Beiträge von Snowbear1980

    Hallo,

    was passiert, wenn ich am Scheidungstag der beantragen Scheidung von meiner Frau NICHT zustimme? Kann Sie sich trotzdem scheiden lassen? Wovon ist das abhängig? Wir haben keine Kinder.

    Nach wieviel Zeit (in Jahren) kann Sie dann die Scheidung erzwingen?
    Kann Sie neue Ansprüche stellen, wenn die Scheidung sich verzögert bei Gütertrennung (höchstens Trennungsunterhalt verlängern?)


    Vielen Dank,

    Snowbear

    Hallo,


    im Rahmen eines Trennungsverfahrens habe ich meiner Frau bereits einen Zugewinnausgleich gezahlt. Dann sind wir wieder zusammengekommen, haben den Ehevertrag aber beibehalten
    Wenn wir nun den Ehevertrag wieder aufheben und von der Gütertrennung wieder in die Gütergemeinschaft treten, muss ich dann im Trennungsfall wieder den Vermögenszuwachs seit der Heirat ausgleichen und somit mehrfach zahlen? Wie kann ich sicherstellen, dass der Zugewinnausgleich sich nur auf den Zeitpunkt der Auflösung des Ehevertrages und des Wechsels von Gütertrennung auf Gütergemeinschaft bezieht, da davor sämtliche Ansprüche bzgl. Zugewinnausgleich ja bereits abgegolten sind?


    Zweite Frage: Wenn wir die Gütertrennung beibehalten würden, wird dann das gemeinsame Vermögen einfach 50:50 geteilt (z.B. Gemeinschaftskonto)? Ist diese Form nachteilhaft beim Ableben eines Partners für den jeweils anderen Partner, da die nächsten Verwandten mehr erben würden, als bei der Gütergemeinschaft?


    Vielen Dank. 8)