Beiträge von gtom

    Ich will ja keinen Unterhalt prellen und mit einem fiktiven Einkommen am Mindestunterhalt kann ich leben, keine Frage...


    Es entsteht aber, bedingt durch das Verhalten der Bank eine "blöde" Situation:


    Deswegen hier die Frage vereinfacht:


    4 Wohnungen sind a 100tsd € finanziert.
    Eine Wohnung wird für 200tsd verkauft und die Bank verweigert die Auzahlung des Gewinnes (der 100tsd €)


    Restschuld sind 200tsd, auf der Steuererklärung sind die 200tsd auf der Eingangsseite, das Finanzamt erkennt 100tsd auf der Ausgabenseite an.


    Finanzamt fordert nun von den 100tsd € einen Steueranteil
    Jugendamt berechnet aus den 100tsd € Einkommen Minus dem Steueranteil den Unterhalt


    Das Geld ist aber nicht vorhanden, das Prinzip Unterhalt VOR Vermögensaufbau (= Schuldenabbau) greift aber.


    Wie soll man mit solch einer Situation umgehen wenn das Geld (= der Gewinn aus dem Verkauf) NICHT vorhanden ist ?


    lg Thomas

    Die Kinder von vermögenden Eltern werden nie zur Kasse gebeten, da diese Eltern ihre Pflege selbst bezahlen können.


    Wenn die ganz Clever sind dann überschreiben sie das Elternhaus lange vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit, machen da ne Hypothek drauf und finanzieren damit noch 2 Eigentumswohnungen wenn das eigene Einkommen zu hoch sein sollte...


    Die Pflege übernimmt dann der Staat, und am Schluss haben alle was davon ausser diejenigen die "nur" Einkommen haben...


    lg Thomas

    Ok... ich versuchs mal...


    in Deutschland gibt es im Alter von 0 - 100 Jahren ~870tsd Pflegebedürftige der Stufen II und III und 470tsd davon erhalten Pflegegeldleistungen...


    Rechnet man die Jüngeren Altersklassen raus dann ergibt sich ein anderes Bild...


    Im Alter von 65 bis > 100 sind es nämlich "nur" noch 375tsd die Geldleistungen beziehen, denen stehen gegenüber gemeldete 796tsd die offiziell in Pflegeheimen sind.


    http://www.gbe-bund.de/oowa921…&D.987=1000510&D.756=5552


    http://www.gbe-bund.de/oowa921…&p_indsp=-&p_aid=46366278


    D.h. von den vielen Pflegebedürftigen beziehen weniger als die Hälfte überhaupt Leistungen, die anderen werden entweder über Beamten- Bedingungen finanziert oder aber sie zahlen ihr Pflegeheim selbst.


    Dann gibt es noch eine Dunkelziffer, nämlich die sehr Vermögenden die weder in einer Statistik noch in irgendeinem Bericht auftauchen und sich in voll private Pflegeeinrichtungen begeben...


    Jetzt kann man sogar das ganze noch weiter aufdröseln...


    "Arme" leben im statistischen Schnitt J10 ahre weniger als "Reiche"... und statistisch gesehen ist es auch so dass "Reiche Eltern" i.d.R auch vermögende Kinder haben...


    Es mag im Einzelfall ungerechtigkeiten Geben, 100%ige soziale "Gerechtigkeit" wird es nie geben...


    Andererseits ist es in deinem Fall scheinbar ja auch ein "Luxusproblem"... Wenn du über 5000€/Monat verdienst und ~ 4000€ zur freien Verwendung hast dann dürfte man das als Luxus bezeichnen... Verdienst du die 5000 und legst - z.b. über eine Eigenheimfinanzierung - 1000€/Monat in Kapital an dann bist du wieder unter dem Satz bei dem du zuzahlen müsstest und baust auf deiner Seite wieder Vermögen auf das zum Schonvermögen gehört...


    lg Thomas

    folgend mal eine Berechnung (Quelle Biallo.de)

    Zitat aus Biallo.de:


    Beispiel 1:
    Familie: Alleinverdiener Peter Hübner ist verheiratet. Er hat eine 14-jährige Tochter und einen 13-jährigen Sohn.
    Sein monatlicher Nettoverdienst beträgt 3.800 Euro.
    Für den Heimplatz seiner Mutter, deren einziges Kind er ist, zahlt das Sozialamt pro Monat 1.000 Euro.


    So berechnet sich der Selbstbehalt von Peter Hübner:
    Selbstbehalt für Peter 1.800 Euro*
    Selbstbehalt für seine Ehefrau (Mindestbetrag) 1.440 Euro**
    Selbstbehalt für seine Tochter 535 Euro***
    Selbstbehalt für seinen Sohn 535 Euro***
    Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) 267 Euro (5 Prozent von 5.350 Brutto)****
    Pauschale für berufliche Aufwendungen 190 Euro*****
    Selbstbehalt insgesamt 4.858 Euro


    Da der Selbstbehalt weit höher ist als der monatliche Nettoverdienst, bestehen keine Unterhaltsansprüche der Mutter. Erst bei einem Nettoverdienst
    von über 5.000 Euro, würde in diesem Fall Unterhaltspflicht bestehen.
    Zur Erklärung: In diesem Fall würde auch Kindern ein höherer Selbstbehalt zustehen und es würden höhere Pauschalen für berufliche Aufwendungen anerkannt.

