Beiträge von Nichtzahler

    Wie ist denn eigentlich der aktuelle Sachstand bezüglich des zeitlichen weiteren Ablaufs? Kann den vielleicht noch mal jemand skizzieren? Besteht noch die Chance, dass das Gesetz vor der Sommerpause durchgeht?

    Hallo Frau Schlau,


    wir sind bereits mitten in der Sommerpause - geht bis zum 01.09.! Mitte August wird der Referentenentwurf im Kabinett beraten - bevor er dann zu den 3 Lesungen im Bundestag kommt. Wahrscheinlich wird der Entwurf im Kabinett "wasserdicht" gemacht. Dort werden ev. auch Fragen der Gegenfinanzierung behandelt. Danach in den Bundesrat. Bei Annahme zum Bundespräsidenten, Vereöffentlichung im Bundesgesetzblatt, dann wäre das durch, wenn da nicht noch die 3 gefürchteten Landtagswahlen im Osten wären. Wir wollen mal hoffen, dass die Genossen beim schlechten Abschneiden der SPD nicht durchdrehen, und die GROKO platzen lassen. Dagegen wäre das "Hornberger Schießen" dann eine wahre Erfolgsveranstaltung!


    Gruß

    Nichtzahler

    ca. 1 € pro Bundesbürger, da lachen doch die Hühner

    Hallo Unikat,


    die Kompensation wäre doch so einfach!


    Die Grundsteuer wird bekanntlich geändert - soll ja angeblich kostenneutral geschehen. Dazu sollen dann die Gemeinden bei Bedarf den "Hebesatz" senken. Wie und ob überhaupt, steht den Gemeinden völlig frei. Hier wären dann genug Möglichkeiten einen Finanzausgleich reinzupacken - und den Hebesatz eben nicht soviel zu senken.


    Sorry, tut mir Leid für uns Immobilienbesitzer - aber das Hemd ist mir näher als die Hose!


    Gruß

    Nichtzahler

    Hallo awi,

    nochmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

    Ich wollte nur wissen, ob Dir oder anderen Nutzern vielleicht ein Präzidenzfall, etc. bekannt ist, den ich dem SA vielleicht präsentieren kann.

    Übrigens ist in der Berechnung kein Taschengeldanspruch erwähnt worden.

    Grüße

    Nichtzahler

    Das ist falsch.

    Der Wohnwert ist bei dem Eigentümer anzusetzen.

    Hallo awi,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Wie gesagt - diese Info hatte ich auch. Ist Dir vielleicht irgendeine rechtsverbindliche Quelle ( Urteile, etc. ) hierzu bekannt, womit ich die Herrschaften vom SA "überzeugen" kann?

    Grüße

    Hallo in die Runde,

    mein Frau und ich bewohnen ein Einfamilienhaus. Das Haus ist belastungsfrei - und gehört mir als nicht unterhaltspflichtiges Schwiegerkind allein.

    Meine Ehefrau ist nicht berufstätig - und verfügt über kein Einkommen. Die Mutter Meiner Frau (Unterhaltspflichtige) lebt im Pflegeheim. Das SA setzt nun bei beiden Ehegatten jeweils den Wohnwert hälftig an. Das führt nun dazu, dass meine Ehefrau ein fiktiver Einkommen (Wohnwert) hat. Dies wiederum hat zur Folge, dass bei der Berechnung des Familieneinkommens sich nun Leistungsfähigkeit ergibt. Ich habe jedoch mehrfach gehört, dass der Wohnvorteil nur beim Eigentümer - also mir - berechnet werden darf - und der Grundsatz, dass kein Unterhalt bei Erwerbslosigkeit gefordert werden darf, gilt. Es soll sich hierbei um entgeltfreie Überlassung durch Dritte handeln - also ich überlasse meiner Frau die Unterkunft entgeldfrei.

    Wer kann Auskunft geben?

