Beiträge von Sundance81

    Hallo,


    leider muss ich nochmal nachfragen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Also das Jugendamt wird für das Kind auch nicht mehr wirklich tätig. Sprich es kann dem Kind zwar eine Empfehlung geben wie es vorgehen soll um an das Geld zu kommen, aber wenn die Eltern nicht freiwillig zahlen, dann müsste es klagen. Richtig?


    Also würde das Jugendamt auch keine Berechnung übernehmen und man müsste doch wieder einen Anwalt beauftragen oder sich eben auf Betrag X einigen?!


    Es geht ja in erster Linie darum, dass man als Laie diesen Unterhalt nicht selbst berechnen "möchte". Nicht weil man faul ist sondern eben nicht weiß ob man alles bei der Berechnung bedacht hat. Das Jugendamt ist ja quasi "Experte". Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ;-)


    Und wenn man doch den Unterhalt von einem Anwalt ausrechnen lässt, hat der Vater dann Anspruch darauf, dass auch die Mutter ihre Verhältnisse offen legt. Oder müsste das ausdrücklich der Sohn die Mutter auf Unterhalt verklagen?


    Vielen Dank nochmal


    Sundance

    Hallo edy,


    vielen Dank für die Antwort.


    Mir reicht auch eine Antwort ab der Zeit wo das Kind 18 wird. Der Vater hat für diesen Monat noch den vollen Unterhalt laut Titel gezahlt.


    Danke auch für die Berechnung. Das mit den 730€ habe ich auch schon gelesen. Allerdings habe ich auch etwas von einem Pauschalbetrag gelesen, der von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden darf. Lt Internet sind das wohl 90€. Er kann allerdings auch höher liegen, wenn das Kind z.B. hohe Fahrtkosten hat. Und das wäre hier der Fall. Es kommt auch nicht auf den Euro an. Es geht nur darum, dass natürlich nicht weiterhin fast 500€ Unterhalt fällig sind, aber das auch Vater und Kind sich keine Gedanken machen ob jetzt wohl zu viel oder zu wenig gezahlt wird. Das Vater Kind Verhältnis ist gut und doch schafft die Mutter es durch unqualifizierte Aussagen eben Bedenken beim Kind einzuräumen, ob es richtig ist, dass der Vater jetzt wirklich nur noch "so wenig" zahlen muss. Eben diese Mutter keinen einzigen Cent zahlt und die ihrem Kind auch gleichzeitig sagt sie bricht den Kontakt ab, wenn sie beim Jugendamt Unterlagen einreichen muss!


    Der Lebensgefährte der Mutter hat dem Kind jetzt den Floh ins Ohr gesetzt, dass man wegen dem Titel überhaupt nichts beim Jugendamt ausrichten kann sonder das es das Pech vom Vater ist und er sich einen Anwalt nehmen muss, wenn er dem Titel nicht mehr nachkommen will. Und da wir schon so einige Ungerechtigkeit erlebt haben sind wir uns da noch nicht mal sicher ob er Recht hat. Auf der anderen Seite haben wir ganz klar gelesen, dass ein Kind die Beratung und auch die Berechnung beim Jugendamt vornehmen lassen kann. Daher meine Frage: Sollte man das Kind zum Jugendamt schicken zwecks Neuberechnung? Oder muss man tatsächlich zum Anwalt?


    Vielen Dank


    Sundance

    Hallo zusammen,


    die Situation ist folgende:


    Der Vater muss Kindesunterhalt zahlen und es gibt auch einen unbefristeten Titel. Jetzt ergeben sich folgende Änderungen: Ausbildungsbeginn des Kindes war zum 01.08.2018. Das Kind erhält auch eine Ausbildungsvergütung von 500€. Der Vater zahlt zunächst trotzdem weiter den vollen Unterhalt (wegen dem Titel). Jetzt wird das Kind im Oktober 18 Jahre alt. Somit tritt eine weitere gravierende Änderung ein. Zusätzlich hat das Kind jetzt eine eigene Wohnung.


    Wenn ich die Rechtslage richtig interpretiere, darf der Mann theoretisch nicht einfach den Unterhalt kürzen, wegen dem Titel. Das Verhältnis zwischen Vater und Kind ist gut. Man könnte sich theoretisch auf Summe X einigen und so lange alle damit einverstanden sind würde auch trotz Titel nichts passieren, korrekt? Wenn das Kind damit plötzlich nicht mehr einverstanden ist, könnte es klagen (wegen dem Titel, der laut Recherche angeblich seine Gültigkeit nicht verliert), auch richtig?


