Beiträge von giulia

    Hallo allerseits,


    ich habe nun für meine Mutter den Sozialhilfeantrag gestellt.

    Sie lebt seit 1,5 Jahren im Altenheim.

    Nun schreibt mir das Sozialamt, dass ich einen Schwerbehindertenantrag für meine Mutter stellen soll.


    Frage: Warum ist das erforderlich? Kann ich das auch ablehnen, da ich meiner Mutter erforderlichen Untersuchungen nicht mehr zumuten möchte?


    Geht es da um die Verschiebung von Kosten?


    Vielleicht wisst Ihr die Hintergründe?!


    Gruß aus Westfalen


    Werner

    Ich halte es für bedenklich, die Autos nicht anzugeben, schließlich zahle ich doch Steuern dafür. Das kann man schließlich nachvollziehen.

    Ein Bestatter gab mir mal den Rat, die Sterbeversicherung meiner Mutter nicht anzugeben, weil sie schon seit ca. 1985 besteht. Aber das kriegen die Ämter doch raus. Also hab ichs angegeben. Nun muß ein Teil dieser Sterbeversicherung

    wohl für die Heimkosten eingesetzt werden.

    Grüße Werner

    Wenn ich es hier richtig gelesen habe, dürfte der ungedeckte Teil bei 800€ liegen

    Hallo allerseits,

    ich hoffe immernoch das meiner Mutter eine (kleine) Unfallversicherung ausbezahlt wird. Wenn nicht, muss ich in ca. 2-3 Monaten Sozialhilfe für meine Mutter beantragen. Dann sind alle Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht.

    Ja der Selbstbehalt beläuft sich nun auf 800€.


    Ich besitze übrigens 2 Oldtimer, nichts dolles, Wert ca. 20000 €. Die muss ich ja bestimmt angeben, wenn die Fragen vom Sozialamt kommen?!

    Werden die mir zum Vermögen angerechnet? Müßte ich sogar noch Wertgutachten für die Oldis erstellen lassen?

    Es werden sicherlich noch einige Fragen aufkommen.

    Danke erstmal bisher.

    Gruß Werner

    Hallo Awi,

    meine Mutter zahlt seit über einem Jahr aus Ihrem Restvermögen.

    Nun werde ich bald allerdings Sozialhilfe beantragen müssen.

    Zur Zeit muss meine Mutter 600€ zuzahlen. Ab Juni nochmals wie gesagt 200€ mehr.

    Für mich stellt sich die Frage ob das Pflegeheim überhaupt über 6% auf einen Schlag mehr verlangen darf?


    P.S: Wenn ich den Sozialhilfeantrag stelle werde ich bestimmt vorab noch einige Fragen stellen.

    Gruss Werner

    Hallo allerseits, das Pflegeheim meiner Mutter (in NRW) hat mal eben eine Entgelterhöhung von über 200 € angekündigt.

    Dies auch kurzfristig zum 1.6.2019.

    Entgelterhöung gemäß §9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). (Erhöhung der Pflegesätze).

    Dürfen Die das eigentlich so kurzfristig und in dieser Höhe (immerhin 6%).

    Kann ich als UHP da nichts gegen unternehmen (außer kündigen), zumal dort auch die Pflege meiner Mutter oft unzureichend ist.

    Auch haben sie die Investitionskosten erhöht, mit der Begründung, es würden neue Einzelzimmer entstehen.

    Diese werden aber erst mitte 2020 zu beziehen sein.

    Vielleicht habt Ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt mir einen Rat geben?

    Gruß Werner

    Hallo allerseits,


    nun habe ich noch eine Frage: Wann ist es sinnvoll Sozialhilfe zu beantragen.


    Meine Mutter hat noch ca. 7000€ auf Ihrem Konto. Sie ist bereits seit April 2018 im Altenheim.
    Monatlich muß Sie ca. 1100€ vom eigenen Ersparten hinzuzahlen.
    Nun dauert es noch ca. 2 Monate und sie kommt auf den Betrag von 5000€, den sie ja wohl behalten darf.


    Pflegewohngeld ist bereits im Mai 2018 beantragt worden, leider liegt noch kein Bescheid vom SA vor.


    Sollte ich jetzt bereits Sozialhilfe beantragen - oder noch 2 Monate warten bis der Betrag von 5000€ erreicht ist?
    Bekommt man die Sozialhilfe für die Mutter auch rückwirkend?


    Danke vorab für eure Info´s
    Grüße Werner

    Guten Morgen allerseits, vielen Dank AWI für Deine umfangreichen Antworten.


    Eins ist mir noch nicht klar, wir haben ja nun festgestellt, dass ich so ca. 150-200 € Unterhalt leisten müßte.
    Für meine Unterhaltszahlungen ist es doch somit egal wie teuer das Pflegeheim ist. Mehr als den o.g. Betrag kann ich ja nicht aufbringen - oder habe ich da einen falschen Gedankengang.


