Fehlermeldung der Forensoftware lautet: „Hilflos“ möchte nicht an Konversationen teilnehmen.
Dann lassen wir es eben, ist auch nicht sooo wichtig.
Fehlermeldung der Forensoftware lautet: „Hilflos“ möchte nicht an Konversationen teilnehmen.
Dann lassen wir es eben, ist auch nicht sooo wichtig.
Es gibt da eine äußerst kluge und anregende Veröffentlichung mit dem Titel "Waffengleichheit im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitverfahren." Autor ist die äußerst intelligente Frau TK (grins).
Fundstelle?
KG FamFR 2013,463 und kann mir sagen, mit welcher Begründung die Anrechnung der Fahrtkosten in dem Fall zurückwiesen worden ist?
öffentlicher, kostenloser Volltext
Ich würde dem Vater empfehlen, dem Kind anzubieten, entweder den Naturalunterhalt weiterhin anzunehmen (also in der elterlichen Wohnung zu bleiben, bis die Ausbildung abgeschlossen ist und es sein eigenes Geld verdient) oder sich selbst irgendwie durchzuschlagen.
Genau so!
https://www.haufe.de/recht/fam…t-waehlen_220_209274.html
https://www.haufe.de/recht/fam…unterhalt_220_221930.html
Das war am 1.1.2015 oder wann?
Muß er dann für die ganzen Jahre nachzahlen ?
Danke! Jetzt hat der Schwiegersohn das dringende Bedürfnis nach einem Anwaltsgespräch. Alles will er schließlich nicht öffentlich ausplaudern. Wer weiß, ob Ämter mitlesen. Kennt jemand einen Anwalt, der sich auf Elternunterhalt spezialisiert hat und sein Honorar wirklich wert ist? Es eilt etwas.
Und ja, können die Betroffenen sich alle an einen Anwalt wenden, damit die Sache zentral behandelt in die richtigen Bahnen geleitet wird?
Klinke mich mal ein. (ein kurzes "Hallo" wäre besser gewesen, habe ein neues Thema aufgemacht, edy)
Die Schwiegermutter ist wegen Demenz seit einiger Zeit im Pflegeheim untergebracht. Ihre Tochter macht neuerdings Teilzeit und hat mit Steuerklasse V rund 1500 netto. Das Amt hat ihre Unterlagen schon, will nun aber auch noch Einkommen etc vom Ehemann wissen. Sogar die Größe des Wohnhauses soll er als Alleineigentümer angeben und etwaige Schulden aufführen. Das kann doch alles nicht wahr sein. Muss auch der Schwiegersohn sich vollständig nackig machen? Beim Schwager (Bruder der Ehefrau) hat das Amt sich auch gemeldet. Er hat rund 3000/Monat zur Verfügung. Von seiner Frau wollen sie aber nichts wissen oder kommt das auch noch? Was können die beiden Kinder der Schwiegermutter alles vom Verdienst absetzen? Kann man sonst noch was machen? Vielleicht Vermögen auf die eigenen Kinder übertragen, das war sowieso geplant?
Danke für hilfreiche Informationen.
Bisher habe ich auch für meinen Sohn ALG 2 und Mietanteil vom Job Center bekommen...das soll nun eingestellt werden.
Frechheit. Das JC sollte wegen Verschwendung von Steuergeldern sofort verantwortlich gemacht werden.