Beiträge von awi

    Die Mieteinnahmen habe ich um die Renovierungskosten reduziert.

    Das ist m.E. richtig.

    M.E. sind die Angaben aus Anlage V der Steuererklärung heran zu ziehen.

    Anlage V der Steuererklärung in Kopie vor legen und verlangen, dass die dort gemachten Angaben zu berücksichtigen sind.

    Abziehen kann der SHT lediglich die dort angegebenen Abschreibungen und evtl. Tilgungsraten eines Kredits.

    Tilgung ist Vermögensbildung und ggf. mit der Altersvorsorge zu verrechnen.

    Abschreibungen sind kein Einkommen sondern Vermögensverzehr.

    Die Renovierungskosten dienen der Einkommenssicherung, da eine verwahrloste Immobilie nicht vermietbar ist.

    Die deutsche Sprache ist halt kompliziert.


    Du hast geschrieben:


    Ich bin nur überrascht, dass ich die Fahrtkosten vom Finanzamt bekomme

    Darauf habe ich geantwortet.


    Du bekommst ja nicht 100% der geltend gemachten Fahrtkosten vom Finanzamt zurück sondern weniger. Das hängt von deinem Steuersatz ab.


    Nehmen wir an du hast einen Spitzensteuersatz von 30%.

    Wenn du 100 EUR Fahrtkosten steuerlich geltend machst, macht das bei deinem Steuersatz nur 30 EUR aus, die du vom Finanzamt zurück bekommst.


    Unterhaltsrechtlich kannst du Fahrtkosten selbstverständlich geltend machen. Siehe die Leitlinien des zuständigen OLG.


    Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts direkt zu tun.

    wer auch immer im Grundbuch eingetragen ist

    Wer ist denn eingetragen?


    Kann es vorkommen, dass die Immobilie verkauft werden muss und die Schwiegermutter ausziehen muss?

    Normalerweise nicht, d.h. nicht, dass ein SHT auf eine solche Idee kommen könnte.


    Oder gibt es auch Konstellationen wo trotz der Immobilie die Kinder für Unterhalt

    herangezogen werden können?

    Ich kenne keine. Die Kinder müssen nicht einmal Auskunft geben. Sollte ein Auskunftsersuchen kommen, dann verweisen sie auf die Immobilie und klären den Sachbearbeiter auf. Der vermeintlich Bedürftige ist nicht bedürftig. Er hat Vermögen.

    Soll ich selbst Bruttolohn und Nettolohn für mich und meine Mann addieren und angeben ?

    Nichts addieren.

    Nur angeben, getrennt nach UHP und Ehegatten.


    Eigentlich geht das doch aus den Gehaltsbescheinigungen und der Steuererklärung hervor ? Wenn ja, dann die letzten 12 Monate zusammenrechnen und durch 12 teilen ( mein Mann UHP ) verdient monatlich sehr schwankend.

    Gehaltsbescheinigungen geben nur Auskunft über das Gehalt.

    Es gibt aber noch andere Einkommensarten, z.B. Mieten, Zinsen, Dividenden.

    Nichts addieren, nur angeben.

    Das schwankende Einkommen wird durch die Gehaltsbescheinigungen bzw. Steuerbescheid ersichtlich.

    Das Einkommen des letzten Jahres dient nur als Anhaltspunkt.

    Sollte das zukünftige Einkommen niedriger sein, dann sollte man das SA darauf hin weisen.

    Grundsätzlich gilt: Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit müssen zeitgleich vor liegen.


    Es ist nicht der kürzeste Wag zu unseren Arbeitsstellen, aber im Ballungsraum der schnellste.

    Dann hat das SA das zu akzeptieren.

    1.Beim Abfragen des Vermögenswerte gibt es in der RWA einen Punkt : Kraftfahrzeuge

    Kommt jetzt in AWIS Muster so nicht vor. Was soll man denn da angeben ? Oder ignorieren ?

    Ist ja auch nur ein Muster.

    Einfach Kfz, Typ, Baujahr usw. angeben, bei Wert würde ich schreiben: nicht bekannt.

    Wenn es nicht gerade ein Ferrari oder Rolls ist, dann ist das eigentlich uninteressant, da das Kfz nicht zu verwerten ist.

    2.Dann gibt es noch einen Punkt: Bargeld .

    Was soll das sein ? Der Inhalt meines Geldbeutels ?

    Zum Beispiel, oder das Geld in der Kaffeekanne oder unter der MAtraze.

    Völlig überflüssige Frage.

    Wer soll das überprüfen?


    Was ist dann mit Zahlungsbelegen gemeint ? Lass ich die erst mal weg?

