Rechtsanwalt Markus Karpinski
20.02.2022
"Elternunterhalt: Sozialamt kann Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen"
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In dem Auskunftsersuchen muß der Sozialleistungsträger aber keine detaillierten Angaben zur konkreten Art und Höhe der von ihm erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen machen. Es reicht aus, wenn deutlich wird, daß bei den Eltern ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.
Haufe.
"Elternunterhalt / 4.1 Der Erstkontakt mit dem Sozialamt"
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4.1.2 Inhalt der Rechtswahrungsanzeige
Die Rechtswahrungsanzeige muss zwingend nur die Mitteilung enthalten, dass der Sozialhilfeträger Leistungen für die unterhaltsberechtigte Person erbringt. In aller Regel beinhaltet die Rechtswahrungsanzeige aber darüber hinaus
- die Mitteilung, dass der Adressat des Schreibens als Unterhaltspflichtiger in Betracht kommt,
- die Mitteilung, dass potentielle Unterhaltsansprüche der Eltern bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger gem. § 94 Abs. 1 SGB XII übergeleitet werden,
- ggf. – sofern Anhaltspunkte für die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR vorliegen – die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, wobei ein entsprechender Fragebogen zur Erfassung der Auskünfte meistens beigefügt wird und
- die Aufforderung, der Auskunft entsprechende Belege beizufügen.