    Beispiel 2:
    Single: Corinna Neumann ist berufstätig und hat keine Kinder. Für Corinnas Mutter zahlt das Sozialamt
    pro Monat 1.100 Euro.

    So berechnet sich der Eigenanteil von Corinna:
    Corinnas monatlicher Nettoverdienst 2.594 Euro
    Selbstbehalt für Corinna 1.800 Euro*
    Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) 225 Euro (5 Prozent von 4.500 brutto)****
    Pauschale für berufliche Aufwendungen 130 Euro*****
    Mehrbetrag für Miete, die 450 Euro übersteigt 105 Euro
    Kredit für Einbauküche (monatlich) 200 Euro
    Selbstbehalt insgesamt 2.460 Euro
    Corinna werden für ihren angemessenen Lebensunterhalt nach den Rechenregeln fürs Unterhaltsrecht 2.460 Euro netto monatlich zugestanden.
    Tatsächlich beträgt ihr monatliches Nettoeinkommen 2.594 Euro. Dies sind 134 Euro mehr. Mit der Hälfte hiervon – also mit 67 Euro – muss sie sich
    an den monatlichen Heimkosten ihrer Mutter beteiligen.


    Wie man dem o.g. Beispiel entnehmen kann ist im Falle von Peter Hübner erst ab einem Einkommen von 60tsd€ Netto, also ~90tsd Brutto mit einer Unterhaltsplficht zu rechnen...


    lg Thomas

    Mal ne Frage in die Runde...


    ich hatte vor längerem mal eine Statistik gesehen in der die Zahl der Fälle in denen Kinder tatsächlich für den Pflegeunterhalt der Eltern aufkommen mussten sehr gering war...
    Bevor nämlich die Kinder in Anspruch genommen werden sind zuallererst einmal größere Vermögen aufzulösen was in der Praxis viel häufiger vorkommt als der Rückgriff auf die Kinder.


    Im Durchschnitt 2015 mussten Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhaltsleistungen in Höhe von 87€ / Jahr, also ~7 €/ Monat zuzahlen...


    30% der Pflegebedürftigen beziehen Sozialleistungen, der Rest bezahlt das entweder aus eigenem Vermögen oder die Beihilfe (z.b. bei Beamten) zahlt...
    Ich glaube es gibt wichtigeres als dieses Gesetz zu verabschieden...


    In 99% der Fälle wäre es für den "Gutverdiener" sinnvoller das Elterliche Vermögen vor der Inanspruchnahme der Pflege in Sicherheit zu bringen und dann freiwillig einen kleinen Beitrag zur Pflege zu bezahlen...


    lg Thomas

    Nein, ein Unterhalts- Titel besteht nicht...


    wie gesagt, 2015 habe ich, nach einer Klage der KM, Auskunft erteilt und seitdem nichts mehr gehört...
    gleiches nun 2018 JC und jetzt JA...


    Bei uns sind das z.t. hochkomplexe Strukturen wie z.b. Immobilien innerhalb der Familie zusammen gehalten und auch finanziert werden.
    So ist es bei uns üblich dass familienfremde Ehepartner aus dem Zugewinn der Familie heraus gehalten werden, bisher hat das System auch immer bei Scheidungen funktioniert und die Ehefrauen/Ehemänner gingen leer aus...


    Meine erste Frau wollte damals auch Zugewinn aus dem ehelichen Wohnhaus geltend machen, hatte aber keine Chance weil auch das Haus mir nicht gehörte bzw. ich zwar im Grundbuch stand aber die Stiftung Grundschuld- Besteller im ersten Rang war.


    Dieses "System" machen wir seit Generationen, selbst bei Privatinsolvenzen (Firmenpleite Schwager 2001) waren die grundlegenden Vermögenswerte sicher und konnten nicht von den Gläubigern verwertet werden...


    Zurück zu dem Satz

    Zitat

    Übrigens Kindesunterhalt hat vor allem höchste Priorität


    Das stimmt so nicht...


    Wenn ich Mieteinnahmen habe und muss damit eine Annuität oder sonstige Verpflichtungen bedienen die Grundpfandrechtlich besichert sind, dann haben diese erstmal Vorrang vor dem Unterhalt.
    Ansonsten würde ein Vorrang des Kindesunterhalts umgehend zur Insolvenz führen was ja nicht im Sinne des Kindes sein kann weil dadurch der Unterhalt dauerhaft nicht mehr geleistet werden könnte...


    Es geht mir ja nicht darum den Kindesunterhalt nicht zahlen zu wollen, es geht schlichtweg darum dass durch die Verweigerung der Bank den Kredit aufrecht zu erhalten eine Situation entstanden ist in der die Bank die Gewinne auf das Kreditkonto gebucht hat und nicht ausbezahlt.


    Ich weiß dass Kindesunterhalt VOR Vermögensaufbau steht, die Entscheidung dass der Kredit getilgt werden muss kam aber nicht von mir sondern von der Bank.


    Rechenbeispiel:


    Du finanzierst 4 Wohnungen a 100tsd €. Eine verkaufst du für 200tsd € um deinen Lebensunterhalt und Kindesunterhalt zu bezahlen.


    Anstatt nun 100tsd € auf das Kreditkonto zu buchen und 100tsd aufs Privatkonto erklärt die Bank dass die vollen 200tsd aufs Kreditkonto müssen.


