Beiträge von hitcounter

    Hallo zusammen,

    nachdem mein Sohn zu mir gezogen ist, läuft gerade anwaltlich die Berechnung des durch die Mutter zu zahlenden Kindesunterhalts.

    Aktuell sind zwei Beträge offen, da die Mutter sich weigert zu zahlen bis alle Berechnung durch sind.
    Allerdings möchte sie von mir jetzt einen Nachteilsausgleich für das Realsplitting haben, welcher aus nachehelichem Unterhalt resultiert.

    Konkret heißt das, das sie von mir gut 1000 EUR haben möchte, mir aber mittlerweile den Mindestkindesunterhalt (100% der Düsseldorfer Tabelle) in Höhe von ca. 750 EUR schuldet.
    Meine Frage ist jetzt, ob ich als Unterhaltsgläubiger aufrechnen darf. Sprich ich zahle Ihr die 1000 EUR - 750 EUR = 250 EUR, mit dem Hinweis der Aufrechnung und einer Nachzahlung falls der Kindesunterhalt durch sie gezahlt wird oder anders entschieden wird, sprich sie ggf. nicht leistungsfähig ist.

    Ich weiß, dass Unterhaltsschuldner den Kindesunterhalt gegen den Unterhaltsgläubiger nicht aufrechnen dürfen, aber andersrum habe ich nichts gefunden.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.


    Herzliche Grüße

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Berechnung des durchschnittlichen Monatseinkommens als Basis um schlussendlich alles weitere zu berechnen.
    Ich habe gelernt, dass es ein durchschnittliches Monatseinkommen gibt was anhand des Jahreseinkommens berechnet wird.
    Nun ist es so, dass ich in dem Zeitraum Jan-Jun 2017 ein Monatsnetto von 2586€ hatte und ab Juli ein Monatsnetto von 2903€. Dazu kommt ein 13. Monatsgehalt was das Novembernetto auf rechnerisch 5413€ anwachsen lässt.
    Die Anwältin meiner Nochfrau rechnet nun auf einmal 13x2903€ Jahresnetto und rechnet daraus dann das neue Monatsnetto was als Basis für alle weiteren Berechnungen dient.
    Meiner Meinung nach ist dies doch aber falsch. Richtig müsste es doch sein:


    Jan-Juni à 2586€ = 15.516€
    + Nettolohn Juli –Oktober à 2903€ = 11.612€
    + Nettolohn November incl. 13. Monatsgehalt lt. http://www.brutto-netto-rechner.info/ = 5413€
    + Nettolohn Dezember = 2903€
    ----------------
    Jahresnettolohn 35.444 € / 12 = 2954€ Monatsnetto für 2017 durchschnittlich


    Sehe ich das richtig so oder irre ich mich tatsächlich? Es wird doch vom Jahresnetto ausgegangen und nicht vom Netto der kommenden 12 Monate, oder?
    Vor allen Dingen, da ich davon ausgehe, dass die Scheidung bald hoffentlich durch ist.
    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!


    Gruß,
    hitcounter

    Hallo zusammen,


    erst einmal ein freundliches "Hallo" in die Runde.
    Ich bin seit Januar 2016 getrennt lebend, das Scheidungsverfahren ist seit März anhängig.
    Ich habe zwei Kinder 15 und 10.
    Mein Sohn ist 15 und geht unter der Woche von Montags bis Freitags in eine Jugendhilfemaßnahme. D.h. er wird Sonntags Abends hingebracht und Freitags Nachmittags für das Wochenende wieder abgeholt.
    Meine Tochter, 10, sehe ich unter der Woche immer Mittwochs und beide sind im vierzehntägigem Wechsel am Wochenende bei mir resp. meiner Nochfrau. Gemeldet ist mein Sohn bei meiner Nochfrau.
    Für die Jugendhilfe bezahle ich monatlich einen festen Beitrag, der bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird. Für beide Kinder bezahle ich auch unstrittigen Unterhalt an meine Nochfrau.
    Durch ein Diskussion im Bekanntenkreis wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei meinem Sohn praktisch eigentlich um ein gelebtes Wechselmodell handelt, da er vierzehntägig die selbe Anzahl an Tagen bei mir sowie bei meiner Nochfrau verbringt.
    Auch die Ferien sind immer hälftig aufgeteilt. Stimmt das? Wäre das wirklich ein Wechselmodell? Müsste ich dann keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen? Da ich aktuell nicht den vollen Trennungsunterhalt zahlen kann (Selbstbehalt erreicht) würde dann nicht der nicht mehr gezahlte Kindesunterhalt automatisch in den Trennungsunterhalt fließen? Ich hoffe, ich habe das einigermaßen vollständig und verständlich erklärt. Falls nicht, bitte fragen :)
    Danke im voraus für alle Antworten.


    Gruß,
    Hitcounter