Beiträge von Gauss

    Das zusammengerechnete Einkommen der Eltern von 3.950,00 € ist der Berechnung

    des Kindesunterhalts zugrunde zu legen.

    Falsch.


    Der Kindesvater ist aufgrund seines Einkommens (2.800,00 €) verpflichtet, Kindes-

    unterhalt nach Einkommensgruppe 4 (456,00 € abzüglich des hälftigen Kindergeldes

    von 109,50 €) zu zahlen.

    Richtig.


    Die Differenz ist von der Kindesmutter zu tragen.


    ???

    Die Mutter leistet ihren Unterhalt doch durch Betreuung und Unterkunft etc. ab.

    Es wurde in der Brief der Gegenseite in die Berechnung geschrieben, das der Kindesunterhalt auf das Gesamteinkommen von beiden gerechnet wird (kam 7 raus) und er nur die 4 bezahlt, und des Restbetrag wurde ihr beim Einkommen abgezogen.

    Verstehe ich nicht.

    Das Gesamteinkommen wird mMn nur genommen, wenn das Kind über 18 ist.

    Ex erklärt hat, dass einige Teile des Vermögens nicht geklärt sind und wir uns deshalb nicht scheiden lassen können.

    Das ist doch Quatsch.

    Man kann sich trotzdem scheiden lassen.

    Spätestens nach 3 Jahren auch dann, wenn einer die Scheidung verweigert.

    §1566 Abs. 1 BGB


    So ganz verstehe ich das Problem nicht.

    Das ist doch fast das Normale, dass zwei Partner zusammen ein Haus besitzen.

    Wenn sie sich nicht einigen können --> Versteigerung.

    Ein Anwalt sollte sowas doch gerne machen, da man damit was verdienen kann, oder?

    Wo ist das Problem?

    Im Grunde ja.

    Zunächst mal muss der Vater das Geld nun an die Tochter auszahlen, nicht mehr an die Mutter.

    Dann ist es so, dass der Unterhalt von Vater UND Mutter gezahlt werden muss, anteilig nach ihrem Verdienst.

    Unterhalt nach DT aus Summe beider bereinigter Einkommen.

    Allerdings ist es dabei so, dass keiner mehr zahlen müsste, als wenn er nur alleine zahlen muss. Also wird es sicher nicht mehr werden, eher weniger (Kindergeld wird voll abgezogen, nicht mehr nur zur Hälfte).

    Wenn ein Forenmoderator eine ganze Berufsgruppe diffamiert und behauptet, dass diese "in der Regel" (sic!) nicht die Kenntnisse haben, ihre Arbeit zu machen, dann ist das in Ordnung?

    Ich denke, dass sie i.d.R. schon die Kenntnisse haben, aber sie einseitig zugunsten ihres Klienten anwenden.

    Das muss man wissen und darf das nicht einfach so hinnehmen, sondern muss selber rechnen, oder sich Hilfe holen.

    Es sind 2 Baustellen:


    1. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert rückwirkend für 1 Jahr den Unterhaltsvorschuss von mir zurück...

    Zu Recht, es sind ja Schulden.

    Allerdings könntest du das vermutlich stunden, wenn du so wenig zur Verfügung hast.

    --> Brief ans Amt, wie deine Anwältin vorschlug.


    2. Ab jetzt, Erbringung de Mindestunterhaltes aus meinem Zugewinn heraus....

    Was hat sich denn jetzt geändert, dass du ab jetzt zahlen sollst?

    Was wäre mit einem Gutachten gewonnen?

    Dein Mann wird sagen: Nö, akzeptiere ich nicht.


    Mein Gedanke wäre, deine Anwältin sollte ihm eine Frist setzen, bis zu der er sich verbindlich äußern soll, was mit dem Haus geschieht.

    Wertsteigerung auf Grund von Immobilienblase oder Inflation zählt auch.

    Das ist genauso, wie wenn du Geld hast und dafür während der Ehe Zinsen bekommst. Diese Zinsen sind eine Einnahme, ein Zugewinn während der Ehe, genauso wie die Wertsteigerung des Hauses ein Zugewinn während der Ehe ist.

    Es muss also nicht eine aktive Renovierung sein.

    Ich sehe hier das Problem, sich auf den aktuellen Wert des Hauses zu einigen.

    Der Mann wird einen möglichst niedrigen Wert begutachten lassen, z.B. von einer Bank.

    Die Frau wird einen möglichst hohen Wert begutachten lassen, z.B. von einem Makler.

    Wie wird das dann entschieden?

    Wenn das vor Gericht geht, wie entscheidet sowas ein Richter?

    Das Haus ist Zugewinn und gehört euch also jeweils zur Hälfte.

    Wenn deine Frau will, kann sie verlangen, dass sie die Hälfte des Wertes bekommt.

    Da du das Geld vermutlich nicht hast oder aufbringen kannst, muss es dann wohl verkauft werden.

    Umgekehrt wird es noch weniger gehen, also dass sie das Haus bekommt und sie dich auszahlt, da sie sich das nicht leisten kann.


    Sorgerecht habt ihr beide, das bleibt so, Umgang müsst ihr euch irgendwie einigen.


    Kindesunterhalt musst du zahlen, das sind festgelegte Sätze (--> Düsseldorfer Tabelle).

    Dazu ein Jahr Trennungsunterhalt für deine Frau, danach evtl. noch nachehelichen Unterhalt.


    Such dir auf jeden Fall schnell einen guten Anwalt!

    Hallo TI,

    bitte benennen Sie die Rechtsgrundlage, auf welcher der Fragesteller aktuell berechtigt sein soll, den Unterhaltstitel heraus z verlangen.

    Herausgabe kann man mMn nur verlangen, wenn kein Unterhaltsanspruch mehr vorliegt. Dann gilt § 371 BGB.

    Liegt noch ein Anspruch vor, muss man ein Abänderungsverfahren beim Familiengericht durchführen.

    Oder?