    Jetzt hast das Problem dass zwar dein Kredit "nur" noch 200tsd € ist und du noch 3 Wohnungen hast aber das Finanzamt will 50tsd € vom "Gewinn" die du nicht mehr hast.
    Also bist du gezwungen noch eine Wohnung zu verkaufen, dein Kredit ist nun getilgt aber nun will das Finanzamt 100tsd von dir die du immer noch nicht Bar rumliegen hast um das Finanzamt zu bezahlen.
    Nun springt die Bauherren GbR (also die Familie) ein, lässt eine Hypothek auf die restlichen (Schuldenfreien) Wohnungen eintragen und hilft dir die Steuern zu bezahlen...


    Jetzt hast du auf der Vermögensseite nichts mehr stehen, die Bauherren Gbr kassiert die Mieteinnahmen und deine Barmittel sind erschöpft...


    Steuerlich hast du "Einnahmen" in Höhe von 200tsd €, Kindesunterhalt kannst aber nicht bezahlen weil die Bank dir den Gewinn nicht auszahlt...


    "Theoretisch" hätte nun das JA den Maximalunterhalt festsetzen können weil die Einnahmen steuerlich angefallen sind, praktisch hast du das Geld nicht weil es die Bank kassiert hat.
    Um zumindest dieses "Problem" zu lösen habe ich den Vorschlag der Bauherren GbR angenommen und die Hypothek eintragen lassen weil ich, mit dem Höchstsatz der DDT (für Einkommen 2018 gerechnet) sofort in die Privatinsolvenz rutschen würde...


    Um das zu umgehen muss ich jetzt also die Steuererklärung 2018 bis zum letzten Tag hinauszögern und versuchen bis dahin wieder liquide zu werden...


    lg Thomas

    Übrigens....


    das mit dem "Verzug" kann ja nicht sein weil ich ja alle Auskünfte erteilt hatte... ich habe bis Januar auch immer ausreichend Unterhalt bezahlt und auch so alle Anschaffungen der Kids bezahlt,
    Klamotten, Reitstunden usw, selbst die Einbauküche der Ex hab ich bezahlt und die Renovierung ihrer Wohnung damit es den Kids gut geht... von "Zahlungsvermeidung" kann hier also keine Rede sein...


    so sind in den letzten 3 Jahren Trennungsbedingt knapp 60tsd € geflossen weil es da ging aber jetzt im Moment eben nicht mehr...


    Mit ein Problem ist bei Selbständigen ja dass Einkommen selbst erst nach 3 Jahren mit der Bilanzierung errechnet wird, ich kann als Unternehmer ja nur die jetzige Situation betrachten und schauen wie ich die Kuh vom Eis bringe...


    lg Thomas

    Nein, es geht nicht um Zahlungsvermeidung, es geht darum dass ich z.Zt nicht in der Lage bin, solange die Steuerschuld besteht, den Unterhalt zu bezahlen...


    Wovon auch, meine Barmittel sind derzeit komplett fürs Finanzamt drauf gegangen, der Rest steckt in den Wohnungen die allerdings mit Hypothek der (geldgebenden) GbR der Eltern belastet ist.


    Das Finanzamt interessiert es nicht ob ich Kinder habe oder nicht, die Vollstrecken und gut ist. Wenn ich die nicht mit Geld bediene dann wird ins Betriebsvermögen vollstreckt und meine Einkommensgrundlage wird zerstört.


    Übertrieben gesagt: Wenn ich die nächste "Rate" von 10tsd € nicht bezahlen kann dann sind z.b. die Fahrzeuge des Betriebes weg, weil gepfändet. Ohne Fahrzeuge kein Geschäft und ohne Geschäft kein Einkommen... Einfache Abfolge einer Zahlungsunfähigkeit...


    Gleiches bei den Krankenkassenbeiträgen, werden die nicht bezahlt dann beantragt die Krankenkasse irgendwann die "Zwangsabmeldung" des Betriebes...


    Z.Zt setze ich also alle verfügbaren Mittel ein um Steuerschulden zu begleichen, ein Pfändungsfreibetrag für Kindesunterhalt steht mir nicht zu.

    Hallo, kurz zum Sachverhalt:


    In den Jahren 2007 bis 2014 hatte ich Einkommen > 100tsd € / Jahr aus einer Handwerks GbR Beteiligung (50%) und negative Einkommen in Höhe von 5tsd€ aus Vermietung und Verpachtung (Ebenfalls eine GbR- Beteiligung, eine Bauherrengemeinschaft).
    Ab 2015 ist ein großer Auftraggeber weg gefallen, 2015 war das Ergebnis noch bei 40tsd€ (20tsd € Brutto Einkommen, 50%) und in den Jahren 2016 und 2017 war das Ergebnis negativ.
    2015 habe ich ein großes Bauprojekt gestartet und dafür einmal 1.1mio und nochmal 0,5mio € aufgenommen, diesen Kredit habe ich nun bis zum Juni 2018 durch Verkäufe von Wohnungen komplett getilgt weil die Bank die aufrechterhaltung des Kredites abgelehnt hatte. Für meine 2 verbliebenen Eigentumswohnungen (ohne Belastung) habe ich nun eine Sicherungshypothek in Höhe von 500tsd€ für die Bauherrrengemeinschaft eintragen lassen.