    Hallo Catull,

    sehe ich ähnlich. Jetzt sind erstmal alle in Urlaub - sollte für die SPD Parteispitze eine Basiaabstimmung erfolgen, so wird der Parteitag vermutlich erst im Spätherbst stattfinden. Selbst wenn dann auch über Verbleib in der GROKO entschieden werden soll, so bleibt ja die jetzige Regierung bis zur Neuwahl voll handlungsfähig, übrigens anders als bei regulärer Wahl, wo sich vorher bekanntlich der Bundestag auflöst, und die Regierung nur noch eingeschränkt im Amt bleibt - also keine Gesetze mehr verabschieden kann. Eine Neuwahl braucht Vorbereitung. Sie würde m.E. nicht vor Frühjahr bis Anfang Sommer stattfinden. Dann ist unsere Sache mit Sicherheit durch. Übrigens glaube ich auch nicht, dass die GROKO zerbricht. Kein rational denkender Mensch möchte die Grünen an der Macht sehen. In der Opposition kann mann tolle Ideen haben - die Realität sieht anders aus. Statt der Klimahysterie zu folgen sollte man doch die guten Ergebnisse der GROKO bewerten. Trotz des schlechten Ergebnisses bei der letzten BT Wahl haben die Genossen wichtige Ministerien besetzen können. Ebenso kann die GROKO in der bisherigen Amtszeit sehr gute Ergebnisse vorweisen. Am Ende des Tages wird die Vernunft siegen.

    Hallo Houbs,

    das Gesetz wird mit Sicherheit nicht vor der Sommerpause in den Bundestag kommen - und schon gar nicht "durch sein" Im Juni gibt es nur noch eine Bundestagswoche. Dann ist Sommerpause. Übrigens gibt es im BT für jedes Gesetz 3 Lesungen. Also alles erst im September. Bleibt zu hoffen das bis dahin die "Genossen nicht durchdrehen".

    Nein, das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.
    Wie willst den denen antworten , die den Elternunterhalt gut finden und dich fragen:
    "Warum soll ich mit meinen Steuergeldern für Deine Eltern zahlen? Was habe ich mit Deinen Eltern zu tun"
    Schau dir mal die Diskussionen in den diversen Foren und Petitionen an.

    Hallo,
    die Antwort ist ganz einfach: Solange es unsere Politiker zulassen, dass durch unsere Pflegeindustrie Pflegesätze von 6000,-€ und mehr aufgerufen werden, hat das sehrwohl dann auch der Steuerzahler zu begleichen - und nicht die Pechvögel mit pflegebedürftigen Eltern! Und noch einmal: Es wäre für unsere Sache vielmehr Geld im Land - wenn unsere Politiker nicht dauernd der linksgrünen Ideologie folgen würden.

    Sorry, aber ich finde das Eine hat mit dem Anderen nun mal gar nichts zu tun und auf so ein Niveau sollten wir uns hier nicht begeben.


    Wenn dm dann doch so sein sollte dann bin ich hier jedenfalls falsch.

    Hallo,
    ich denke, dass hat hier sehrwohl damit zu tun. Es leben hier Migranten mit oft multiplen Identitäten - also auch mit multiplen Sozialhilfen. Und wir als Leistungsträger bezahlen das mit unseren Steuern. Und nicht genug damit - nun werden wir auch noch zum EU herangezogen! Das hat übrigens auch nichts mit "Niveau" zu tun - sondern mit "Gerechtigkeit", die es in diesem Staat schon lange nicht mehr gibt! Sorry, aber das musste jetzt mal raus.

    Wie ist denn das eigentlich mit den 100.000 Euro gemeint? Gilt das für eine Person oder für 2? Wenn es sich um ein Bruttoeinkommen (ist es tatsächlich das Bruttoeinkommen?) von 2 Personen handelt, ist das ja auch nicht so doll. Zu zweit kommt man da leicht drüber. Und wie soll es weitergehen bezüglich des Schonvermögens? Uns wird doch von allen Seiten eingeimpft, dass wir möglichst viel für das Alter zurücklegen sollen. Das zur Zeit gesetzlich festgelegte Schonvermögen ist dermaßen lächerlich, dass man schon gewillt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Das möchte ich aber eigentlich gar nicht :( . Wenn uns ein großer Teil unseres über Jahrzehnte angesparten Vermögens aus Lebensversicherungen, die wir für das Rentenalter abgeschlossen haben, vom Staat weggenommen wird, muss letztendlich ja irgendwann der Saat auch für mich aufkommen.