    Noch eins.....kann ich die Jahre der EU Rente mit einrechnen beim Schonvermögen, also so als hätte ich gearbeitet?
    Mit 15 hab ich angefangen zu arbeiten, 8 Jahre Eu-Rente, jetzt bin ich 60. Also 45 Beitragsjahre oder 37 nach Abzug der EU-Rentenjahre.


    Grüße von Werner

    Hallo Awi, zu Deinen Fragen.....(unterstrichene waren Deine Fragen bzw. Antworten)


    Wie hoch war denn dein letztes Bruttogehalt, als du noch nicht in Rente warst?
    Mein letzets Bruttogehalt ca. 3000€ ....2010.



    Nettoeinkommen 1810 EUR
    Wohnwert der Immobilie: 500 EUR
    Hier gibt es sicher ein paar Abzugsposten.


    Was kann ich denn da noch abziehen, vielleicht Rücklagen für Reparaturen Eigentumswhng. mtl. 100€?


    abzgl. wöchentliche Besuchsfahrten: 5km x 2 x 0,30 EUR * 52 Wochen/ 12 = 13 EUR


    Altersvorsorge ist bis zum gesetzlichen Rentenalter möglich:
    Ich setze mal 100 EUR an.

    Das ist so der Fall.


    Evtl. hast du Fahrkosten zur Arbeitsstätte:
    15x20km hin und zürück (mtl).= 90€


    Es könnten maximal 150 EUR Elternunterhalt aus Einkommen auf dich zu kommen.[/quote]


    Wie geht denn die bisherige Minderungsrente in die Berechnung fürs Schonvermögen ein. Muß ich da vom letzten Bruttogehalt ausgehen (3000x45Jahrex5% und Verzinsung von 4%)?
    Werden die Jahre der Eu-Rente so gerechnet als hätte ich gearbeitet?


    Werden eigentlich auch ein Zweitauto (Oldtimer) mit in die Berechnung des Schonvermögens mit einbezogen?


    Falls diese Frage noch zu diesem Thema passt......
    Meine Mutter hat noch eine Sterbeversicherung ca. 10000 €, muß die bis zu einem Wert von 5000€ aufgebraucht werden?
    Kann eigentlich das Sozialamt vorschreiben in welchem Heim die Mutter unterzubringen ist?
    Die Kosten sind ja nicht für jedes Heim gleich. Ist es denn nicht so, je teurer das Pflegeheim, destomehr
    müsste ich ja zahlen...oder?


    Gruß Werner

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwsort AWI.
    Ja das ist die Nettorente.Für die Wohnung würde ich ev. 500 € als Miete bekommen.
    Zur Mutter ins Heim sind es nur 5 km.
    Ansonsten könnte ich nichts mehr geltend machen.


    Bei der Anrechnung des Schonvermögens, werde ich dann noch nicht als Rentner berechnet, sondern so, als sei
    ich noch im Arbeitsverhältnis (wie gesagt bin EU-Rentner)?


    Also käme die 5% Regel (Arbeitsjahre x Bruttoeinkommen x 5%) zum tragen?


    Wieviel Arbeitsjahre und welche Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes(ø von ca. 40 Arbeitsjahren oder den Betrag von 1810€? )kann ich dann bei der Berrechnung des Schonvermögens einsetzen.


    Bei Regelaltersrentner wird das Schonvermögen glaube ich anders berechnet?!


    Übrigens an dieser Stelle ein Lob für die sehr gut gemachte Forumsseite.
    Gruß Werner

    Hallo, ich heiße Werner und bin seit 2010 Erwerbsminderungsrentner. Mein Alter ist 60 Jahre.
    Ich beziehe eine Rente von 1360 € mtl. Dazu habe ich einen 450 € Job. Gesamt also 1810 €.
    Regelrenteneintrittsalter = 65 Jahre und 11 Monate.
    Weiterhin bewohne ich eine Eigentumswohnung (ca. 65 m²). Für die Wohnung braucht kein Kredit abgetragen werden.
    Ferner besitze ich zwei private Rentenversicherungen im Gesamtwert von 65.000 €.
    20.000€ liegen schon seit jahren auf einem Sparbuch. Girokono = ca. 12.000€.


    Meine Mutter ist nun leider ab April 2018 in einem Altenheim untergebracht.


    Nun zu meiner Frage:


    Wie hoch wird wohl mein Unterhalt für meine Mutter sein. Sie selbst wird nur Ihre Rente beitragen können und den Pflegesatz.
    Werde ich das o.g. Schonvermögen angreifen müssen? Wirkt sich eine 60% Schwerbehinderung noch aus?


    Mich interessiert speziell auch, wie der Fall für Erwerbsminderungsrentner behahndelt wird.


    Für Antworten auf meine Fragen vorab besten dank!


    Gruß Werner