    Dies geschah vor dem Hintergrund dass bei einem Ableben meinerseits die die Bauherrengemeinschaft (also meine Eltern) Zugriff auf die Wohnungen haben und der Erbteil meiner Kinder somit "wertlos" ist.
    Innerhalb der Bauherren GbR gibt es eine Vereinbarung dass die Mieteinnahmen der Wohnungen an die Gbr abgetreten sind, ebenso eine Vereinbarung dass bei meinem Ableben mein Anteil an der Bauherren-GbR an meine Schwester fällt.



    Im Jahre 2015 hat der Anwalt meiner Ex die Auskunft verlangt und Klage beim Gericht eingereicht, dieser Auskunft bin ich nachgekommen und habe seitdem nichts mehr von dem Verfahren gehört.
    2016 forderte mich das Jugendamt auf Auskunft zu erteilen, durch Hinweis dass ein Verfahren anhängig sei wurde dieses Auskunftsgebehren zurück genommen.
    2018 im Januar meldete sich das Jobcenter und erklärte dass meine Kinder Leistungen beziehen (2,80€ und 4,85€ ???) und ich möge Auskunft erteilen.
    Bin dann hin gefahren und habe 26 Leitz Ordner für die geforderte Auskunft vorgelegt worauf mich das Jobecenter wieder nach Hause geschickt hat und ich nichts mehr von denen gehört hatte.


    Seit Januar 2018 bin ich nicht mehr in der Lage den Kindesunterhalt zu bezahlen weil aufgrund der Rückführung des Kredites über 1,6mio€ eine Steuerlast angefallen ist die seit Januar 2018 regelmäßig gepfändet wird.
    Ein P- Konto kann ich nicht eröffnen weil eine GbR keinen Pfändungsfreibetrag hat. Einnahmen von der Gbr auf ein mögliches P-Konto zu überweisen geht also auch nicht.
    Jugendamt habe ich darüber sofort informiert.


    Das restliche Vermögen der Familie befindet sich in einer Stiftung.


    Jetzt im Juli hat sich nun das Jugendamt gemeldet und wollte wieder Unterlagen zur Berechnung (JA zahlt wohl seit Januar UHV)
    Dort habe ich nun die Unterlagen eingereicht, scheinbar ist die Mitarbeiterin dort ebenfalls hoffnungslos überfordert.


    3 Punkte sind dort "Strittig"...


    Die Mitarbeiterin ist der Meinung dass "mein" KFZ als "fiktives" Einkommen zu rechnen ist.
    Mein Standpunkt ist folgender: In einer Gbr wird der privat zu versteuernde Wert innerhalb der GbR berechnet und nicht in der Steuer der einzelnen Gesellschafter. Dies aufgrund der Tatsache dass ein Fahrzeug in einer Gbr nicht einem Gesellschafter zugeordnet werden kann, Nutzen hat immer die Gesellschaft selbst.


    Die "Mieteinnahmen" der beiden Wohnungen bei denen ich als Eigentümer eingetragen bin ordnet die Mitarbeiterin meinen Einkünften zu obwohl diese nachweislich an die Bauherren GbR gehen und dort mit negativen Einkünften verrechnet wird.
    Mein Standpunkt hierzu ist folgender: Die Mieteinnahmen von 21300€/Anno werden an die Bauherren Gbr abgeführt, meine Einkünfte daraus betragen 21300€/Anno + Negative Mieteinnahmen der Gbr in Höhe von 20000 tsd€ macht 1300€ und davon 25% Anteil an der Gesellschaft macht in der Summe 325€ Einkommen/Anno aus Vermietung und Verpachtung...
    Dem will die Sachbearbeiterin nicht folgen....


    Der Tilgung des Kreditbetrages in Höhe von 1,6mio innerhalb von 3 Jahren "akzeptiert" die Sachbearbeiterin nicht, sie will fiktive Einkünfte zugrunde legen, einen derartigen Fall "hatte sie noch nie...".
    Mein Standpunkt hierzu: Die Rückzahlung wurde von der kreditgebenden Bank gefordert, die Verkäufe der Wohnungen sind direkt mit dem Kredit verrechnet worden, ich habe nachweislich keine Beträge daraus erhalten.


    Was meint ihr, einen "Titel" werde ich nicht unterschreiben solange das Verfahren noch anhängig ist, oder ?


    Wie verhält es sich mit dem KFZ ? Ich selbst hatte noch nie ein Auto... Kann das JA in dem Fall einen geldwerten Vorteil ansetzen?



    lg Thomas

    Das passende Stichwort nennt sich Kontinuität,


    derjenige der das Kind überwiegend betreut hat wird erstmal weiterhin betreuen, bei ganz kleinen Kindern kommts natürlich auch darauf an ob gestillt wird und welche Bindung zur Mutter vorhanden ist.


    Es herrscht die Meinung vor dass die Frau per se bestimmen kann dass das Kind zu ihr soll, dies ist aber nicht der Fall.


    Wenn z.B der Vater die Betreuung über längere Zeit wahrgenommen hat und das auch nachgewiesen werden kann dann stehen die Chancen nicht schlecht dass Kinder beim Vater verbleiben wenn die Mutter weg ziehen will.