    Rechnungen, Mietvertrag, Kreditvertrag, Quittungen u.ä.

    Bankauszüge sind m.E. keine Belege.


    4.Es wird der Steuerbescheid verlangt. Es steht dort Steuerbescheid und nicht Kopie des Steuerbescheides. Muss ich hier das Original einreichen oder eine Kopie?

    Wie sieht es bei den Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aus ? Original oder Kopie ?

    Selbstverständlich nur Kopien.

    Originale gibt man nicht aus der Hand.



    Kann ich vor Einreichung unserer Unterlagen zunächst einmal Auskunft erbitten, wie sich die genannte Summe berechnet ?

    Die kann ja so stimmen aber auch nicht. Wie sollen wir das nachvollziehen ?

    Auskunft geben und gleichzeitig Auskunft verlangen.

    Dann erst mal warten wie das SA reagiert.

    Nach meiner Erfahrung gibt es dann sowieso noch Nachfragen und Anforderungen Unterlagen.


    In diesem Stadium liegt ja noch keine Forderung vor, die man überprüfen könnte.

    ich sehe das Wort "kann" nicht negativ, sondern für mich ist dies positiv,

    Ich kann dem nichts Positives abgewinnen.

    Es kann doch nicht sein, dass ein UHP vom Gutdünken eines SHT, eines Sachbearbeiters oder Richters abhängt.

    Klare und einfache eindeutige Regelungen wären besser.


    Die folgende Aussage eines SB zeigt doch deutlich, wie weit dieses "kann" missbraucht wird.

    Die Finanzierung wird nicht anerkannt, ich könnte gerne zum Anwalt gehen, wäre aber sinnlos. Im übrigen wären alle der falschen Meinung das alle Verbindlichkeiten vor der RWA anerkannt werden müssten, es hätte auch nicht anders aussehen können wenn es zb eine Küche wäre!!! Toll! Falsches Bundesland gewählt

    Diese Aussage wurde per Telefon gemacht.

    Ich bin sicher, dass der SB eine solche Aussage bestreiten würde, wenn der Fall vor Gericht ginge.

    Das ist der Grund, warum ich immer wieder schreibe:


    Nicht persönlich vorsprechen, nicht telefonieren, alles schriftlich abwickeln.

    und die anderen 206 euro als Altersvorsorge.

    Ob das so richtig ist kann ich immer noch nicht beurteilen.


    Beträgt denn der Tilgunsanteil für den Kredit genau 206 EUR?


    Es könnte durchaus sein, dass da noch Luft nach oben ist und er weitere Altersvorsorge betreiben könnte.


    Siehe dieses Urteil


    a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Be-fugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.


    b) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen

    ja die 206 EUR war der Anteil für die selbstbewohnte Immobilie

    Du sprichst von Anteil, ich vom Tilgungsanteil.

    Ich weiß nicht ob wir das Gleiche meinen.

    Lt SA darf mein Mann nur 9 % anerkannte Altersvorsorge betreiben,

    9% kommt ja zumindest mal an die 10% heran.

    Wenn er ein Brutto von 4000 EUR hätte, dann wären das 360 EUR.

    Fließen denn diese 9% voll in die Berechnung ein?


    Aus den Infos, die du uns gibst, kann man sich kein richtiges Bild machen.

    Ich habe den Eindruck wir sprechen manchmal aneinander vorbei.

    Ist es richtig wenn Fahrtkosten zum Pflegeheim und Fahrten zur schule nur mit 0,15 EUR anerkannt werden?

    Die Fahrten zum Pflegeheim sind in der Regel mit der gleichen Pauschale anzusetzen wie die Fahrten zur Arbeitsstätte, in der Regel mit 0,30 EUR pro gefahrenen km. Allerdings sind die LL des OLG Koblenz ja anders. Über Fahrten zur Schule kenne ich kein Urteil. Die würde ich nur angreifen, wenn sie absolut notwendig sind und gut begründet werden können.


    kann ich dann ein bestehendes Konto mit paar Euro drauf nehmen oder muss ich ein ganz neues beantragen?

    Wichtig wäre vor allem, dass von diesem Konto dann nichts mehr abgehoben wird, zumindest so lange nicht, wie der EU akut ist, also nicht das normale Girokonto nehmen. Am besten einen Dauerauftrag einrichten und dem SA mitteilen, dass ab sofort (Oktober 2019) eine zusätzliche Altersvorsorge in besagter Höhe betrieben wird.


    Auch der Ehemann sollte das tun. Der ist jedoch nicht auf 10 % beschränkt.


    Noch mal zu folgendem Punkt:


    Also wuasi waren die 206 euro Belastung übrig die das SA als Altersvorsorge angerechnet hat. Sonst nix.

