Beiträge von Meg

    Hallo Meg,
    das ist aus den
    ?"Richtlinien für die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder zum Elternunterhalt in der Sozialhilfe"
    der Freien Hansestadt Bremen Stand 2014.
    Gruß Alexa


    Hallo Alexa,
    die Stadt Bremen hat solche Meinung im Jahr 2014 vertreten. Diese hat sich in der Rechtsprechung (bis jetzt) nicht durchgesetzt. So zumindest mein Kenntnisstand.
    Grüße,
    M



    Wo hast du das gelesen bzw. worauf basiert sich deine Aussage?
    Grüße,
    M



    Bei der Grundsicherung ist nicht das "Bruttogehalt", sondern die "Summe der Einkünfte" relevant, wenn es um die Frage der 100.000€ Einkommensgrenze geht.
    Dabei wird das "Bruttogehalt" um bestimmte Positionen wie z.B. Werbungskosten gemindert.

    FamRB 2015, 330 (Heft 09)
    Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter
    RA Jörn Hauß



    Das Einkommen wird definiert über
    §43 SGB XII:
    ...Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet.

    §16 SGB IV:
    Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.



    Im Steuerbescheid gibt es eine Zeile: "Summe der Einküfte".

    Meine Mutter ist pflegebedürftig, man kann sie nicht mehr alleine lassen. Wir haben uns eine Pflegekraft aus Polen besorgt, die ständig für sie da ist. Diese Pflegekraft hat ein Anrecht auf eine tägliche Pause von 1,5 Stunden.Die Abdeckung der Pausenzeiten wurde in der Vergangenheit von meinen beiden Schwestern und mir im Wechsel übernommen. Eine meine Schwestern weigert sich jetzt diese Pausenzeiten abzudecken, die andere ist krankheitsbedingt ausgefallen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. für Ersatz sorgen und es ihr dann in Rechnung zu stellen ...



    Ohne jetzt die Einzelheiten des Falles zu wissen, zB wie die Pflege bis jetzt finanziert wurde:
    prinzipiell kann deine Mutter die Schwester nach dem §1601 BGB verklagen.


    Grüße,
    M

    Sonntag: 11.2.2018 , 11: 50 Uhr


    Prominenter Gast: Horst Seehofer
    Er bemängelt den Elternunterhalt in der aktuellen Form.
    Ich zitiere aus dem Gedächtnis: "Die 100.000 EUR Grenze muss noch dieses Jahr kommen.."


    Wo war denn die CSU in den letzten Jahren?



    https://www.finanzen.de/news/1…en-pflegekosten-entlasten
    23.08.16


    Wenn Pflegebedürftige ihre benötigte Pflege nicht selbst bezahlen können, werden unter bestimmten Bedingungen ihre Angehörigen, besonders die Kinder, in die Pflicht genommen. In der vergangenen Woche brachte die CSU den Plan auf den Weg, zur finanziellen Entlastung eine Einkommensgrenze beim Elternunterhalt festzulegen. Demnach sollen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro dazu verpflichtet sein, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen. So will man die Angehörigen vor finanzieller Überlastung schützen.
    Bundesregierung weist CSU-Vorhaben zurück...

    Es ist tatsächlich überlegenswert ob eine bestimmte Dauer des Elternunterhalts ("Jahrzehnte ") nicht eine unbillige Härte nach §94 SGB XII bedeuten kann.
    Grüße,
    M



    ---



    Ja ich hab ungewöhnlich geschreiben, weil ich noch nie etwas über junge UHP gelesen habe... und auch nichts über, wie bei mir, eine Unterhaltspflicht die vorraussichtlich für Jahrzehnte läuft.
    Bei mir war die RWA ja schon 2007, da war ich 23 Jahre alt und hatte gerade erst zwei Jahre Vollzeit gearbeitet. Nach gesunden Menschenverstand kann ja niemand verlangen das ich diesen Lebenshaltungs Standard bis zu Rente beibehalte.
    ...



    Es ist tatsächlich überlegenswert ob eine bestimmte Dauer des Elternunterhalts ("Jahrzehnte ") nicht eine unbillige Härte nach §94 SGB XII bedeuten kann.
    Grüße,
    M

    >>
    Ich habe jetzt mal gerechnet mit 5% vom akt. Bruttogehalt x Berufsjahre x 4% Zinsen pro Jahr und da liege ich nur bei 56.000 Selbstbehalt + 10000 € Notgroschen die ich haben "darf".
    Meine Anwältin hat nur 37.000 € + 10000€ Notgroschen augerechnet da Sie die Zinsen nicht pro Jahr gerechnet hat, sondern nur einmalig auf die Summe...
    Wie ist das jetzt richtig ?
    >>


    "richtig" und "falsch" sind hier leider schwer definierbar:
    Wie genau wird AVV berechet ? Vom reinen Gehalt oder vom Gesamt-oder Steuerbrutto ?


    wenn du der Meinung bist, dass 56+10 Tausend "richtig" sind, dann solltest du dir überlegen ob und warum du 90000 auf dem Konto haben willst

    ich verstehe zwar nicht ganz warum es ein ungewöhnlicher Elternunterhaltsfall ist..



