Hallo,
ich versuche mal mit den gemachten Angaben deine Fragen zu beantworten.
Mit deinem durchschnittlichen Einkommen in Höhe von 2112,60 Euro abzügl. der 5% Pauschale (105,63 Euro) verbleiben dir 2006,97 Euro damit wärst du der Einkommensgruppe 2 zuzuordnen.
Bei der Berücksichtigung des Beitrages für die Riesterrente kommt es darauf an wie hoch das Vorjahresbrutto war? Bei der Lebensversicherung ob es sich dabei auch um einen Vermögensbildung handelt?
Um was für eine Art von Krediten handelt es sich denn bzw. für was wurden sie aufgenommen?
Miete ist bereits im Selbstbehalt enthalten.
Ich habe jetzt erstmal die Versicherung etc. nicht berücksichtigt weil die Angaben fehlen.
Zur Berechnung:
Kindesunterhalt:
Ich gehe davon aus, dass man dich in Einkommensgruppe 1 einstufen würde da du nicht in der Lage sein wirst den vollen Unterhalt für beide Unterhaltsberechtigten zu zahlen. Dazu später. (Eine Höherstufung in Einkommensgruppe 3 würde entfallen da du 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet bist (Mutter u. KInd). Bei der Düsseldorfer Tabelle kommt es nicht nur auf die minderjährigen Kinder an sondern auf die Gesamtzahl der Unterhaltsberechtigten).
Bedarf Kind ab 01/18 348 Euro - 97 Euro (hälftiges Kindergeld) = 251 Euro
Betreuungsunterhalt:
Beim Betreuungsunterhalt kommt es darauf an was in deinem Fall die Mutter vor der Geburt des Kindes durchschnittlich verdient hat. Nach deinem Angaben (1700 Euro) heißt der Bedarf der Mutter beträgt 1700 Euro. Kindergeld für die Kinder (egal ob gemeinsam oder nicht) wird nicht als Einkommen bei der Mutter berücksichtigt.
Einkommen der Mutter wird vom Bedarf abgezogen.
Elterngeld nach deinen Angaben 1100 Euro abzügl. von 300 Euro wird vom Bedarf in Höhe von 1700 Euro abgezogen
1700 Euro - 800 Euro (1100 Euro - 300 Euro) = 900 Euro.
Bei den 300 Euro handelt es sich um den Sockelbetrag der nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (eine Art Freibetrag). Voraussetzung ist das die Kindesmutter 12 Monate EIterngeld bezieht und nicht 24 Monate dann würde sich der Sockelbetrag reduzieren auf 150 Euro monatlich.
Anders als beim Ehegattenunterhalt werden beim Betreuungsunterhalt die Einkommen nicht addiert.
Von deinem bereinigten Einkommen 2006,97 Euro - 251 Euro Kindesunterhalt verbleiben 1755,97 Euro für den Betreuungsunterhalt.
Der Selbstbehalt beträgt 1200 Euro. Heißt 555,97 Euro die du an Betreuungsunterhalt zahlen müsstet.
Du siehst also der Bedarf der Mutter in Höhe von 900 Euro kann nicht komplett gedeckt werden. Aus diesem Grund würde man dich beim Kindesunterhalt in die Einkommensgruppe 1 einstufen um mehr für den Betreuungsunterhalt übrig zu haben.
Wenn die Kindesmutter dann wieder arbeiten geht ist das natürlich wieder ein anderer Fall.
Ich hoffe ich konnte erstmal deine Fragen beantworten.
Chrischi
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das Unterhaltsfälle immer Einzelfälle sind.
Die Antwort kann nicht als rechtsverbindlich gesehen werden.