Beiträge von gobberblast


    "Für diese Frau zahl ich nichts. Dann hör ich auf zu arbeiten."
    Der SB machte sich eine Gesprächsnotiz.


    Der Pflichtige reduzierte dann in Absprache mit seinem Arbeitgeber seine Arbeitszeit und ein Gericht verurteilte ihn auf Grund dieser Gesprächsnotiz zu EU aus fiktivem Einkommen und legte das Einkommen zu Grunde, das er vorher hatte.


    Wäre er still und heimlich zu einem Arzt gegangen und hätte sich bescheinigen lassen, dass es aus gesundheitlichen Gründen ratsam wäre, kürzer zu treten, dann wäre das nicht so gelaufen.


    Gibt es dazu mal ein Aktenzeichen, denn irgendwie kann ich das nicht so recht glauben.
    Eine Erwerbsobliegenheit besteht nur beim Kindesunterhalt - bei allen anderen Arten aber nicht.
    Somit kann es beim Elternunterhalt auch kein fiktives Einkommen geben.

    Hallo!
    "ja, die Wohnung gehört mir, eine räumliche Trennung will ich um einen Rosenkrieg und die Psychische Belastung für meine Nochfrau und mich zu vermeiden."


    Das funktioniert aber nur so lange, wie auch besagte Nochfrau sich an diesen Ansatz gebunden fühlt.
    Es könnte ihr ja auch einfallen einfach mal ohne Mietzahlungen weiter wohnen zu bleiben. Die dann nötige Räumungsklage kostet Zeit und Geld - und zwar vorallem erstmal das des klagenden. Ob die Kosten dann beitreibbar sind wird sich zeigen.
    Wenn SIE jetzt wie beschrieben in eine Ferienwohnung ziehen, dann haben Sie damit dokumentiert auf Ihre Wohnrecht in der Wohnung zu verzichten. Das ist nicht so einfach umkehrbar - sie werden ab diesem Moment als Vermieter der Wohnung behandelt - mit allen Konsequenzen.


    "Darf ich ein Auto ohne Ihr einverständnis verkaufen und Einrichtungsgegenstände die mir gehören mitnehmen?"


    Aber natürlich.

    Dem kann man nur zustimmen: Das ist alles irgendwie nicht sehr durchdacht.
    Ich sehe keinen Grund warum der Partner in der Wohnung bleiben sollte, dem sie gerade NICHT gehört, am besten auch noch kostenlos.
    Ohne Kinder dürfte die gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung aussichtslos sein.
    Also soll SIE sich eine neue Wohnung suchen.

    Hallo!
    " da bei einer einvernehmlichen Scheidung nach 3 Monaten Ehe ohne finanzielle Zugewinne die Nummer ja eigentlich recht schnell über die Bühne gehen sollte"


    Tja, das Problem ist nicht so einfach:
    Eine Scheidung "nach 3 Monaten" gibt es nicht - wegen des Trennungsjahres.
    Als Stichtag für die Berechnung von Zugewinn und vorallem auch Versorgungsausgleich gilt das Einreichen des Scheidungsantrages.
    Besonders letzteres bedeutet: Wenn die Werte Ex keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt oder sonst Vermögen hat gehen 50% der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche von TRF auf sie über.
    Das kann durchaus mehr sein als ein Anwalt kostet ....

    Hallo!


    Genau das ist der Punkt. Grundsätzlich kann natürlich der KV auch jemand anderen beauftragen die Kinder abzuholen. Wenn es hart auf hart kommt dürfte das sogar rechtlich durchsetzbar sein,
    ABER: Üblicherweise drehen sich solche Fälle darum das der KV keinen Führerschein hat, wegen gebrochenem Bein kein Auto fahren kann, ein anderer Verwandter ohnehin wöchentlich die Strecke fährt.
    Die Krux in diesem Fall liegt in der Tat in der Begründung. Wenn ein Richter hört der KV kann die Kinder aus psychischen Gründen nicht abholen wird er schon sehr genau nachhören WAS denn das für Gründe sind, und warum diese den Umgang ansich nicht gefährden.

    Hallo !


    Es gibt diese "antriebslosen" Leute ohne Frage. Es sehe es selber. Es ist aber unangemessen, das zu pauschalieren. Das ist dann schlicht und einfach eine Fehleinschätzung und ein Vorurteil.