    Was die Kündigung betrifft kommts drauf an wie der Mietvertrag gestaltet ist, normalerweise stehen beide Eheleute im Vertrag, einseitig kann der nicht gekündigt werden.


    Ihr habt wahrscheinlich gemeinsame Sorge, das Aufenthaltbestimmungsrecht obliegt euch gemeinsam, wenn keine Einigung darüber getroffen werden kann dann muss letztendlich ein Gericht darüber entscheiden wo das Kind künftig lebt.


    Geh mal zum JA und erkläre dort dass du selbst die Betreuung seit Geburt übernommen hast, wenn weitere Familiäre Bindungen (Großeltern, Verwandte etc) vorhanden sind dann stell dies auch dar.


    Oft scheitert es aber daran dass die Kinder überwiegend von der Mutter betreut werden und die Väter weiter arbeiten.


    Stell dir selbst aber die Frage ob du tatsächlich das Kind betreuen willst und kannst oder ob es "nur" um einen Machtkampf geht... Manchmal ist es besser für ausreichend Unterhalt zu sorgen und den Umgang entprechend wahrzunehmen und damit dem Kind zu helfen.


    Gruß Thomas

    Bei der Düsseldorfer Tabelle ist großer Fehler enthalten...


    Sie berücksichtigt nicht wieviel Geld den Kindern tatsächlich vorher in der Familie zur Verfügung stand.


    Ich habe selbst einen Mitarbeiter der hat 1600€ Netto, seine Frau hatte 430€ als Nebenjob, mit Kindergeld ergibt das ~2400€ Einkünfte / Monat.


    Darauf entfielen 890€ Miete, 400€ Essen, 240€ Fahrzeugkosten um zur Arbeit zu fahren, 200€ Versicherungen, 190€ Nebenkosten der Miete, 150€ Kleidung, 200€ Sprit/Monat für den Arbeitsweg.
    Fixe Kosten also 2270€ / Monat macht 130€ Überschuss für alle anfallenden Dinge (Haushaltsgeräte, Hausrat, Urlaube etc...)


    Den Unterhalt nach der Trennung für die beiden Kinder kann der Mitarbeiter garnicht leisten, die Frau lebt nun in Harz IV und er hatte die letzten Monate Lohnpfändungen weil er nichts mehr bezahlen kann und ihm nichts mehr übrig bleibt...



    Für mich sähe die Rechnung anders aus...


    Ich würde das Einkommen vor der Trennung anteilig auf die Personen umrechnen, und zwar die Einkünfte die das tägliche Leben betreffen:
    Kleidung + Essen + Überschuss vom Einkommen = 680€ / 4 = 170€ pro Person, für 2 Kinder also 340€.


    Wir versuchen hierzulande krampfhaft den Mehrbedarf von 2 Getrennten Paaren dem Unterhaltschuldner aufzubürden, dies ist aber oft garnicht machbar, 2 Mieten, 2x Nebenkosten, 2x KFZ usw stellen numal im Leben die größten Ausgabepositionen dar, diese können überhaupt nicht geleistet werden, es sei den man hat 2 Vollzeiteinkommen.


    Gruß Thomas

    Nochwas...


    der Unterhalt kommt in den wenigsten Fällen den Kindern zugute wenn der betreuende Elternteil mit Harz V lebt, der Unterhalt wird nämlich auf den Harz V Bezug angerechnet.
    Laut Statistik sind nahezu 40% der Alleinerziehenden auf Harz IV Leistungen angewiesen, man kann davon ausgehen dass die Kinder ebenso diese Leistungen beziehen.


    Genau da liegt aber der Widerspruch in der "Rechnung" der Bertelsmann Stiftung über Kinderarmut.


    Wenn der Unterhalt angerechnet wird dann steht der Harz IV Familie nicht mehr Geld zur Verfügung. Egal ob der Unterhaltsschuldner zahlt oder nicht.


    Dies würde sich dramatisch ändern wenn a) der Unterhalt nicht angerechnet würde, b) der Unterhaltspflichtige den Unterhalt anteilig seiner Betreuungszeiten kürzen könnte und c) der "Leistungsfähige" den geleisteten Unterhalt steuerfrei leisten könnte.


    Gruß Thomas

    Also ich hab mir übers Wochenende mal versch. Statistiken zum Unterhalt angeschaut, aktuell ist es wohl so dass ca. 70% der Unterhaltspflichtigen regelmäßig und in vollem Umfang bezahlen,
    interessanterweise ist diese Zahl bei den nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden wesentlich geringer, ich vermute hier einen kausalen Zusammenhang mit dem Bezug von Harz V.


    Sehr aussagekräftig ist nämlich der Unterschied bei den Unterhaltspflichtigen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit,
    80% der Erwerbstätigen zahlen während nur 32% der nicht Erwerbstätigen zahlen.


    Rechnet man bei den Erwerbstätigen mal die durchschnittlichen Nettoeinkünfte in Deutschland gegen kommt man darauf dass etwa 22% der Erwerbstätigen Männer im unteren Einkommenssegment tätig sind, diese Zahl steht in einem direkten Verhältnis zum Anteil der "nicht Zahler"...


    Umgekehrt lässt sich daraus schliessen dass nahezu 100% der Lesitungsfähigen Unterhaltsschuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen...