    >>> Kredit zur Renovierung der Dachfenster war und dieser ein normaler Kredit ( keine Baukredit )ist, will das SA die komplette Summe der Renovierung auf 12 Jahre verteilen und nicht auf die Laufzeit mit den Ratenzahlungen ( 4 Jahre).Dieses hat zur Folge dass, ich fast 50 Euro monatlich mehr zahlen muss...


    Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage ( Urteil usw.) mit dem ich Argumentieren kann
    >>>



    Du könntest mit der Lebensstandardgarantie argumentieren, BGH vom 23.10.2002, XII ZR 266/99.
    Du brauchst eine spürbare (50 Euro) und dauerhafte (12 Jahre) Senkung deines berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus nicht hinzunehmen.
    Grüße,
    M

    Meg, die Unterhaltsberechner findet jeder selbst. Glaub es mir mal. Hier muss nichts reingesetzt werden, was jeder selbst herausfinden kann, und die sind ja teilweise wegen unterschiedlicher Rechtsprechung auch nicht bundesweit einsetzbar. Wir gehen von einem mündigen Fragesteller aus. Wenn es anders ist, dann kann er auch die Links nicht richtig auslegen. Das ist sein Problem. Aber, wenn es heisst, hier empfohlen, dann wird es kritisch.
    Bitte hab Verständnis für unsere Haltung.
    Herzlichst
    TK



    >> die Unterhaltsberechner findet jeder selbst. Glaub es mir mal
    Nein, glaube ich nicht. Weil ich auch andere Fälle und Erfahrungen kenne.


    >> Bitte hab Verständnis für unsere Haltung
    ?Ja, habe ich. Auch wenn ich sie im Moment nicht ganz nachvollziehen kann


    Grüße,
    M

    Hi,


    edy und meine Wenigkeit sind da recht pingelig. Ein Anwalt, der eine Internetseite betreibt und dort veröffentlicht, der betreibt Werbung für sich. Außerdem muss diese Ansicht des Anwalts nicht mit der ständigen Rechtsprechung konform gehen. Es können auch Versuchsballons sein, um eine sinnvolle Diskussion anzuleiern, unter Kollegen z.B. Oder eben eine Masche, Geld zu verdienen. Es gibt einen recht bekannten Anwalt, der angeblich bundesweit tätig ist, der sich immer wieder in Foren plaziert, und nach meinem Gefühl auch Hilfesuchende in sinnlose Verfahren treibt.


    Deshalb sind wir hier sehr streng. Bitte hab Verständnis dafür.
    Herzlichst
    TK



    ?Es würde mich interessieren welchen angeblich bundesweit tätigen Du meinst, gerne per private Nachricht an mich.


    ?Was ist mit Elternunterhaltsrechner, die von Anwälten betreiben werden? Darf man auf sie nicht verlinken?
    Grüße,
    M

    Vom Gesamtbrutto
    http://www.familienrecht-allga…igung-des-einkommens.html
    "Bis Ende 2015 konnten nach -> Ziff. 10.1 SüdL Beitrage zur Altersvorsorge in Höhe bis 24 % vom -> Gesamtbruttoeinkommen abgezogen werden. Beim -> Elternunterhalt galt die Formel 25 % vom Gesamtbruttoeinkommen. Seit demJahr 2016 haben sich die Sätze auf 23% (24%) vom Gesamtbruttoeinkommen gesenkt"
    Grüße,
    M




    ?Frage an die Moderatoren: werden solche Links wie oben in Zukunft hier im Forum zugelassen sein? So ein Link ist nicht immer einfach zu finden, die Beitrage dort wurden vom Fachmann mehr oder weniger gut und verständlich zusammengestellt, mir Verweisen auf geltende Rechtlinien und Urteile.
    ?Wenn man diesen Link (als Beispiel) in Zukunft nicht verwenden sollte, wie hätte man die hier gestellte Frage lieber beantworten sollen?


    Danke,
    M

    Hi @timekeeper


    Heißt es, ein Link auf eine Seite vom Anwalt der sich mit dem Thema beschäftigt und ein Artikel im Internet veröffentlicht hat, wo er seine Meinung beschreibt und die aktuellen Urteile bespricht wird hier nicht erlaubt sein?
    ?Oder ein Link auf ein anderes Forum, wo es Meinungen zu aktuellen Urteilen ausgetauscht werden bzw. die Rechtsprechung/Bücher zitiert werden?


    Ich frage deswegen, weil es mir manchmal viel Zeit kostet einen Link zu finden der eine hier gestellte Frage aus meiner Sicht gut beschreibt. Deswegen möchte ich verstehen, wonach ich suchen kann und wonach nicht um es hier diskutieren zu können.


    Grüße,
    M