    Sorry, es wäre schön wenn es nur Vorurteile wären. Reden Sie doch mal mit einem Fallmanager im Jobcenter. Ich habe einen in der Verwandtschaft, der auch offen zugibt nach 30 Jahren Jobcenter keinen Bock mehr zu haben, DENN:
    Von den 60 Klienten die er betreut sind 5 die gerne arbeiten würden - und dies aus tatsächlichen gesundheitlichen Gründen nicht können.
    Die restlichen 55 Klienten sind vorallem damit beschäftigt Gründe zu finden warum gerade sie NICHT arbeiten können.


    DAS hat dann nichts mehr mit "über einen Kamm scheren" und "Vorurteilen" zu tun.


    Das es überhaupt nichts bringt einfach nur mehr Geld in das System zu pumpen hat Timekeeper ja schon bildhaft geschildet.
    Das Problem ist das die vermeintlichen "Einzelfälle" scheinbar inzwischen der Normalfall sind.
    Ich habe mich mal mit einer Erzieherin eines Hortes unterhalten. DAS offensichtlich arme Kind, bei dem die Eltern nicht mal Geld für neue Schnürsenkel übrig hatten, wurde mindestens einmal die Woche zu spät aus der Betreuung abgeholt da Mama nicht rechtzeitig im Beautysalon fertig geworden ist. Nicht weil eine Ihrer Kundinnen länger gebraucht hat, SIE war die Kundin.



    Ehrlich gesagt halte ich den Ansatz nur Geldleistungen in die Verantwortung der Empfänger auszuzahlen bei Leuten, die ja offensichtlich gerade NICHT in der Lage sind ihr Leben auf die Reihe zu bringen völlig daneben. Da kann man Geld noch und nöcher reinpumpen, bei den Kindern kommt es nicht an.


    Weil wir ein Sozialstaat sind.


    Aha. Und Sozialstaat bedeutet jede Fehlentscheidung eines Bürgers dieses Staates abzufangen.
    Gut. Dann dürfte sich ja auch niemand über die "Bankenrettung" aufregen, denn diese war letztlich auch nur durch Fehlentscheidung(en) notwendig.


    Zudem ist es bei Bedürftigkeit durchaus möglich Zuschüsse für den Umgang zu bekommen.
    Nur eben wird nicht bei beiden Elternteilen ein eigenes Kinderzimmer subventioniert.
    Und das zurecht - außer natürlich Sie sind der Meinung der "Sozialstaat" hätte sich nur um die zu kümmern die laut Tabelle zu wenig Einkommen haben. Dann hätte ein Kind von Wenigverdienern plötzlich ein Anrecht auf 2 Kinderzimmer, ein Kind das das Pech hat bei Eltern zu leben die nicht getrennt sind und zusammen als Bedarfsgemeinschaft gerade so genug zu verdienen hat ein Anrecht auf 0.5 Zimmer, weil das Haushaltseinkommen eben nur für EIN Kinderzimmer für beide Kinder reicht.


    Diese Art von Sozialstaat wäre in der Tat abzulehnen, da dies letztlich zu einer Glorifizierung und Gratifizierung der Bedürftigkeit führen würde.

    " und die Trennungsfolgekosten, in angemessener Weise, sozialisiert werden."


    Warum jetzt bitte das? Klingt wie ein Stoß ins Horn von "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".
    Beide Elternteile haben sich freiwillig zu einer Partnerschaft und zu Kindern entschieden. Warum müssen jetzt die Kosten sozialisiert werden wenn sich beide wieder trennen?
    Das ist jetzt irgendwie nicht viel anders als wenn eine Großbank riskante Geschäfte macht, die Gewinne natürlich für sich beansprucht, Verluste aber bitteschön der Steuerzahler zu begleichen hat.

    "Beim Kindesunterhalt gibt es keinen Selbstbehalt, sofern Du eine selbstgenutze Immobilie hast"


    Und diese Weisheit nehmen Sie jetzt genau WO her?


    Selbstvertändlich besteht bei einer selbstgenutzen Immobilie der selbe Selbstbehalt wie bei jedem anderen auch. Nur das eben der Wohnvorteil wie eine Geldeinnahme bewertet wird, und es so sein kann da die verfügbare Geldmenge unterhalb des SB liegt.


    Ist denn bei der Rechnung ein eventueller Steuerklassenwechsel schon berücksichtigt?

