Beiträge von irene55

    Hallo Alex,


    danke ersteinmal für die Auskunft, mir geht es vor allem darum, das mein Mann nicht am Zugewinn beteiligt wird, da sein Einkommen im Verhältnis zu meinem sehr gering ist. Ich lasse ihn am Wochenende bei mir schlafen, aber wir essen noch zusammen. Auch bekommt er mein Auto, um zur Arbeit zu fahren.
    Mir geht es vor allem um die weitere Prozedur. Kann mein Mann beispielsweise zum Anwalt gehen so das ich jetzt auskunftsplichtig bin über mein Einkommen oder kann er irgendwie anders Kenntnisse über mein Vermögen bekommen. Ich möchte natürlich meinen Mann schon beteiligen, aber nicht mit der Hälfte des Einkommens, das wäre einfach zu viel.
    Gruss,
    Irene

    Hallo Ihr Lieben,


    mein Mann ist vor kurzem, d.h. am 1.4. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hat aber ab und an noch bei mir geschlafen und ist auch noch nicht umgemeldet. Ich lasse ihn bei mir schlafen, weil er von mir aus besser zu Arbeit kommt..aber ausschließlich am Wochenende.
    Vor kurzem erfuhr ich, das ab dem 1.9. ein neues Scheidungsrecht gilt, bei dem ich Auskunftspflichtig werde bezüglich meines Vermögens. Als Unternehmerin konnte ich deutlich mehr Gewinn erzielen als mein Mann. Wenn ich nun nach einem Jahr, also am 1.4.2010 die Scheidung einreichen möchte, werde ich dann auskunftspflichtig und muss womöglich meinen Mann den Zugewinn auszahlen? (wir leben in Gütergemeinschaft ohne Ehevertrag).
    Vielen Dank für Eure Auskunft,
    Irene.