    Gruß Thomas

    bissig :


    Ich kann dir diese "Rechnung" an meinem eigenen Fall darlegen:


    Mitgesellschafter einer GbR, zwei gleichberechtigte Gesellschafter nach BGB.


    Beide (!) Gesellschafter sind verpflichtet zu gleichen Teilen für den Erfolg der Firma beizutragen, das ist auch der Sinn einer GbR.


    Angenommen beide Gesellschafter arbeiten 60 Stunden die Woche, der Gewinn beträgt 200tsd € / Jahr und i.d.R machen beide ca 10 Tage Urlaub im Jahr.


    Dann ist das unterhaltsrechtliche Einkommen vor Steuern für jeden Gesellschafter ca. 100tsd €, Nach Steuern ergibt das ein Nettoeinkommen von ca. 65tsd€ / Gesellschafter.


    Jetzt trennt sich ein Gesellschafter von seiner Frau, aufgrund der bisherigen Arbeitsleistung (60 Std/Woche) ist dieser gezwungen - um die Kinder nun zu betreuen - seine Arbeitszeit zu reduziern, 10 Tage Urlaub im Jahr reichen nun nicht mehr aus. (Genau jetzt gibt es nämlich die Synergieeffekte der Familie nicht mehr)


    Da sich die Beiden Gesellschafter verstehen einigen diese sich auf folgendes Modell:


    Es wird eine Arbeitskraft eingestellt und der Gesellschafter mit den Kindern arbeitet in Zukunft nur noch 30 Std die Woche und erhält immer dann Urlaub wenn die Kinder betreut werden müssen.
    Da der andere Gesellschafter nun täglich mehr Arbeiten muss erhält einen höheren Gewinnanteil an der GbR.


    Die Gewinnverteilung wird auf 80/20 vereinbart und somit hat der Gesellschafter mit den Kindern nur noch ein Bruttoeinkommen von 40tsd €/Jahr


    Aus meiner Sicht ist das nicht nur ein legales Modell um Einkommen zu reduzieren sondern es ist auch - gegenüber dem anderen Gesellschafter - gerecht.
    Für die Frau des Gesellschafters mag das so erscheinen als würde der sein Einkommen schön rechnen.


    Zumal viel "Luxus" während der Zeit angeschafft wurde in der der Gesellschafter hohe Einkommen hatte und auch entsprechend Vermögen angehäuft wurde.
    So sind Sportboote, Jetskis, Quads, Motorräder, mehrere Autos und Oldtimer angeschaft worden die selbstverständlich immer noch vorhanden sind aber eben kein Einkommen darstellen.
    Der "aufwändige" Lebensstil ist somit kein Indiz dafür wie hoch das tatsächliche Einkommen ist.

    Durch die Trennung der Verfahren in Deutschland entsteht aber grundsätzlich ein Problem:
    Es ist nicht definiert inwiefern die Erwerbsobliegenheit gegenüber der Betreuung vorrang hat.


    Es stellt sich die Frage ob z.b. der Vater im vorliegenden Falle weiterhin 60 Std / Woche bei 10Tagen Urlaub arbeiten muss um das gleiche hohe Einkommen sicher zu stellen oder ob die Betreuung der Kinder vorrang hat womit diese Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.


    Gruß Thomas

    Naja... Die "Verschleierung", "Verzerrung" oder das "Verschweigen" von Einkünften stellt in der Regel einen steuerrechtlichen Verstoß dar... Die meisten Selbständigen sind diesbezüglich vorsichtig. Der Eindruck entsteht natürlich dann wenn legale Mittel zur Einkommensreduzierung angewendet werden. Diese sind aber im Steuerrecht so vorgesehen, zumal "Stebständig" oft mit großen Einkommen in Verbindung gebracht wird, in der Realität schaut das anders aus, ich kenne nicht wenige Selbständige die nach Abzug der Steuern und der Abgaben 5€ Stundenlohn haben... Das Einkommen entsteht dort oft mit hohen Stundenzahlen, stellt sich die Frage ob ein Selbständiger dauerhaft 72 Stunden / Woche arbeiten muss um weiterhin ausreichend Einkommen zu erzielen...


    Gruß Thomas

    Die Auskunftsklage dient ja zuallererst einmal dazu die entsprechenden Belege und Unterlagen zu bekommen, so wie es aussieht hat der Unterhaltsschuldner diese vorgelegt,


    was nun mit den Unterlagen passiert ist Sache eines Anwaltes, erfahrungsgemäß ist es so dass der Familienrechtler garnicht in der Lage ist die Bilanzen entsprechend auszuwerten und zu beurteilen.
    Je nach Rechtsform des Unternehmens ist es durchaus möglich (Und Legal!) Einkommen zu reduzieren, Verlustvorträge zu machen oder aber Beteiligungen (z.b. GbR) dahingehend zu ändern dass eben ein niedrigeres Einkommen in der St. Erklärung anzugeben ist. Steuerrechtlich ist dies nicht zu beanstanden.


    Liegt die AfA der Bilanz bei? Wurden vom Anwalt die entsprechenden Sachkonten dazu verlangt?


    Weiterhin muss der Lebensstil ja nicht zwingend vom (Erwerbs)Einkommen abhängen, es könnte auch sein dass z.B eine neue Lebensgefährtin dazu beiträgt oder aber mit Vermögen bestritten wird.
    Ein "großes" Auto beweist ja beispielsweise keinen gehobenen Lebensstil...


