Beiträge von Gauss

    Ich möchte dir noch raten, im Vorfeld keinerlei Zusagen oder Absprachen zu treffen.

    Warte ab, bis du alles mit einem Anwalt durchgesprochen hast.

    Es ist oft so, dass man am Anfang einer Trennung den Gedanken hat, man könnte vieles einvernehmlich regeln. Das gelingt selten. Wenn du erst mal böse Briefe vom Anwalt deines Mannes bekommst, ändert sich das. Ist leider so.

    Sprich erst mal klar die Trennung aus und führe sie praktisch durch.

    Worauf man da achten sollte, kannst du durch suchen nach "trennungszeitpunkt beweisen scheidung" rausfinden.

    Parallel suche dir einen Anwalt/Anwältin.

    Sichere Dokumente, Kontostände, etc.

    Wenn du dann noch Zeit hast, kannst du auch mal zum JA gehen.

    Aus Sicht des Mannes kann ich das gut verstehen. ;-)

    Du hast da nämlich die deutlich besseren Karten, mit minderjährigen Kindern.

    Also kannst du erst mal relativ entspannt sein.

    "Kindesentzug" wegen Auszug mit Kindern ist Quatsch.

    Ich würde dir schon zu einem Anwalt raten, du erscheinst da recht unbedarft.

    JA ist auf jeden Fall eine gute Idee.

    Lass dich von deinem Mann nicht einschüchtern. Er weiß vermutlich genau, was ihm "blüht".

    Wie kommt denn der Trennungsbeginn Januar 2022 zustande?

    Entscheidend ist eine nachweisbare Trennung, also entweder zieht einer aus, oder man trennt sich räumlich im Haus.

    Es darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr gebe, also auch kein gemeinsames Konto.

    Solange das nicht geschehen ist, hat das Trennungsjahr nicht begonnen.

    Ja, egal.

    Du könntest es so machen:

    Solange die Ausbildung läuft, anbieten, dass sie bei dir wohnt.

    Wenn sie das nicht will, gibt es eben keinen Unterhalt.


    Sobald dann das Studium beginnt, bitte um den Bafög Bescheid (auch wenn es da vielleicht nichts gibt).

    Erst dann gibt es Unterhalt.

    Der Vater könnte u.U. noch eie Stufe höher gestuft werden, wenn er nur eine Unterhaltsverpflichtung hat.

    Das ist nicht relevant, da sie nicht mehr zuhause wohnt.

    Insofern sind dann 680 € korrekt.


    Als Studentin muss sie dann Bafög beantragen.

    Evtl. geht das auch schon jetzt? Schüler-Bafög? Keine Ahnung.

    Man könnte höchstens argumentieren, dass sie ja auch zu Hause "umsonst" wohnen könnte, dann also Naturalunterhalt bekommt.

    So hätte man einen Trumpf in der Hand, um den Unterhalt zu drücken, falls das gewünscht ist.

    Ja.

    Nebenbei: Von den 588 darfst du noch das halbe KG abziehen.


    Da du für deinen Sohn der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegst, musst du den Unterhalt weiterzahlen, auch wenn du nur halbtags arbeitest, würde ich sagen. Dein neues Kind ist schon 2 Jahre alt und könnte theoretisch in eine Betreuung.

    Bis 21 kann das JA erwachsene Kinder beraten. Aber wie gesagt, das kommt hier eher nicht in Frage.


    Die Frage ist schon, warum hat sich das so entwickelt?

    In dem Alter ist man normalerweise voller Energie und will sein eigenes Leben beginnen.

    Sind evtl. Drogen im Spiel? Oder irgendein emotionaler Ausnahmezustand (Liebeskummer ...)?

    Wie auch immer, wenn das Kind nicht will, kann man nichts machen.

    Das ist fies!

    Ans Jugendamt würde ich mich nicht wenden. Die stehen eher auf Seiten des Kindes und versuchen dann Vermittlung, Gespräche etc., was sich sicher lange hinzieht, auch weil dort immer Personalmangel herrscht.

    Ich würde alles dokumentieren (Fotos, Schriftwechsel mit Tochter),das Ganze mit einem Anwalt besprechen und dann konkrete, rechtssichere Fristen setzen. Anders wird es wohl nicht gehen.


    Bei 950 € brauchst du vermutlich auch keinen Unterhalt zahlen.


    Aufpassen würde ich, dass sie sich dann nicht bei den Großeltern einnistet. Da solltest du auch mit denen sprechen.

    Es könnte evtl. problematisch werden bei der Definition des "echten 50-50-Wechselmodells".

    Was ich manchmal lese ist, dass es quasi "beinahe" ein 50-50 Modell ist, die Kinder aber doch irgendwie mehr der Mutter zugeordnet werden und dadurch der Vater Unterhalt zahlen muss.

    Ich kenne mich mit den Details leider nicht aus.

    Rein theoretisch muss es deine Tochter machen. Von beiden Elternteilen die Gehaltsnachweise und die übrigen Angaben einholen und dem jeweils anderen übermitteln.

    Praktisch ist es am einfachsten, wenn deine Tochter zum JA geht und sich dort beraten lässt. Das JA kann dann stellvertretend von beiden Elternteilen die notwendigen Infos einholen.

    Wichtig ist natürlich dann hinterher, die Berechnung zu überprüfen.