    Das erschließt sich mir nicht richtig. Als Altersvorsorge kann maximal der Tilgungsanteil der Kreditrate für die eigene Immobilie angerechnet werden.


    Vergiß nicht die Kreditraten für die vermieteten Immobilien.

    Ich habe eine Vermutung warum es noch kein Urteil zum Fall Unterhalt aus Vermögen bei einem noch Berufstätigen gibt:

    Kinder mit Vermögen haben meist auch Eltern mit Vermögen, sodass das Thema EU gar nicht relevant wird.
    Wer ein hohes Vermögen hat, hat auch meist ein hohes Einkommen, sodass für den SHT gar nicht die Notwendigkeit besteht, ans Vermögen zu gehen.
    Der Fall hohes Vermögen, geringes Einkommen und arme Eltern ist vermutlich eher die Ausnahme.

    Wer spricht denn von hohem Vermögen?

    Ist 50.000 EUR für dich hohes Vermögen?


    Meiner Frau (damals Hausfrau ohne Einkommen) haben sie ein Vermögen von 50.000 EUR zugerechnet.

    Angeblich war sie daraus in Höhe von 30.000 EUR leistungsfähig, denn ein halbes Einfamilienhaus wäre ja eine ausreichende Altersvorsorge.


    Gnädigerweise haben sie ihr einen Notgroschen von 20.000 EUR zuerkannt.


    Haben wollten sie 16.000 EUR sofort und dann monatlich 950 EUR .


    Wir haben dann (über meine Frau) eine Einmalzahlung von 5000 EUR angeboten.

    Damals hatte ich keinen blassen Schimmer von Elternunterhalt.

    Dann fand ich ein gutes Forum und erhielt die entscheidenden Tipps.


    In den folgenden Wochen hoffte ich, sie würden dieses Angebot nicht rechtzeitig annehmen.

    Gottseidank nahmen sie es nicht an.

    Sie bestanden auf ihrer Forderung.

    Es gab noch einen enormen Schriftwechsel und Drohungen ohne Ende.

    Ich arbeitete mich immer mehr in den EU ein und konnte immer besser argumentieren.


    Gezahlt haben wir keinen einzigen Cent.

    Ohne Gericht.

    Sie haben sich still und heimlich verabschiedet.


    Inzwischen weiß ich, dass EU aus Vermögen ein heißes Eisen für jeden SHT ist.

    Es gibt kaum Urteile und die wenigen, die ich kenne, gingen eher zu Gunsten des UHP aus.


    Deshalb habe ich oben geschrieben:

    D.h. jedoch nicht, dass SHTs es versuchen könnten.

    Im übrigen wären alle der falschen Meinung das alle Verbindlichkeiten vor der RWA anerkannt werden müssten, es hätte auch nicht anders aussehen können wenn es zb eine Küche wäre!!!

    Hier irrt die SB.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1603 Leistungsfähigkeit

    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Ein Kreditverpflichtung, die man vor Kenntnis der Bedürftigkeit des Elternteils eingegangen ist, ist eine "sonstige Verpflichtung".


    Zu diesem Punkt gibt es höchstrichterliche Urteile.

    Fazit: was andere Bundesländer machen ist egal


    Was hast du erwartet?

    Er/sie hält sich für den lieben Gott.

    Was kann ihm/ihr passieren?


    Deswegen schreibe ich hier immer und immer wieder.

    Nicht telefonieren, nicht persönlich vorsprechen, Fakten schaffen.


    Die eigentliche Frage ist, ob du dich wehren möchtest und wie risikofreundlich Du bist.

    Ich denke, da sind noch mehr Fehler im Bescheid, z.B. die nicht anerkannte Immobilienkredite deines Mannes.


    Denk an die Altersvorsorge.

    Je früher du damit anfängst, desto eher sparst du Geld.

    Lies noch mal den Beitrag 36.

    man beachte den letzten Satz, so ähnlich argumentiert auch der BGH beim Elternunterhalt

    Man beachte das "i.d.R."

    Mit der Pauschale sind i.d.R auch Anschaffungskosten erfasst

    Man lässt also durchaus ein Hintertürchen offen.

    Ich würde argumentieren, dass 30 Ct pro km die tatsächlichen Kosten der Anschaffung + Betrieb nicht decken, die 20 Ct erst recht nicht.

    Für den Anfang sollten die öffentlich zugänglichen Quellen über die Kosten eines Kfz des ADAC o.ä. genügen. Da werden für einen Mittelklassewagen Kosten von 50Ct-70Ct aufgeführt.


    Seit wann wurden diese Pauschalen der LL nicht mehr angepasst?