    Ich sehe hier keine grundsätzliche "Steuerklassenproblematik".
    Für alleinerziehende gibt es Steuerklasse II. Das die dort enthaltenen Erleichterungen ein Witz sind ist eine andere Sache.
    Vielmehr haben Sie offensichtlich ein Problem mit dem Verständnis der Funktion der Steuerklassen, denn diese regeln lediglich die Höhe des monatlich zu zahlenden Steuerabschlags. In der Jahresrechnung spielen die Klassen keinerlei Rolle mehr. Der Unterschied ist dann lediglich eine mögliche Über- oder Unterzahlung.


    Jetzt einfach das Ehegattensplitting auf Alleinerziehende anzuwenden macht auch keinen Sinn. Von der Systematik ist das ja so ausgelegt das bei der Steuerberechnung davon ausgegangen wird das jeder der Ehepartner genau die Hälfte des Familieneinkommens erwirtschaftet hat. Verdienen ohnehin beide gleich, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Splitting und separater Versteuerung.


    Wie stellen Sie sich denn die Anwendung auf alleinerziehende vor? Es wird bei jedem getrennten Elternteil so gerechnet als gäbe es noch einen Partner mit NULL-Einkommen?
    Somit würde bei beiden Alleinerziehenden nur noch 50% des Einkommens versteuert - was wiederum einen deutlichen Vorteil gegenüber zusammenlebenden Familien wäre. Also auch keine Lösung.


    Was ist also Ihr konkreter Vorschlag an die Politik ?


    Kann M dazu verpflichtet werden, entweder die Immobilie zu vermieten oder zu veräußern, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen ?


    Direkt nicht, aber indirekt.
    Sollte die Immobilie Schuldenfrei sein ergäbe sich folgender Rechenansatz:
    Bereinigtes EK: 2500€
    Mietvorteil: 1400€
    = 3900€ Nettoeinkommen.


    Das wäre Stufe 7 der DDT, macht 809€ UH-Zahlbetrag.


    Nachdem selbst bei Berücksichtigung der 2500€ Bareinkommen das Selbstbehalt gewährleistet ist braucht man gar nicht weiter zu diskutieren.
    Wenn nicht käme jetzt ein "indirektes Zwingen" ins Spiel, denn schon die 1400€ Mietvorteil werden wie normales Einkommen betrachtet, und der Selbstbehalt gilt für die Gesamtsumme aus Einkommen und Mietersparniss.
    Hatte M jetzt beispielsweise ein Einkommen von 1500€, dann ergäben sich 2900€ UH-relevantes Einkommen, und ein UH-Zahlbetrag von 691€.
    Wenn M jetzt 809€ / Monat zum Leben zu wenig sind muss er billiger wohnen.

    Zunächst mal wäre zu prüfen ob wirklich beide Pensionäre ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3000€ haben.
    Wenn dem so wäre kommen wir auf einen UH-Anspruch nach Stufe 10.
    Das wäre ein Zahlbetrag von 652€.
    Dem Elternteil bei dem das Kind wohnt steht natürlich eine Kostenerstattung für Verpflegung und Unterkunft zu. Die "großzügige" Überlassung des KG dürften zur Deckung dieser Kosten NICHT ausreichen.

    Hallo!


    Die Frage ist für eine Beantwortung zu unpräzise.


    1. "Vater" oder "Mutter" hat auf die Antwort keinerlei Einfluss. Es spielt lediglich eine Rolle wer UH-Pflichtig ist.
    2. Ein verbrieftes Recht auf Neuberechnung durch das JA gibt es nicht. Das JA ist der Vertreter des Kindes. Eine Neuberechnung zwecks UH-Senkung ist nicht im Interesse des Kindes. Besteht denn einen Beistandschaft? Wenn nicht ist das JA ohnehin der falsche Ansprechpartner, sondern der Pflege-Elternteil ist richtig.
    3. Besteht ein UH Titel? Wenn ja, was steht da drin?

    Hallo!

    Da stellt sich ja dann für mich die Frage:
    a. ist es rein rechtlich der Mutter zu überlassen inwieweit sie dem Sohn einen Mietanteil abknöpft, bzw. mietfrei wohnen lässt?
    b. obwohl sie sich somit absichtlich in den Mangelfall bugsiert?
    c. ist es dann nicht so das die erste Pflicht darin besteht seine Mietkosten zu senken (es geht günstiger, aber dann nicht mehr so groß und luxuriös)?


    a) Ja natürlich.
    c) Nein, die KM kann wohnen wie sie will.


    ABER
    b) a) und c) sind kein Grund dafür den UH zu kürzen.