    Hallo,
    Dein persönliches Schonvermögen rechnet sich so: Dein letzter Jahresverdienst wird mit deinen gesamten Arbeitsjahren multipliziert - davon 5% - und die sich ergebende Summe mit 4% aufgezinst. Da kommt u.U. ein schöner Batzen zustande. Allerdings: Dieses Geld wir dann später deinen Renteneinkünften zugerechnet. Und wenn dann noch pflegebedürftige Eltern leben - gute Nacht

    Hallo,


    jegliches Vermögen -welches den Schonbetrag überschreitet ist grundsätzlich einzusetzen. Vermögen ist nachvollziebar, welches als Aktien, Sparbüchern, Festgeldkonten usw. besteht. Wenn ich mir allerdings beim Zaharzt den Mund "vergolden" lasse - so ist das allein meine Sache!? :thumbsup:

    Hallo zusammen,


    auch wir sind betroffen, von diesem Elternunterhalt und zahlen seit 2014 den monatlichen Beitrag. Mein Bruder, Geringverdiener, ist fein raus. Wir waren noch so verrückt, dass mein Mann und ich 2014 geheiratet haben. Die Heimleiterin hatte uns damals schon gesagt, dass wir nichts bezahlen müssten, da wir doch sicherlich nicht über die 100 000 € Grenze kommen. Es war also schon mal davon die Rede, wie sie darauf kam --- keine Ahnung. Und nun sind wir auch davon betroffen und haben schon eine Odyssee mit RA und Gerichte hinter uns.
    Ich habe alle Beiträge gelesen und hoffe, wir Ihr, auf die Gesetzesänderung. VG
    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen Absatz 5 ====>>>> ist es da nicht schon verankert???

    Hallo,
    schön wäre es. Aber der § bezieht sich auf die sog. Grundsicherung!

    ein liebes Hallo an alle
    Es wäre schön, wenn das mit den 100.000 Euro Verdienst beschlossen würde, für noch arbeitende und jüngere... in meinem Fall völlig belanglos und wisst Ihr warum?,
    Ich bin jetzt 61, nach 1. Überprüfung muss ich nichts zahlen, mit 63 wird sicherlich die 2. Überprüfung sein, werde ich sicherlich auch nichts zahlen müssen, aber mit 65 schlagen die voll zu, da wird mein Vermögen verrentet und da bin ich die Dumme weil ich sparsam war und an die Zukunft gedacht habe ich Dussel.
    Will damit sagen, wenn man noch nicht die Regelrente erreicht hat, ist das gut aber bitte spart nichts fürs Alter.


    Hallo,
    natürlich ist das Schonvermögen für die zusätzliche Altersvorsorge bei Eintritt in die Regelaltersrente anzurechnen - aber wer (offiziell) während der Berufstätigkeit nichts zurück gelegt hat, hat ja auch (offiziell) kein Vermögen!

    Die Umsetzung erfolgt erst, wenn das in ein Gesetz gegossen wurde. Dennoch interessiert mich, welches Ministerium das Thema nun treibt. Irgend ein Ministerium muss das ja sein ?(


    Es ist eindeutig das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Bin selber Mitglied im VDK - habe den Sozialverband wegen der Koalitionsaussage bereits angeschrieben. Der VDK hatte seinerzeit auch über den Koalitionspunkt in der VDK Zeitung geschrieben. Ich erhielt auf meine Anfrage die Mitteilung, dass es diesbezüglich noch kein Gesetzesvorhaben existiert. Mir wurde aber zugesagt, dass der VDK gegenüber dem Ministerium an der Sache dranbleibt!

    Aber es kann doch nicht sein, dass sich das Ministerium nun damit herausredet, dass es bei den Koalitionsgesprächen nicht beteiligt war. Das Ministerium hat diesen Punkt gefälligst umzusetzen und überhaupt keinen Ermessensspielraum. Und wieder einmal wird das "Gespenst Finanzierung" ausgegraben. Wenn das nun eine Rolle spielen soll - na dann, gute Nacht. Die Kommunen geben das Geld lieber an anderer Stelle aus - ich möchte mir hier ersparen, zu sagen, wofür!