"Antwort" vom BMG:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2018. Sie fragen, wann mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Neuregelung zum Rückgriff auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern zu rechnen ist. Die Konkretisierung und Umsetzung der Koalitionsvereinbarung erfolgt durch die neue Bundesregierung und den Gesetzgeber. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass mir keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von Neuregelungen möglich sind, da sich diese noch im Erarbeitungsprozess befinden. Ich empfehle Ihnen, die Homepage des BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de, zu verfolgen. Gerne können Sie auch den Newsletter unter https://www.gesundheit-pflege-aktuell.de/ oder den RSS-Newsfeed des BMG unterhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/rss/ abonnieren. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Bettina RXXXXXX
Das BMG ist garnicht zuständig! Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales!