Ja, dann wärst du knapp drunter und somit ein Mangelfall.
Du könntest den Unterhalt prozentual kürzen.
Allerdings ist die Frage, wie deine Exfreundin darauf reagiert.
Ja, dann wärst du knapp drunter und somit ein Mangelfall.
Du könntest den Unterhalt prozentual kürzen.
Allerdings ist die Frage, wie deine Exfreundin darauf reagiert.
Hey, bisher zahle ich 500€ Unterhalt. Kind ist 14. Titel o.ö. gibt es keinen. Ich überlege, ob ich den Titel möchte, WEIL wir Wohngeld beantragt haben und die Wohngeldstelle uns mit Titel mehr Wohngeld bewilligen würde.
Das mit den 500 € kommt schon ungefähr hin. Nach der DT ist die Stufe 3 522 € und die Stufe 2 493 €.
Titel würde ich nicht empfehlen, da du den nur schwer wieder los wirst, wenn das Kind 18 wird. Das führt nur zu Problemen.
Bei 3 Kindern kann man eine Einkommensgruppe herabstufen in der DT.
Na ja, das JA braucht ja nur das Kind fragen, ob es mit der Weitergabe einverstanden ist.
Das Jugendamt ist weder dir noch der Mutter zur Übersendung der Einkommensunterlagen verpflichtet und auch nicht berechtigt. Den Beratungsanspruch hat ab der Volljährigkeit ausschließlich das Kind. Soweit das Jugendamt die Auskunftsabforderung für das Kind übernimmt, schuldet es lediglich eine Auskunft über die Ausbildungssituation des Kindes. Und natürlich auch über die Adresse.
Das stimmt sicherlich rein rechtlich.
In der Praxis kenne ich es allerdings so, dass das Jugendamt die Unterlagen schon auf Nachfrage übersendet.
Sollte das hier nicht funktionieren, muss man sich an das Kind wenden.
Ja, du musst es sowieso einreichen. Kannst du also ruhig jetzt machen.
Warte erst mal ab, ob sie dir die Unterlagen der Mutter schicken. Vielleicht haben sie sie noch gar nicht.
Wenn dann die Berechnung kommt, ohne die Unterlagen, kannst du ja noch mal um die Unterlagen bitten, da du die Berechnung sonst nicht überprüfen kannst. Wie schon gesagt, zahlen musst du dann auch nicht.
Ich würde das Verlangte hinschicken, sofern du dazu verpflichtet bist.
Dann würde ich die Berechnung abwarten.
Zahlen würde ich erst wenn,
1. die Berechnung richtig ist und
2. die Unterlagen der Mutter dir vorliegen.
Bzgl. der Unterlagen kannst du sie auch von deiner Tochter direkt anfordern mit dem Hinweis, dass sie zur Mithilfe verpflichtet ist und diese Unterlagen beibringen muss. Ansonsten brauchst du nicht zu zahlen.
PS: Das Jugendamt hat nur noch beratende Funktion.
Fragebögen von Jugendämtern, welche die Guthabenhöhe abfragen, sind mir nicht bekannt.
Wurde bei mir IMMER abgefragt. Und wenn man in den Foren hier mitliest, kommt das da auch immer wieder.
- Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz: Art, Baujahr, Größe ...
- sonstiges Vermögen: Bezeichnung und Vermögenswert
Das Einkommen der Mutter aus Wohnvorteil ist irrelevant, wenn die Kinder überwiegend bei ihr leben.
Warum ist das so?
Ich habe das schon mal gehört, da wohnte eine Mutter mietfrei bei ihren Eltern.
Müsste der Wohnvorteil nicht bei beiden Parteien gleichermaßen angewandt werden? Sie hat dadurch ja mehr Geld zur Verfügung.
Ich würde argumentieren, dass sich das ausgleicht.
Du hast 1000 € Mieteinnahmen, deine Frau hat einen Wohnvorteil von 1000 €.
