Beiträge von 123456

    Lieber zaza,


    du hast völlig Recht, eine Entfremdung kann bei so einem kleinen Kind ganz ganz schnell eintreten. Das ist auch schon vor langer Zeit aus kinderpsychologischer Sicht von etlichen Fachleuten bestätigt worden. Viele Jugendamtsmitarbeiter, vor allem übereifrige junge Damen, sind da leider immer noch anderer Meinung. Wenn du von denen Aussagen hörst wie "Das Kind muss erstmal zur Ruhe kommen.", dann ist allerhöchste Vorsicht geboten. Und pass bitte auf, dass du dir keinen Missbrauchvorwurf einhandelst, denn sowas gehört leider immer noch zur Strategie einiger Mütter und ihrer Helfershelfer und wird nur allzugern von Jugendamtsmitarbeitern übernommen, obwohl sie nur über ein begrenztes Studium verfügen und eigentlich völlig ungeeignet sind für solche Sachen. Die erste Jugendamtsmitarbeiterin, die ich kennenlernte, ist aus dem Dienst ausgeschieden, nachdem gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet wurde.


    Momentan brauchst du weder Plakate zu malen noch dich vor irgendein Gericht zu stellen. Und Vätergruppen kannst du dich später immer noch anschließen. Das kostet dich momentan nur viel Zeit, die du für die Verfahren dringendst benötigst.


    Du brauchst einen vorzüglichen Anwalt, damit du in der Sache schnell weiterkommst und keine Entfremdung eintritt. Guten Gewissens kann ich nur einen einzigen empfehlen, der hat seine Kanzlei in Bielefeld. Es ist überhaupt der Anwalt in Deutschland für Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Jedes OLG kennt ihn, BGH und BVerfG sowieso. Er hat mit Abstand die meisten EGMR-Klagen gegen Deutschland geführt und gewonnen. Darunter ist auch die Sache, die maßgeblich zur heutigen gesetzlichen Regelung des gemeinsamen Sorgerechts für nichteheliche Kinder führte. Wenn du auf seiner Homepage seinen Werdegang und seine Entscheidungsübersicht siehst, wirst du begeistert sein. Sehr viele Väter in Deutschland würden einiges dafür geben, dass sie ihn bekommen. Ich glaube dass er aufgrund seiner vielen Mandate keine Zeit gefunden hat, seinen Doktor-Titel zu machen. Er braucht auch keinen, denn er ist unschlagbar gut. Man sagt ja immer, die Chemie zwischen Mandant und Anwalt muss stimmen. Ich garantiere dir, dass dies gelingen wird. Nur ein klein wenig solltest du deine Wortwahl überprüfen.


    Es gibt leider auch Leute, die behaupten einen Doktor-Titel zu haben und sogar Prof. zu sein. Sowas könnte - wenn es nicht stimmt - strafrechtliche Folgen haben. Auf der Homepage steht jedenfalls nichts von Dr. oder Prof.


    Und jetzt schalte in deinem Profil bitte mal die Konversationen ein. Ich sende dir dann den Link zu Deutschlands bestem Anwalt in Bielefeld. Es ist kein durch die Presse bekannter Staranwalt wie z.B. ehemals Rolf Bossi oder heute auch Gerhard Strate aus Hamburg, die beide durch ihre Verteidigung in spektakulären Strafsachen bekannt wurden. Das liegt aber nur daran, dass die Presse in Deutschland sich nicht großartig für Umgangsverweigerung interessiert.