Beiträge von gobberblast

    Nun,


    in diesem Fall würde ich mich sogar auf den Standpunkt stellen das der KM in diesem Fall (weitere Person mit Einkommen im selben Haushalt) eine Haushaltsersparnis anzurechnen ist um KU zahlen zu können.
    Für eine Erhöhung des Eigenbedarfes der dazu führt das gar kein KU mehr gezahlt werden kann sehe ich keinen Raum.
    Im Zweifelsfall muss die KM halt in eine kleinere Wohnung umziehen die entsprechend günstig ist.

    Hallo!


    Ist es nach wie vor so das die KM "wochenlang" verschwindet?
    Wenn dem so ist würde ich in diesem Fall wie folgt vorgehen:
    Sobald sie wieder "verschwunden" ist würde ich unterstellen sie hat die Wohnung - wie ja schon von mehreren Seiten mehrfach aufgefordert - aufgegeben.
    Somit umgehend Schlösser tauschen.
    Dann müsste SIE erst mal ein Gericht finden das entscheidet das Sie doch noch ein Wohnrecht hat - nach der Vorgeschichte unwahrscheinlich.....

    Um die Fakten nochmal zusammen zu fassen:


    Ein Kind hat immer nur einen rechtlichen Vater. Das ist derjenige der in der Geburtsurkunde steht. Dieser ist - wie man sieht - nicht zwangsläufig mit dem biologischen Vater identisch, vom sozialen Vater rede ich noch gar nicht. Letztlich kann ein Kind drei Väter haben: Einen rechtlichen, einen biologischen und einen sozialen. In der "Idealfamilie" sind alle drei identisch.


    Bei rechtlichen Fragen gilt natürlich auch immer der RECHTLICHE Vater, d.h. dieser ist UH-Pflichtig. Nachdem er auch schon etliche Jahre weiß das er nicht der biologische Vater ist kann er allerdings an seiner rechtlichen Position nichts mehr ändern.
    Im Prinzip kann der biologische KV natürlich dem Kind Zuwendungen zukommen lassen. Eine besondere rechtliche Erlaubnis dazu braucht es nicht - so wie eben jeder einem anderen etwas schenken kann.
    Zu beachten ist allerdings das in diesem Fall je nach Summe irgendwann Schenkungssteuer fällig wird. Der Freibetrag ist hier 20000€.

    Hallo!

    Die ganze Geschichte würde eh den Rahmen sprengen und wäre auch zu kompliziert....


    Genau!
    Das typische Klientel in Familienrechtsforen sind ja Leute die, wenn überhaupt, nur kurze Texte lesen können. Vom Verstehen komplexer Zusammenhänge ganz zu schweigen.


    In diesem Sinne würde ich dringend raten eine Anwalt aufzusuchen. Der hat schdudierd und kann auch langen Erzählungen folgen.

    Das wird doch wohl ungefähr möglich sein.!? Ihr arbeitgeber zahlt auch die Kita-Beiträge..
    Meine Stunden varieren monatlich,dass ist nun mal so wenn man kein Festgehalt bezieht.


    Das passt jetzt halt nicht zu der Frage " Gibt es einen zuverlässigen Online-Rechner der den genauen Unterhaltsanspruch zuverlässig aufschlüsselt".


    Wenn das Gehalt variiert wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate angenommen.

    Hallo!


    Ich weiß das die weite Entfernung zu meinen Kindern durch mich geschaffen wurde


    DAS halte ich in dieser Pauschalität in diesem Fall nicht für zutreffend. Üblicherweise geht man bei solchen Betrachtungen davon aus das die Kinder keine wirkliche Wahl haben: Sie wohnen beim Betreuungselternteil, egal wo dieser hinzieht.
    In deinem Fall aber hat dein Sohn sich ja erst im Nachgang entschieden bei dir wohnen zu wollen. Somit hat ER die Entfernung zu seiner Mutter geschaffen.
    Ich sehe hier nicht warum DU dafür irgendwelche Kosten tragen solltest - zudem du von deiner Ex ja vermutlich nicht einmal KU bekommst.

    Hallo!