    Vater und Kind möchten beide eine neue Berechnung, damit Rechtssicherheit besteht. Die "Online-Rechner" sind nicht zu gebrauchen. Ein Anwalt ist teuer. Kann das Kind zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung wünschen? Die Mutter ist ja ab jetzt auch zu Unterhalt verpflichtet. Oder wird das Jugendamt dem Kind von der Neuberechnung abraten, weil es sich dann ja schlechter stellt? Der Mann wird den Titel nur los, wenn er dagegen klagt richtig?


    Vielen Dank vorab


    Viele Grüße Sundance

    Hallo,


    danke für die Antworten. Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es geht nur um ein Kind.


    Dieses wird im Oktober 18. Wird aber voraussichtlich 1.8. oder 1.9. eine Ausbildung anfangen. Die Verfahren laufen alle noch.


    Was bedeuten würde, dass ja der Unterhalt dann auch ab Beginn der Ausbildung reduziert werden darf. Wenn der Titel jetzt aber bis zum Beginn der Volljährigkeit befristet wird, würde es ja bedeuten der Vater müsste entweder die im Titel festgelegte Summe zahlen oder aber er müsste eine Änderungsklage einreichen. So haben wir es zumindest verstanden. Oder wie würde sonst das Azubigehalt damit verrechnet? Wir wundern uns halt warum jetzt auf einmal ein Titel unterschrieben werden soll so kurz vor dem 18 Geburtstag. Die Mutter erhofft sich davon einen Vorteil. Sonst würde sie darauf ja nicht kommen.


    Übrigens sieht die Mutter jetzt schon zu, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss. Sie hat sicherheitshalber diesen Monat ihren 400€ Job gekündigt. Damit sie nicht zahlen muss. Es ist leider wirklich so.


    Also stehen die Chancen eher schlecht, dass man den Titel nicht unterschreibt und vor Gericht Recht bekommt? Eben vor dem Hintergrund, dass in Kürze ja sowieso schon Änderungen anstehen.


    Der Titel würde dann aber (selbst wenn er befristet wird) auch weiterhin bestehen? Oder verfällt er dann komplett, wenn das Kind meint das der Titel unnötig ist?


    Danke

    Hallo zusammen,


    ich brauche mal euren Rat.


    Der Vater des Kindes zahlt immer pünktlich seinen Unterhalt und das Kind lebt bereits seit zwei Jahren bei der Mutter. Es gab nie einen Titel. Jetzt wurde der Unterhalt angepasst (Mutter des Kindes hat es eingefordert). Das ist auch völlig in Ordnung. Allerdings möchte sie jetzt, dass der Vater einen Titel unterschreibt und das obwohl 1. das Kind in 8 Monaten volljährig wird und 2. das Kind seine Schulausbildung in diesem Jahr beendet und eine betriebliche Ausbildung anfangen möchte. Das sind ja beides zwei Faktoren die sich auf den Unterhalt auswirken.


    Ein Unterhaltstitel ist sicherlich in manchen Fällen sinnvoll. Aber in diesem Fall kommt es uns eher wie Schikane vor.


    Wenn wir es richtig verstanden haben kann man den Titel bis zum erreichen der Volljährigkeit befristen. Was würde dann passieren? Müsste das Kind dann aktiv werden oder könnten sich Vater und Kind auf die Unterhaltssumme (im Rahmen der DDT) einigen?


    Sollte das Kind im Sommer eine Ausbildung anfangen und Geld verdienen kann der Unterhalt ja ebenfalls angepasst werden. Falls der Vater jetzt aber einen Titel unterschreibt ist ja theoretisch verpflichtet trotzdem den festgelegten Betrag zu zahlen. Ansonsten müsste er eine Änderungsklage (kostet sein Geld) einreichen. Richtig?


    Wie kann man in diesem Fall seine Chancen vor Gericht sehen, falls er den Titel nicht unterschreibt?


