Hallo,
leider muss ich nochmal nachfragen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Also das Jugendamt wird für das Kind auch nicht mehr wirklich tätig. Sprich es kann dem Kind zwar eine Empfehlung geben wie es vorgehen soll um an das Geld zu kommen, aber wenn die Eltern nicht freiwillig zahlen, dann müsste es klagen. Richtig?
Also würde das Jugendamt auch keine Berechnung übernehmen und man müsste doch wieder einen Anwalt beauftragen oder sich eben auf Betrag X einigen?!
Es geht ja in erster Linie darum, dass man als Laie diesen Unterhalt nicht selbst berechnen "möchte". Nicht weil man faul ist sondern eben nicht weiß ob man alles bei der Berechnung bedacht hat. Das Jugendamt ist ja quasi "Experte". Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt
Und wenn man doch den Unterhalt von einem Anwalt ausrechnen lässt, hat der Vater dann Anspruch darauf, dass auch die Mutter ihre Verhältnisse offen legt. Oder müsste das ausdrücklich der Sohn die Mutter auf Unterhalt verklagen?
Vielen Dank nochmal
Sundance