Beiträge von Hilflos

    Guten Morgen,


    die Wohnung wechseln, in der ich seit 15 Jahre lebe, halte ich für schwierig.


    Lieber Avi, so habe ich auch gerechnet und die Leitlinie vom OLG Hamm zitiert.


    Ich lebe jedoch im Bezirk OLG Celle und dort steht dies nicht drin (aber auch keine Verneinung).


    Bin mir unsicher, wie das OLG Celle entscheidet. Erkennt es die erhöhten Mietkosten an? Habe da nicht 1 Urteil gefunden.


    Ich glaube, das Sozi pokert, leider gut ;-)

    Liebes Team,


    bisher bin ich um die Zahlung des Unterhaltes immer, aus unterschiedlichen Gründen, drum herum gekommen.


    Neuer Job, neues Gehalt und eine Scheidung setzen nun die Spielregeln neu. Ich habe eine erneute Prüfung.


    Frage:


    In manchen OLG-Leitlinien steht, dass wenn die Warmmiete grösser als ca. 480 Euro beträgt, dieser Betrag nicht aus dem Selbstgehalt zu tragen ist. Mein Frau ist ausgezogen und nun habe ich 1.000 Euro alleine zu tragen.


    Das SZ ist der Auffassung, das lt. den Leitlinien OLG Celle dieser Betrag aus dem Selbsthalt bezahlt werden muss. Das finde ich irritierend.


    Könnt Ihr mir helfen? In manchen Leitlinien ist es explizit geregelt, aber in Celle wird es nicht genannt. Muss ich den Betrag wirklich aus dem Selbstgehalt tragen? Dann könnte ich die Wohnung wohl nicht halten und muss ausziehen.


    Lieben Dank für einen Tip :-)