    Vielen Dank

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Der 18 jährige Sohn wird jetzt für ein Jahr den Bundesfreiwilligendienst absolvieren und ist aufgrund des Verdienstes nicht auf Unterhalt der Eltern angewiesen. Ab Sommer/ Herbst 2017 möchte er aber studieren und wird sich dafür ein kleines Zimmer anmieten. Er ist ab da wieder auf den Unterhalt der Eltern angewiesen. Der Vater kann und will auch zahlen. Die "Mutter" verdient extra unter der Selbstbehaltsgrenze. Das gibt sie auch ganz offen zu, weil sie nicht einsieht mehr zu arbeiten und nichts davon zu haben.
    Frage 1: Kann man jetzt im Vorfeld schon versuchen, dass die Mutter eine Vollzeitstelle annehmen muss? Denn grundsätzlich hat sie ja auch Unterhaltspflichten.
    Des Weiteren wird sie dieses Jahr ca. 40.000 € aus einem Hausverkauf erhalten. Hat man die Möglichkeit, dass sie evtl. von diesem Geld ihren Unterhaltspflichten nachkommen muss? Irgendwie kann es doch nicht sein, dass immer alles nur am Vater hängen bleibt.


    Vielen Dank Vorab für hilfreiche Antworten

    Das mit der Gerechtigkeit ist leider wahr. Danke für den Tipp mit der Bank. Das werden wir versuchen. Vielleicht lassen die sich tatsächlich für einen begrenzten Zeitraum darauf ein.


    Ob am Tag der Hochzeit das gleiche Vermögen vorhanden war kann ich leider nicht sagen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das jetzt aber auch nichts mehr mit dem Hausverkauf zu tun. Die Scheidung ist komplett durch mit jeglichem Vermögensausgleich. Das Haus wurde während der Ehe gebaut und da haben beide gleich viel reingesteckt. Somit wird der "Erlös" jetzt auch gleich unter beiden aufgeteilt. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege ;-)


    LG

    Hi,


    danke für die Antwort. Das mit dem Kindesunterhalt ist auch völlig verständlich und das Kind soll auch definitiv bekommen was ihm zusteht. Es wäre nur eine Möglichkeit gewesen, darüber an das Geld zu kommen. Was die Ex ja freiwillig nicht zahlen möchte.


    Ich weiß das führt rechtlich schon sehr weit, aber stehen die Chancen gut, dass sie auch wirklich zahlen muss? Sie geht nur 19 Std arbeiten, damit sie für das andere Kind (über 18) nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann. Aber letztendlich muss es doch auch irgendwo mal Gerechtigkeit geben. Oder besteht zumindest die Chance, dass der Mann nach dem Verkauf des Hauses einen größeren Anteil bekommt... Quasi als Ausgleich, weil sie im Moment nicht in der Lage ist zu zahlen?
    Der Grund warum er nicht zum Anwalt gehen möchte ist, dass er damit rechnet mal wieder der Verlierer zu sein und auf allen Kosten sitzen zu bleiben. Was die Lage ja noch mehr verschlimmern würde.


    MfG
    Sundance

    Hallo zusammen,


    ich benötige einmal dringend euren Rat. Folgende Situation:


    das Ehepaar ist bereits geschieden sie lebt seit über einem Jahr nicht mehr in dem gemeinsamen Haus (beide stehen im Grundbuch, beide haben den Kreditvertrag unterschrieben) Er ist jetzt auch ausgezogen (Mietwohnung) und das Haus ist bereits für den Verkauf ausgeschrieben (es läuft total schleppend und mit einem Verkauf ist mindestens die nächsten 3-4 Monate nicht zu rechnen). Bisher hat der Mann die laufenden Kosten alleine getragen, weil er dort auch gewohnt hat. Jetzt möchte er selbstverständlich, dass sich die Exfrau an den Kosten beteiligt (der Verkauf und sein Auszug waren über ein 3/4 Jahr bekannt). Da er unterhaltspflichtig für ein Kind ist hat er vorgeschlagen die Kosten gegeneinander aufzurechnen. Sie hat sofort mit einem Anwalt gedroht. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es nicht darum geht, dass er sich vor dem Kindesunterhalt drücken will!!! Sie möchte sich aber nicht freiwillig an den Kosten für das Haus beteiligen. Somit wäre er jetzt in der Situation, dass er Miete, Kindesunterhalt und die Kosten für das Haus zahlen muss. Hat irgendjemand Erfahrung was man in so einem Fall machen kann?Der Gang zum Anwalt ist finanziell absolut ausgeschlossen.


    Ich würde mich freuen, wenn jemand einen guten Tipp hat.


    Danke!!!