- einen Antrag auf Erstattung der Heimkosten habe ich bereits gestellt
Achte darauf, dass der SHT keine Anzeichen bekommt, wie viel du verdienst. Sie könnten auch deinen Vater befragen. Vielleicht hast du Glück und das Amt geht davon aus, dass du zu wenig verdienst. Daher ist es wichtig, dass du nicht zwei Monate vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes Auskunft gibst. Besser wäre in dem Fall, den Heimaufenthalt hinauszuzögern oder die Kosten bis Januar selber zu zahlen, damit das Amt dir keine RWA schickt.
Aber die Ungewissheit wird bleiben. Daher ist es wichtig, dass du dich mit deinen Möglichkeiten beschäftigst. Dazu gehört auch das Thema Bedürftigkeit. Nicht alles, was die Ämter fordern, stellt auch unterhaltsrechtlicher Bedarf dar. Gerade bei hoher Leistungsfähigkeit spielt die Höhe der Bedürftigkeit eine große Rolle. Dabei gibt es aber Fallstricke. Wenn du das Heim für deinen Vater auswählst und es ist ein teures, dann wirst du dich nicht darauf berufen können, dass ein Unterhaltsberechtigter nur Anspruch auf einen günstigen Heimplatz hat. Wenn aber jemand anders einen teuren Heimplatz für deinen Vater besorgt, dann kannst du widersprechen und beweisen, dass auch ein günstiger Heimplatz frei gewesen wäre.