Hallo!
Also,
1. aktuell ist der Nebenjob des Kindes gar keiner - es ist seine Haupttätigkeit und entsprechend wie ganz normales Einkommen zu behandeln.
2. Es wird Kinder zwar im Rahmen der Ausbildung durchaus eine Wartephase zugestanden, beispielsweise zwischen Ende der Schule und Beginn der Ausbildung, aber keine die 1 Jahr andauert. In der Regel gilt hier ein Maximum von 3 Monaten - evtl. noch angepasst an die konkrete Lage von Schulende und Studienbeginn.
Im hier vorliegenden Fall besteht meines Erachtens nach gar kein Anspruch auf Unterhalt, der Sprössling muss seinen 400€ Job auf Vollzeit aufstocken und dann von diesem Einkommen leben.
"FRAGE: Muss der Vater nun bis zu Beginn einer evtl. Ausbildung weiterhin seinen Unterhalt zahlen oder werden die €400,- dagegen gerechnet? ( In diesem Fall ist der Unterhalt des Vater eg darunter und die Folge wäre KEINEN Unterhalt)"
Um auch darauf noch einzugehen: Wenn UH zu zahlen wäre stimmt DIESE Rechnung nun auch gar nicht.
Es würde der Bedarf des Kindes bestimmt, dann sein eigenes Einkommen davon abgezogen. Der Rest wäre durch Unterhalt zu decken. Das wird in vielen Fällen dann weniger sein als der UH-Pflichtige bislang gezahlt hat, kann aber auch gar keine Änderung bedeuten.