Nein, ein Unterhalts- Titel besteht nicht...
wie gesagt, 2015 habe ich, nach einer Klage der KM, Auskunft erteilt und seitdem nichts mehr gehört...
gleiches nun 2018 JC und jetzt JA...
Bei uns sind das z.t. hochkomplexe Strukturen wie z.b. Immobilien innerhalb der Familie zusammen gehalten und auch finanziert werden.
So ist es bei uns üblich dass familienfremde Ehepartner aus dem Zugewinn der Familie heraus gehalten werden, bisher hat das System auch immer bei Scheidungen funktioniert und die Ehefrauen/Ehemänner gingen leer aus...
Meine erste Frau wollte damals auch Zugewinn aus dem ehelichen Wohnhaus geltend machen, hatte aber keine Chance weil auch das Haus mir nicht gehörte bzw. ich zwar im Grundbuch stand aber die Stiftung Grundschuld- Besteller im ersten Rang war.
Dieses "System" machen wir seit Generationen, selbst bei Privatinsolvenzen (Firmenpleite Schwager 2001) waren die grundlegenden Vermögenswerte sicher und konnten nicht von den Gläubigern verwertet werden...
Zurück zu dem Satz
Zitat
Übrigens Kindesunterhalt hat vor allem höchste Priorität
Das stimmt so nicht...
Wenn ich Mieteinnahmen habe und muss damit eine Annuität oder sonstige Verpflichtungen bedienen die Grundpfandrechtlich besichert sind, dann haben diese erstmal Vorrang vor dem Unterhalt.
Ansonsten würde ein Vorrang des Kindesunterhalts umgehend zur Insolvenz führen was ja nicht im Sinne des Kindes sein kann weil dadurch der Unterhalt dauerhaft nicht mehr geleistet werden könnte...
Es geht mir ja nicht darum den Kindesunterhalt nicht zahlen zu wollen, es geht schlichtweg darum dass durch die Verweigerung der Bank den Kredit aufrecht zu erhalten eine Situation entstanden ist in der die Bank die Gewinne auf das Kreditkonto gebucht hat und nicht ausbezahlt.
Ich weiß dass Kindesunterhalt VOR Vermögensaufbau steht, die Entscheidung dass der Kredit getilgt werden muss kam aber nicht von mir sondern von der Bank.
Rechenbeispiel:
Du finanzierst 4 Wohnungen a 100tsd €. Eine verkaufst du für 200tsd € um deinen Lebensunterhalt und Kindesunterhalt zu bezahlen.
Anstatt nun 100tsd € auf das Kreditkonto zu buchen und 100tsd aufs Privatkonto erklärt die Bank dass die vollen 200tsd aufs Kreditkonto müssen.
Jetzt hast das Problem dass zwar dein Kredit "nur" noch 200tsd € ist und du noch 3 Wohnungen hast aber das Finanzamt will 50tsd € vom "Gewinn" die du nicht mehr hast.
Also bist du gezwungen noch eine Wohnung zu verkaufen, dein Kredit ist nun getilgt aber nun will das Finanzamt 100tsd von dir die du immer noch nicht Bar rumliegen hast um das Finanzamt zu bezahlen.
Nun springt die Bauherren GbR (also die Familie) ein, lässt eine Hypothek auf die restlichen (Schuldenfreien) Wohnungen eintragen und hilft dir die Steuern zu bezahlen...
Jetzt hast du auf der Vermögensseite nichts mehr stehen, die Bauherren Gbr kassiert die Mieteinnahmen und deine Barmittel sind erschöpft...
Steuerlich hast du "Einnahmen" in Höhe von 200tsd €, Kindesunterhalt kannst aber nicht bezahlen weil die Bank dir den Gewinn nicht auszahlt...
"Theoretisch" hätte nun das JA den Maximalunterhalt festsetzen können weil die Einnahmen steuerlich angefallen sind, praktisch hast du das Geld nicht weil es die Bank kassiert hat.
Um zumindest dieses "Problem" zu lösen habe ich den Vorschlag der Bauherren GbR angenommen und die Hypothek eintragen lassen weil ich, mit dem Höchstsatz der DDT (für Einkommen 2018 gerechnet) sofort in die Privatinsolvenz rutschen würde...
Um das zu umgehen muss ich jetzt also die Steuererklärung 2018 bis zum letzten Tag hinauszögern und versuchen bis dahin wieder liquide zu werden...
lg Thomas