzustreben und eine Beschäftigung als lohnabhängiger Beschäftigter anzunehmen, damit du regelmässige Unterhaltszahlungen sicherstellen kannst. Bei Kindesunterhalt gegenüber minderjähigen Kindern kennt der Staat kein Pardon. Du hast dann die Wahl, den Unterhalt zu zahlen und etwaige Rückstände abzustottern, oder dich auf ein Leben auf dem finanziellen Niveau eines Hartz-IV Empfängers einzurichten, weil dir nach Pfändung der Bezüge für den Unterhalt dann kaum mehr verbleiben wird. Für einkommens- und vermögenslose Unterhaltsschuldner gibt es nur ein Leben zwischen Pleite und Schattenwirtschaft.

    Hallo.


    Bin auch "Aufstocker" mit Firmenwagen. Ist nicht bezugsschädlich, wenn man ergänzend Hartz IV bezieht. Wird bei der ALGII Berechnung als durchlaufender Posten gesehen. In dem Fall legt man das ausgezahlte Gehalt als Erwerbseinkommen zugrunde. Habe ich vor dem Sozialgericht durchgeboxt und ist zuletzt auch von den Landessozialgerichten in anderen Fällen bestätigt worden.
    Ich kann auch nicht auf den Firmenwagen verzichten. Alternative wäre, das mir gekündigt würde, weil mein AG weiß, das ich von meinem Selbstbehalt kein technisch zuverlässiges Fahrzeug unterhalten kann. Unterhaltsrechtlich ist mein Ford Fiesta mit 150 Euro netto pro Monat als geldwerter Vorteil von dem Familiengericht bewertet worden.