    Wurde auch über das Vermögen Auskunft verlangt?


    Gruß Thomas

    Stimmt, es ist so dass viele Frauen beim Frisör ihren Traumberuf finden, die Folge ist eben ein geringes Einkommen, der Mann sorgt u.U durch Überstunden für ein Familieneinkommen und keiner macht sich bei der Familiengründung Gedanken darüber was passiert wenn die Trennung ansteht...


    Andererseits bin ich bei einigen Dingen etwas anderer Meinung als die gängige Rechtsprechung...


    Der erste Schritt nach der Trennung besteht darin dass die Kinder üblicherweise zu einem Elternteil ziehen. Man entscheidet dies nach dem Kontinuitätsprinzip, d.h. derjenige der in der Vergangenheit die Kinder betreut hat soll dies prinzipiell erstmal weiter so machen, der Andere erhält den Umgang.


    Hier müsste allerdings nicht auf die Vergangenheit abgestellt werden sondern auf die Situation NACH der Trennung...


    In meinem eigenen Fall war es so dass die Kindesmutter vorher Halbtags gearbeitet hat, da der Kindesunterhalt aber den Kindern zusteht muss die Kindesmutter nun für den eigenen Unterhalt Vollzeit arbeiten (nicht verheiratet)
    Die Mutter gibt die Betreuung der Kinder an 3te ab, Ganztagesschule, Hort und Tagesmutter in den Ferien übernehmen nun die tägliche Betreuung der Kinder. Effektiv hat die Mutter ca. 60 Stunden im Monat mit der Erziehung bzw Betreuung der Kinder zu tun, an den Wochenenden teilen sich Vater und Mutter die Erziehung (alle 14 Tage Umgangswochenende, Regelfall)


    Grundsätzlich müsste man dem Vater hier die Möglichkeit geben sich einzubringen. D.h. der Vater könnte - bei einem vernünftigen Einkommen - nur noch Halbtags arbeiten und die Betreuung der Kinder sicherstellen.
    Dies ist bei mir z.B der Fall, ich bin selbständig und kann meine Arbeitszeiten frei gestalten, mir reichen 3 Stunden Arbeit am Tag durchaus um ein Einkommen sicherzustellen mit dem ich mich und die Kinder ernähren kann.


    Das ist aber kein Regelfall, normalerweise verlangt man vom Vater dass dieser weiterhin Vollzeit arbeitet und primär für den Kindesunterhalt sorgt. Diese Vorstellung beruht lediglich auf der Betreuungssituation in der Vergangenheit, nicht auf der tatsächlichen Betreuung der Kinder bei getrennt lebenden Eltern...


    Durch die Abgrenzung der Verfahren (Unterhalt, Sorge, Umgang) entsteht das Problem dass die Famile als "Ganzes" nicht betrachtet wird, würde man in einem Verfahren für die Kinder eine Lösung finden und in diesem Verfahren sogleich Unterhalt, Fragen der Sorge und der Betreuung zusammen entscheiden dann gäbe es m.E. keine Basis mehr für jahrelange Streigkeiten bei denen die Kinder im Schussfeld stehen und darunter leiden müssen.


    Wäre also das Wechselmodell der Regelfall und beide Eltern könnten ihre Arbeitszeiten so gestalten dass beide zumindest Halbtags arbeiten könnten und beide (!) wären zum Barunterhalt ihrer Kinder verpflichtet (und zwar Anteilig nach der tatsächlichen Betreuungszeit) dann gäbe es nach meiner Auffassung ein geringeres Konfliktpotenzial als bisher...


    Solche Modelle werden in vielen Ländern der EU bereits umgesetzt, in den vielen Ländern sind beide (!) Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Der Unterhalt richtet sich nach der tatsächlichen Bedürftigkeit der Kinder und nach der Leistungsfähigkeit der Eltern, angerechnet auf die tatsächliche Betreuungszeit die jeder leisten kann.


    Es müsste also gleich nach der Trennung eine Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder geben, primär stellt sich die Frage welches Elternteil wieviel Betreuung übernehmen kann (und zwar selbst !)
    Dann müsste auf Basis dieser Betreuungszeiten der Barunterhalt beider (!) Eltern festgelegt werden, beide hätten den Bedarf der Kinder sicherzustellen.


    Gruß Thomas

    Da muss ich dir Recht geben...


    Wir haben hierzulande aber mehrere Faktoren die zu den Problemen führen...


    Punkt 1: Die Bedeutung der wirtschaftlichen Einheit der Familie ist im Zuge der Gelichberechtigung und der Bestrebungen nach mehr KiTa Plätzen in den Hintergrund getreten. D.h. diejenigen Frauen die - wie du selbst sagst - auf den Prinzen warten stehen plötzlich weitestgehend mittellos da weil sie sich vorher keine Gedanken über den Umfang der familiären Kosten und der Synergieeffekte gemeinsamen Zusammenlebens gemacht haben.
    Dass dann primär der Ruf nach mehr Unterhalt kommt ist mit ein Ergebnis dieser Tatsache.


    Mehr Unterhalt kommt aber m.E. nicht den Kindern zugute sondern würde vorrangig die Lebensstellung der Mutter verbessern.
    Übertrieben dargestellt: Eine Mutter die aus einem 100tsd € Einkommeshaushalt nun Alleinerziehend in Harz IV landet wird 1500€ Unterhalt Monatlich für die Kinder garantiert nicht dafür verwenden den bisherigen Lebenstandad der Kinder (!) beizubehalten....


