Beiträge von Wolf_of_Wallstreet

    timekeeper : Der hauptsächliche Wertanstieg der vor der Ehe gekauften Aktien geschah aber nun mal während der Ehe (für meinen Begriff Zugewinn) und der andere Teil der Aktien wurde im ersten Drittel der Ehe gekauft. Auch da ist der Großteil der Wertsteigerung gegen Ende der Ehe eingetreten.


    gobberblast : Es handelt sich um einen notariellen Ehevertrag, der 2 Wochen vor der Eheschließung 2012 abgeschlossen wurde. Er umfasst noch weitere Seiten (Unterhaltsausschluss, etc.) und einen angehängten Erbvertrag. Es sind Klauseln enthalten, dass der Vertrag an den wirtschaftlich gewollten Sachverhalt angepasst werden soll (z.B. Verzicht auf Zugewinn), falls der Vertrag aufgrund Inhaltskontrolle vom Gericht als sittenwidrig eingestuft werden sollte.


    Ich kann die fehlenden Seiten noch reinstellen, wenn das beim Bewerten der Situation hilft. Wollte nur nicht gleich das Forum zuspamen :)


    Viele Grüße,
    Wolf

    Hallo zusammen,


    ich hätte zwar nicht gedacht, dass man einen Ehevertrag wirklich mal braucht, aber das geht wohl den Meisten so :(


    Hypothetische Frage dazu: angenommen ich hätte vor unserer Ehe aber auch währenddessen Aktien gekauft und andere Geldgeschäfte (Devisen, CFD) getätigt. Alles über mein eigenes Konto / Depot. Angenommen der Wert der Aktien/Geldgeschäfte hätte sich jetzt ungefähr verzehnfacht. Ist der angehängte "beispielhafte" Ehevertrag geeignet, um das Vermögen für sich zu behalten oder müsste der Zugewinn ausgeglichen werden? Die Partnerin hat mit Aktien und jeglichen Geldgeschäften nie etwas am Hut gehabt.


    Viele Grüße,
    Wolf