    Also,
    1. aktuell ist der Nebenjob des Kindes gar keiner - es ist seine Haupttätigkeit und entsprechend wie ganz normales Einkommen zu behandeln.
    2. Es wird Kinder zwar im Rahmen der Ausbildung durchaus eine Wartephase zugestanden, beispielsweise zwischen Ende der Schule und Beginn der Ausbildung, aber keine die 1 Jahr andauert. In der Regel gilt hier ein Maximum von 3 Monaten - evtl. noch angepasst an die konkrete Lage von Schulende und Studienbeginn.


    Im hier vorliegenden Fall besteht meines Erachtens nach gar kein Anspruch auf Unterhalt, der Sprössling muss seinen 400€ Job auf Vollzeit aufstocken und dann von diesem Einkommen leben.


    "FRAGE: Muss der Vater nun bis zu Beginn einer evtl. Ausbildung weiterhin seinen Unterhalt zahlen oder werden die €400,- dagegen gerechnet? ( In diesem Fall ist der Unterhalt des Vater eg darunter und die Folge wäre KEINEN Unterhalt)"


    Um auch darauf noch einzugehen: Wenn UH zu zahlen wäre stimmt DIESE Rechnung nun auch gar nicht.
    Es würde der Bedarf des Kindes bestimmt, dann sein eigenes Einkommen davon abgezogen. Der Rest wäre durch Unterhalt zu decken. Das wird in vielen Fällen dann weniger sein als der UH-Pflichtige bislang gezahlt hat, kann aber auch gar keine Änderung bedeuten.

    Danke Edy,


    Bei mir ca. 2300Netto je nach sTunden im Monat auch mehr.


    Sie steuerklasse 5 ca. 1064 netto.


    "Ca." "je nach dem" "ca"


    Wie soll bitte auf der Basis von ungefähren Infos ein genaues Ergebniss heraus kommen? Zumindest meine Kristallkugel ist gerade in Reparatur .....
    .... und dabei wollte ich nur wissen wann der BER fertig wird .....

    Nun, ob die Seite eines Versicherungsmaklers dazu taugt objektiv Infos über Versicherungen zu bekommen lasse ich mal dahin gestellt.
    Zum einen bedeutet das Wort "Familienrechtschutz" auf der Seite NICHT, das dort eine Versicherung für Familienrechtstreitigkeiten angeboten wird,
    sondern das es dort Rechtsschutzversicherungen für Familen gibt (welche private RS gilt denn nicht für die ganze Familie ???)
    Selbst auf dieser Seite steht aber "Allerdings ist der Versicherungsschutz bei familienrechtlichen Streitigkeiten sehr eingeschränkt. "


    Ich habe mir aber mal die Mühe gemacht die Versicherungsbedingungen eines der dort hoch gelobten "hervorragenden" Anbieter durchzulesen.
    Im kleingedruckten findet man:
    Im Bereich Familienrecht ist nur die BERATUNG versichert, nicht aber das Verfahren an sich .....


    Drum nochmal meine Frage: Welche VS deckt denn auch Familienrechtstreitigkeiten ab?

    Interessanter Aspekt.
    Gleichzeitig würde ich dann aber gleichzeitig eine PFLICHT zum Reisen einführen, oder aber bei Weigerung die Lohnfortzahlung bei Krankheit einstellen, denn immerhin hat der AN dann ja vorsätzlich seine Erholung verhindert.
    Ich würde dann aber auch direkt diese Reisen vom BundesReiseamt abwickeln lassen - das kann bessere Konditionen aushandeln und das Reiseziel verpflichtend festlegen.


    Gabe es schonmal, nannte sich "KDF".

    Hallo!


    "beginnt das Trennungsjahr steht einem der Partner ja Trennungsunterhalt zu sobald ein Kind mit im Spiel ist."


    Nein. TU hat nichts mit einem Kind zu tun - der Anspruch besteht unabhängig davon.


    "Gibt es einen zuverlässigen Online-Rechner der den genauen Unterhaltsanspruch zuverlässig aufschlüsselt"
    Nein.


    Zum einen sind die entsprechenden Produkte kommerziell, zum anderen gibt es kein "zuverlässiges" - sonst bräuchte man keine Richter die sowas entscheiden.


    "jemand der mir weiterhelfen kann"


    Jeder Familienrechtsanwalt.