"Mein durchschnittlicher Verdienst inkl. Steuerrückerstattung beträgt lt. Anwalt der KM netto ca. 2515 €.Abziehen muss man m.M.n. noch folgende Positionen: - Berufsunfähigkeitsversicherung 79,94 € / Monat- Zahnzusatzversicherung 41 € / Monat- Mehraufwand Kindergarten 153 € / Monat (Mutter ist ja nicht leistungsfähig)- Fahrtkosten 220 Arbeitstage x 58 km x 0,3 € x 2 : 12 = 638 €Zusammen etwa 932 €Es verbleiben als etwa 505 € Verteilmasse (bei 1080€ Selbstbehalt). Bei 1300€ Selbstbehalt ergebe sich eine Verteilmasse von 285€Soweit richtig?"
Nein, nicht richtig.
Der "Mehraufwand" Kindergarten wird nicht von deinem Einkommen abgezogen. Erst sind alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen, erst dann kann man anfangen zu schauen ob noch Leistungsfähigkeit für Mehrbedarf besteht.
- Zusatzversicherunge (Zahn) sind regelmäßig nicht abzugsfähig.
- Fahrtkosten: Hier wird man sehr genau schauen ob es keine günstigere Alternative gibt. Eine Bahncard 100 kostet 4190€ / Jahr, also 349,16€ / Monat. Das Argument der längeren Fahrzeit gilt im Mangelfall nicht (zu dem du würdest wenn man die vollen Kosten anrechnet).
Wie sieht es mit Altersvorsorge aus - da sehe ich nix ...
Somit komme ich auf folgende Zahlen:
2515€ - 349,16 = 2165,84€
Ergibt DDT Stufe 3
UH Kind1: 377€, Kind 2: 580€
Summe: 957€
Verbleiben dir: 1208,84 €
Bedarfskontrollbetrag in dieser Stufe: 1280€, bleiben 885,84€ Verteilmasse.
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UH Kind1 (privilegiert): 377€
UH Kind2 (nicht privilegiert): 508,84€ Abzüglich (ganzes !) Kindergeld: Zahlbetrag 316,84€
Ich spare mir jetzt die Mühe den exakten Nachzahlbetrag für den halben Monat auszurechnen, er liegt bei ~500 €.
Nun will deine Ex 80€ mehr, das ist mit Sicherheit deutlich weniger als dich der RA jetzt kostet ...
Aber der Fall wird noch viel komplexer:
Den UH für den 1/2 Monat Juni muss die KM einfordern, den UH für Juli allerdings Filius selber.
Dies kann NICHT in "einem Aufwasch" durch einen Anwalt geschehen, da im Fall Juli auch die KM Anspruchsgegner ist, und somit gar nicht von dem selben RA wie das Kind vertreten werden kann.....
Es wäre jetzt erst mal zu prüfen WEN der RA jetzt überhaupt vertritt.