    Punkt 2:
    Trennungen erfolgen m.E. immer schneller und unüberlegter, wenige machen sich über die Folgen für die Kinder gedanken, das persönliche Wohlbefinden, die eigene Freiheit bedeutet vielen mehr als gemeinsam für die Kinder etwas aufzubauen und den Kindern eine vernünftige Kindheit, Ausbildung und ein sorgenfreies Leben zu bieten...
    Patchwork ist mittlerweile ein "Normalzustand" mit den Effekten dass sich neue Partner einmischen, aus der eigenen Unzufriedenheit entwickeln sich Machtkämpfe um das Kind, die wirtschaftliche Situation verstärkt diese Effekte und ganze Familien scheitern an solchen Zuständen.
    Den Kindern wird dieses Bild der "Familie" als normal vermittelt, Konfliktlösungen, Kompromissbereitschaft usw... wird den Kindern so nicht vermittelt. Die Folgen für die Kinder sind erstmal nicht sichtbar, diese kommen erst später zum Vorschein.


    Back Topic:
    Neue Partner ergreifen i.d.R Partei für den eigenen Partner, bei den Trennungs- Streitigkeiten wird das Verhalten des "Gegners" genauestens Betrachtet, je nach Perspektive unterstellt man dem Anderen grundsätzlich dass dieser dem Kindeswohl abträglich ist... Da werden Kinder plötzlich mit "Süssigkeiten" ruhig gestellt, der Andere macht sowieso ständig Fehler in der Erziehung usw... Man hat zuverlässige Quellen die stets über das Verhalten des Anderen berichten... Vlt sollte man sich darüber mal Gedanken machen und sich darauf konzentrieren mit den Kindern und den Eltern tolerant und vernünftig umzugehen...


    @Ironmaik: Ihr dürft nicht vergessen dass der Kindesvater die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mutter hat, ihr rechtfertigt die geplante Verweigerung des Umgangs mit den genannten Vorwürfen, das ist aber so nicht zulässig. Genauso könnte der Kindesvater sagen dass das Kind aus anderen Gründen nicht mehr zu Euch soll... Es ist also nicht so dass die Mutter per se "richtig" erzieht und der Vater grundsätzlich "nur" ein Umgangsrecht hat...
    Es gibt genug Fälle in denen - aufgrund der permanenten Verweigerung der Kindesmutter - die Väter letzendlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen haben...


    Gruß Thomas

    timekeeper :


    (Offtopic, falls net gewünscht bitte löschen...)


    Die Armut entsteht durch die Trennung, Auch höherer Unterhalt würde daran nichts ändern. Ich selbst bin in einer Großfamilie aufgewachsen, habe gelernt Kompromisse im Leben einzugehen und habe auch gelernt dass Vermögen und Einkommen direkt mit den Synergieeffekten einer solchen Familie einhergehen...


    Grob überschlagen spart eine Familie durch das gemeinsame Zusammenleben bei 2 Kindern knappe 500tsd € bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Es ist genau dieses Geld dass den Kindern - bei einer vernünftigen Haushaltsführung - später als Grundlage für die eigene Vermögenssorge zur Verfügung steht.


    Meine Ex ist auch "arm"... Daran ändert auch ein hoher Unterhalt nichts... Nach der Trennung musste Sie erstmal selbst für ihren eigenen Unterhalt aufkommen, das wollte sie aber nicht. Als Begründung führte Sie an sie müsse sich um die Kinder kümmern, kann daher keinen Job annehmen... Durch staatliche Hilfen (Harz V, Wohngeld etc..) hat sie sich über Wasser gehalten aber für die beiden Kinder änderte sich das Leben nun dramatisch...


    Sie lebt nun in einer Sozialwohnung, mit dem entsprechenden Umfeld, trotz hohem Unterhalt reicht das Geld vorne und hinten nicht. Mittlerweile arbeitet Sie in einem schlecht bezahlten Job, hat selbst kaum noch Zeit sich um die Kinder zu kümmern und die Erziehung der Kinder erfolgt nicht mehr durch die Mutter sondern weitestgehend durch Dritte (Ganztagesschule, Tagesmutter, Hort etc...)


    Das "Freizeitprogramm" der Kinder hat sich auch geändert, so war es für beide Kinder früher "normal" mit der Familie Wassersport zu treiben, Urlaube gemeinsam zu verbringen, beide Eltern lebten in einem vernünftigen sozialen Umfeld, man hat gemeinsam das Eigenheim bewirtschaftet usw... Die Kinder haben gelernt und Verstanden dass Eigentum auch Arbeit bedeutet... Man musste am Wochenende auch mal in den Hafen um das Sportboot sauber zu machen, Rasen mähen, Reparaturen am Haus durchführen... Das sind alles Dinge die Kinder prägen und ihnen im Leben weiter helfen...


    Die Armut hat übringens nichts mit dem Realeinkommen zu tun sondern mit dem Vermögen und dem Umgang damit. Ich kenne genug Familien die - durch das Zusammenleben - Vermögen aufbauen können, dies aber getrennt nicht leisten können.


    Gruß Thomas