Meine Frau hat das doppelte Einkommen, aber beteiligt sich an keinerlei Kosten.
Wie ist das zu verstehen? Arbeitet sie? Andererseits schreibst du, sie ist nur zu Hause.
Was ist denn mit der Informationspflicht der Tochter gegenüber dem Vater bzgl. dem mütterlichen Einkommen?
Gauss Für die Vorauszahlung muss man glaubhaft machen, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Das liegt hier vor.
Aber es muss vorher eine Anhörung der Eltern stattfinden!
§ 36 (1)
Gegen das Vorgehen des Kindes ist mMn nichts einzuwenden.
Was ich nicht verstehe ist, warum es zu diesem Vorausleistungsverfahren kam?
Normal wäre doch:
- Bafög abgelehnt
- Tochter wendet sich an Vater und Mutter wg. Unterhalt.
Erst wenn der Vater sich dann weigert zu zahlen, kann man ja Vorausleistung beantragen.
Dabei werden dann auch zunächst die Eltern nochmals befragt.
Was der Anwalt noch machen müsste ist, die Tochter um die Einkommensunterlagen/Steuerbescheid der Mutter bitten. denn sonst kann man den Unterhalt nicht korrekt berechnen. Die Tochter ist hier auskunftspflichtig.
Vielleicht sollte man sich auf die 632 € einlassen, bevor die Tochter sich einen Anwalt nimmt und der 930 € fordert?
Der Antrag meiner Tochter wurde abgelehnt und daher bin ich zur Zahlung des Bedarfsbetrages verpflichtet. Ohne jegliche Transparenz wurde geschrieben:
Paragraph 12 Abs. 2 Nr.1
Bafög. € 632,00
Nur, damit ich das richtig verstehe, das Bafög Amt hat den Antrag abgelehnt?
Vermutlich, weil du zu viel verdienst?
Oben schreibst du, dass du eine "Zahlungsaufforderung in Höhe von € 4.424,--" bekommen hast.
D.h. die Vorausleistung läuft schon seit 7 Monaten. Wurdest du damals informiert?
Hey,
ich habe noch nie einen Bescheid gesehen, ich weiß lediglich, daß er abgelehnt wurde, damit die Schule besucht werden kann
von meiner Tochter, ging das Amt in Vorleistung...und das soll ich jetzt seit letzten September nachzahlen, bzw. ab 01.04.23
632,-- pro Monat an das Amt überweisen.
Das verstehe ich nicht wirklich.
Was wurde abgelehnt? Bafög?
Setze mal richtige Satzzeichen, bitte.
Was genau steht denn in dem Schreiben vom Bafög Amt?
Ist dort eine Berechnung? Welche?
Wie schon geschrieben, das Kindergeld steht komplett der Tochter zu.
Das muss die Mutter weiterleiten.
Wieviel Bafög bekommt sie denn regulär, also ohne Vorausleistung?
Hast du den Bafög-Bescheid?
Wie kam es zu der Bafög Vorausleistung?
Ich könnte mir denken, dass die Tochter Bafög Vorausleistungen erhalten hat und der Vater diese nun zurückzahlen soll?
Ansonsten gilt:
930 €
./. Bafög
./. Kindergeld
-------------------
= Unterhalt
Da die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt, ist da wohl wirklich nichts zu holen.
Ich wüsste nicht, was der Anwalt da argumentieren könnte. Höchstens vielleicht, dass die Tochter ihre Ausbildung nicht zügig an die Schulausbildung angeschlossen hat.
Wieviel Bafög bekommt die Tochter denn?
Meines Wissens ist ein Minijob nicht auf den Unterhalt anrechenbar.
Insofern muss er den Unterhalt nachzahlen, da er ja gefordert wurde.
"einfach Glück gehabt" ist nicht.
Leider sind die JÄ hoffnungslos überfordert, da muss man immer wieder selber tätig werden.