1) Die PKW Rücklage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
"Die Anschaffungskosten (nebst Ansparung) einen neuen PKW sind grundsätzlich in den 0,30 € KM-Pauschale bzw. der Arbeitsmittelpauschale in The von 150 € monatlich enthalten"
Grundsätzlich ist ganz sicher falsch. "In der Regel" würde es besser treffen.
M.E. würde es auf folgendes ankommen:
Wann kam die erste RWA?
Seit wann wird die Rücklage gebildet?
Wie alt ist des Auto?
Wenn die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale sind, dann sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.
2) Beim Kindesunterhalt wurde a) Kindergeld abgezogen und b) die Studiengebühr von ca. 80 € monatlich
Frage: Kindergeld verstehe ich, aber warum wird die Studiengebühr abgezogen?
Die Studiengebühr muss berücksichtigt werden. Das gilt auch für andere Kosten, wenn ein Kind studiert. Solche Gebühren sind in der Düsseldorfer Tabelle nicht eingearbeitet.
3) Das Brutto und Netto - Einkommen ist zu hoch angesetzt. Mein Arbeitgeber hat mir 3 Monate lang 1.000 € zu viel Brutto gezahlt. Später wurde dieser Betrag monatlich abgezahlt.
Der SHT ignoriert die Abzahlung und bildet den Durchschnitt mit der Gehaltsüberzahlung.
Lass dir vom Arbeitgeber eine Gehaltsbescheinigung über das gesetzliche Netto für den fraglichen Zeitraum ausstellen.
4) Bei einer kurzen telefonischen Rückfrage ( ich weiss, dass soll man nicht machen ) behauptet der SHT, dass es demnächst eine Festsetzung gibt und wenn ich damit nicht einverstanden bin ICH Klage einreichen muss.
Quatsch. Wenn du den geforderten Betrag nicht zahlst, dann muss das SA klagen.
Meine Auffassung ist, dass wir uns im BGB und im Zivilrecht befinden und damit derjenige Klage einreichen muss, der die Forderung hat. Das ist der SHT. Ist das richtig?
Ja!
Ist die Begründung richtig? Vielleicht ist das ja im OLG Celle anders.
5) Für die Altersvorsorge möchte ich mehr als 5 % geltend machen, da ich nach meiner Scheidung einen Versorgungsausgleich durchgeführt habe und nun eine Versorgungslücke besteht.
Das sollte berücksichtigt werden.
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Rente grundsätzlich 75% der letzten Bezüge ausmachen sollte. Ich weiss aber nicht, wo und ob das überhaupt stimmt.
Das "grundsätzlich" stört mich.
Es ist ein Gedankenmodell, das führende Juristen ins Spiel gebracht haben.
Ich würde aber nicht von 75% ausgehen sondern von 71% des letzten Nettogehalts.
75% erreichten nur wenige Arbeitnehmer vor der Rentenreform 2000.
SHT: Zusätzliche Altersvorsorge, um die abgetretenen Rentenansprüche auszugleichen können wir nicht berücksichtigen. Die Altersvorsorge kann mit dem Maximalbetrag von 5% der Bruttoeinkünfte angesetzt werden.
Hierzu gibt es durchaus andere Meinungen von führenden Juristen.
RA Hauß schreibt dazu:
Es ist äußerst schwierig, dem SHT etwas schriftlich zu erklären. Fachlich ist dort jemand, der nicht will oder nicht kann. Übersetzt, wie soll ich mich verhalten, wenn der SHT einfach nicht verstehen will.
Das kommt sehr darauf an, ob du das Risiko einer Klage seitens des SHT eingehen möchtest.